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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Di 3. Dez 2019, 22:25

GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 10:22
hasgunz hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 00:13
Emil hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 23:29

Würde ich auch eher aber ich finde nichts dazu wie die "Funktionseinbuße" genau auszulegen ist. :think:
Siehe Saiga in Russland, wennst sie zamfaltest wird der Abzug gesichert und es kann nicht mehr geschossen werden.
Beim AR15 Folding Stock ist eine Schussabgabe möglich, auch im gefaltenen Zustand, auch wenn die Folgen fürs Gewehr katastrophal sein könnten, laut meines Wissenstandes.
Darum wäre ich nicht rupis Meinung.

LG
Ja genau. Einen Schuss kannst abgeben. Die Waffe hat mit eingeklapptem Schaft keine halbautomatische Funktion mehr. Also würde ich definitiv sagen die Funktion der (ansonsten halbautomatischen Waffe) hat Einbußen.
Soweit ich das verstanden habe darf es GARKEINEN Schuss mehr abgeben, egal ob halbautomatisch, repetier, oder zerstörerisch...

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

gewo
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Di 3. Dez 2019, 22:32

hasgunz hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 22:25
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 10:22
hasgunz hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 00:13

Siehe Saiga in Russland, wennst sie zamfaltest wird der Abzug gesichert und es kann nicht mehr geschossen werden.
Beim AR15 Folding Stock ist eine Schussabgabe möglich, auch im gefaltenen Zustand, auch wenn die Folgen fürs Gewehr katastrophal sein könnten, laut meines Wissenstandes.
Darum wäre ich nicht rupis Meinung.

LG
Ja genau. Einen Schuss kannst abgeben. Die Waffe hat mit eingeklapptem Schaft keine halbautomatische Funktion mehr. Also würde ich definitiv sagen die Funktion der (ansonsten halbautomatischen Waffe) hat Einbußen.
Soweit ich das verstanden habe darf es GARKEINEN Schuss mehr abgeben, egal ob halbautomatisch, repetier, oder zerstörerisch...

LG
ist sicher fraglich der punkt

es steht da eindeutig "ohne funktionseinschraenkung" und nicht "nur im nicht schussfaehigen zustand"
und es ist eine regelung speziell fuer halbautomaten
fuer repetierer trifft sie nicht zu
eine geklappte AR ist quasi ein repetierer

alles sehr offen ...
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hasgunz
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Di 3. Dez 2019, 22:34

gewo hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 22:32
alles sehr offen ...
Gott schütze uns vor der Interpretation der BH! :lol:

LG
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Martin_Q
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Martin_Q » Di 3. Dez 2019, 23:31

Baxter hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 20:14
Art, (Kaliber), Marke und Typ koennen auch fuer Magazine angegeben werden.
Wie das die Behörde in Zukunft administriert werden wir sehen, die Magazin WBK wird es ziemlich sicher geben und diese kann durchaus die Anzahl der Magazine enthalten.
Wirklich? Ok, auf meinen Magpul Magazinen steht das Kaliber drauf. Daraus und aus der Länge des Magazins kann man ableiten ob es ein high cap mag is oder nicht.
Aber was is mit den Stahlmagazinen wo genau nix drauf steht ? - Weder Kaliber noch Hersteller oder sonst was. Es passen in so ein mag so viele unterschiedliche Kaliber rein, daß man dann eben nicht pauschal sagen kann wie viele Murmeln da rein passen - wenn man nicht erkennt für welches Kaliber es gebaut ist. Denn im Zweifelsfall behaupte ich mal das sei kein böses 30er high cap für .223 Rem sondern ein braves 10er mag für .50 Beowulf.
Wie soll man soetwas administrieren? Es geht schlichtweg nicht, ohne jedes einzelne fragliche mag zu "typisieren". Na da wünsch ich der Behörde viel Spaß!
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RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mi 4. Dez 2019, 00:43

gewo hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 22:32
hasgunz hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 22:25
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 10:22


Ja genau. Einen Schuss kannst abgeben. Die Waffe hat mit eingeklapptem Schaft keine halbautomatische Funktion mehr. Also würde ich definitiv sagen die Funktion der (ansonsten halbautomatischen Waffe) hat Einbußen.
Soweit ich das verstanden habe darf es GARKEINEN Schuss mehr abgeben, egal ob halbautomatisch, repetier, oder zerstörerisch...

LG
ist sicher fraglich der punkt

es steht da eindeutig "ohne funktionseinschraenkung" und nicht "nur im nicht schussfaehigen zustand"
und es ist eine regelung speziell fuer halbautomaten
fuer repetierer trifft sie nicht zu
eine geklappte AR ist quasi ein repetierer

alles sehr offen ...
Wie gesagt.. Imho ists keine Funktionseinschränkung wenn du lediglich zurückklappen musst, um die volle Funktionsfähigkeit herzustellen. Dazu brauchst kein Werkzeug, dazu brauchst keine Zeit, das ist EIN Handgriff, quasi wie entsichern, oder ein volles Mag anstecken.

Das ist ja der Sinn und Zweck vom Gesetz und exakt so wirds auch jede Behörde und jeder Richter auslegen, da trau ich mich wetten. Auch wenn die Formulierung bescheuert ist - am Ende zählt, was das Gesetz bewirken soll und ned, ob es deppert formuliert ist.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mi 4. Dez 2019, 10:21

woolf hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 10:08
RcL hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 00:43

Wie gesagt.. Imho ists keine Funktionseinschränkung wenn du lediglich zurückklappen musst, um die volle Funktionsfähigkeit herzustellen. Dazu brauchst kein Werkzeug, dazu brauchst keine Zeit, das ist EIN Handgriff, quasi wie entsichern, oder ein volles Mag anstecken.

Das ist ja der Sinn und Zweck vom Gesetz und exakt so wirds auch jede Behörde und jeder Richter auslegen, da trau ich mich wetten. Auch wenn die Formulierung bescheuert ist - am Ende zählt, was das Gesetz bewirken soll und ned, ob es deppert formuliert ist.
Ich denke dass es sowohl in der EU-RL als auch im nationalen WaffG nicht darum ging wie aufwändig das Wiederherstellen der vollen Funktionsfähigkeit ist, sonst wären da nicht ausdrücklich Klapp- oder Schubschäfte genannt.
Ich denke schon (auch) - ich kann ein AR-15 auch "zweiteilen" und es innerhalb einer halben Minute zusammenfummeln, das ist aber kein Problem. Wenn ichs aber mit einem Handgriff von "Passt in den Rucksack" auf "In der Hand und schussbereit" bekomme, wirds für den Gesetzgeber ein Problem sein.

Grade deshalb sprechen sie ja auch die Klappschäfte an.

Emil
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Mi 4. Dez 2019, 20:57

Laut Auskunft bei der Behörde von dieser Woche wurde bei der Schulung unter anderem folgendes mitgeteilt:

- Wenn man eine Bewilligung für eine Waffe gem. 17/1/7 oder 8 hat und zwischenzeitlich einmal kein einziges Magazin >10/20 besitzt (z.B. man hatte nur eines und dieses wurde kaputt) bleibt die Waffe trotzdem währenddessen Kat A und man kann Magazine >10/20 erwerben.
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
- Magazine >20 müssen ab 14.12. auch so transportiert werden wie Schusswaffen der Kat B (geschlossenes Behältnis, kein zurücklassen im KFZ usw.) außer man hat einen Waffenpass für entsprechende Kat A Waffe, dann darf man natürlich die Waffe mit einem solchen Magazin führen; bei Magazinen >10 aber nicht >20 die nicht nur in eine LW sonder auch in eine KW passen ist das offenbar noch etwas unklar, sicherheitshalber sollte man aber bis endgültige Klarheit herrscht keine Magazine >10 die auch in eine LW passen könnten "führen" sondern entsprechend wie Schusswaffen der Kat B transportieren

(ohne Gewähr)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von The_Governor » Mi 4. Dez 2019, 21:08

Emil hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 20:57
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
Und wie erfahren die restlichen 90% der Waffenbesitzer in Österreich, die nicht auf Pulverdampf sind, davon?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Mi 4. Dez 2019, 21:17

The_Governor hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 21:08
Emil hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 20:57
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
Und wie erfahren die restlichen 90% der Waffenbesitzer in Österreich, die nicht auf Pulverdampf sind, davon?
So lange es keine Verordnung dazu gibt ist das aus meiner Sicht nicht haltbar. Der §16b spricht klar von Schusswaffen und Monition, was die Magazine nicht sind.

Aber ich gebe dir Rechte was die Informationen betrifft. Die IV waeren hier auch gefragt. Bleibt nur wieder jeder selbst zu seiner BH läuft.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

The_Governor
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von The_Governor » Mi 4. Dez 2019, 21:22

Baxter hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 21:17
The_Governor hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 21:08
Emil hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 20:57
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
Und wie erfahren die restlichen 90% der Waffenbesitzer in Österreich, die nicht auf Pulverdampf sind, davon?
So lange es keine Verordnung dazu gibt ist das aus meiner Sicht nicht haltbar. Der §16b spricht klar von Schusswaffen und Monition, was die Magazine nicht sind.

Aber ich gebe dir Rechte was die Informationen betrifft. Die IV waeren hier auch gefragt. Bleibt nur wieder jeder selbst zu seiner BH läuft.
Was haben die IVs damit zu tun? Die BHs bzw. der Gesetzgeber ist eigentlich verpflichtet, darüber zu informieren oder eine Amnestie bis zur jeweils nächsten Kontrolle zuzulassen. Wer weiß denn das ansonsten? Nicht alle Waffenbesitzer sind online vertreten oder generell übermäßig interessiert daran, was sich gesetzlich so tut.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Mi 4. Dez 2019, 21:30

Nun von einer IV wuerde ich mir eine gewisse Vertretung der LWB Interessen gegenüber den Behörden erwarten und eines meiner Interessen waere, aber vielleicht bin ich da ja atypisch, dass nicht Informationen bruchstueckhaft von den einzelnen Forumsmitgliedern zusammengetragen werden. Ohne die Weitergabe der Informationen aus der Haendlerschulung durch Gewo wuerden wir noch mehr im Dunkel tappen.

Warum kann die IV die Fragen der LWB nicht zentral aufnehmen und zb direkt im BMI zur Klärung bringen (oder es zumindest versuchen). Das würde ich unter der Arbeit einer IV verstehen.
Der OEAMTC informiert mich auch ungefragt wenn sich mal wieder was in der StVO oder im KFG ändert.

Ich gebe dir schon recht, es ist die Pflicht des Gesetzgeber im Rahmen der Bundesgesetzblaetter zu informieren, aber 2 Wochen vor Umsetzung erwarte ich mir jetzt keine Verordnung mehr.

Ende OT
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mi 4. Dez 2019, 21:39

Emil hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 20:57
Laut Auskunft bei der Behörde von dieser Woche wurde bei der Schulung unter anderem folgendes mitgeteilt:

- Wenn man eine Bewilligung für eine Waffe gem. 17/1/7 oder 8 hat und zwischenzeitlich einmal kein einziges Magazin >10/20 besitzt (z.B. man hatte nur eines und dieses wurde kaputt) bleibt die Waffe trotzdem währenddessen Kat A und man kann Magazine >10/20 erwerben.
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
- Magazine >20 müssen ab 14.12. auch so transportiert werden wie Schusswaffen der Kat B (geschlossenes Behältnis, kein zurücklassen im KFZ usw.) außer man hat einen Waffenpass für entsprechende Kat A Waffe, dann darf man natürlich die Waffe mit einem solchen Magazin führen; bei Magazinen >10 aber nicht >20 die nicht nur in eine LW sonder auch in eine KW passen ist das offenbar noch etwas unklar, sicherheitshalber sollte man aber bis endgültige Klarheit herrscht keine Magazine >10 die auch in eine LW passen könnten "führen" sondern entsprechend wie Schusswaffen der Kat B transportieren

(ohne Gewähr)
Ah, sehr schön. War heut Magazine einkaufen und krieg in den Schrank gefühlt nedmal mehr eine .22er Patrone rein.........

Btw. war ich heut beim Seidler und dort ist man der Auffassung, dass ein AR-15 Klappschaft in der Tat nicht ohne Funktionseinbußen funktioniert....

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von The_Governor » Mi 4. Dez 2019, 21:46

Schau dir die beiden IVs mal an:

Die eine hat den Einstieg und das Vorsprechen beim BM.I gleich mal gehörig verbockt und jetzt anscheinend gewisse Protagonisten ausgetauscht und dennoch passiert gar nichts mehr. Funkstille.

Die andere lässt sich von einem Privatsender vorführen und widmet Mitgliedern, die der Meinung sind, dass man bei uns zu leicht an Waffen kommt, auch noch einen eigenen Artikel in ihrer Zeitschrift, in dem sie zu beschwichtigen versucht.

Da bin ich dem Gesetzgeber noch dankbarer, dass die Umsetzung doch nicht so streng umgesetzt wurde, wie es hätte sein können (siehe unsere unterwürfigen nördlichen Nachbaren).

Emil
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Mi 4. Dez 2019, 22:59

The_Governor hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 21:08
Emil hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 20:57
- Magazine >10/20 sind ab 14.12. so zu verwahren wie Schusswaffen der Kat B (!)
Und wie erfahren die restlichen 90% der Waffenbesitzer in Österreich, die nicht auf Pulverdampf sind, davon?
Würde mal vermuten gleich wie sie in den letzten Jahren erfahren haben bis wann und wie C & D Waffen im ZWR zu registrieren sind - teilweise gar nicht... (?)

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