Kein Bescheid, nur die Aussage von meiner SA nach meiner Nachfrage wie es denn aussehen würde.hari hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 17:56Eine Pistole und ein Revolver sind doch deutlich unterschiedlich.
Hast Du diesbezueglich einen Bescheid oder nur eine Vermutung?
Diejenigen hier die meinen die BH lasse das eh nicht zu, hat einer von Euch einen negativen Bescheid bekommen bei einer gut begruendeten jagdlichen Erweiterung?
Wie es ist wennst nur 2 Plätze hast, keine Ahnung.
Dann gehts vielleicht leichter mit der Begründung „Jagd“.
Bei 5 Plätzen gehts (zumindest bei meiner BH) nur über das Sportschützen Papier auch wenn die Begründung dafür Jagd wäre und das eine mit dem anderen ja eigentlich nichts zu tun hat.
Da heißt halt dann, „verkaufst halt eine B Waffe dann kannst dir den Fangschuss Revo zulegen“.
Also, was machst in dem Fall?
Streiten oder Klagen?
Na sicher ned, dafür ist mein Draht zu meiner Behörde zu gut um mir das zu verscherzen.