denselben Satz hab ich vom Herrn Bundessportleiter auch erzählt bekommen
hilft halt ned viel, weil:
Die IPSC Austria unterstützt und fördert mit eigenen wie auch mit
den Mitteln des Schützenbundes eine Nationalmannschaft mit
Schützen aus möglichst allen IPSC-Divisionen sowie für alle IPSC
Level IV und V Bewerben (Handgun – Shotgun – Rifle – Mini-Rifle –
Action Air).
und
Anmerkung: Für die Definition der Divisionen und Klassen gilt das
jeweilige aktuelle Regelwerk für IPSC- Handgun, Rifle,
Shotgun, Mini Rifle und Action Air.
ist alles andere als eindeutig
eindeutig wäre:
sämtliche weltweit kommerziell erwerblichen halbautomatischen Selbstladegewehre sind für die IPSC Semiauto Rifle Klassen zugelassen
und das müsste in der Österreichischen Bundessportordnung wortwörtlich so drinnen stehen
ned versteckt irgendwo angelehnt ans Regelwerk miterfasst etc.
dasselbe Spielt gilt fürs HAG1/2/3 Regelwerk das hauptsächlich von Oberösterreich ausgeht
mittlerweile in sSLG1/2/3 umbenannt
gibts auch nur als Regelwerk in der Landessportvariante, ned bundesweit
aber spielts halt ned
schuld sind angeblich die sich querstellenden anderen Sektionen des Schützenbundes (Luft, KK, etc.) die keine Halbautomatischen Großkalibergewehre wollen
kann stimmen oder auch nicht, jedenfalls gibt es keine rechtlichen Hebel gegen die Rechtsabteilung des BMLVS die tut was sie will