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Falls die HighCap wie Kat B zu verwahren sind, werden da Einige Platzproblem im Tresor haben.
Blöderweise kann man nicht bei Gesetzen auf die Bringschuld pochen.
Wenn man kein einziges Magazin >10/20 besitzt, dann ist die Waffe Kat B, da die Voraussetzungen des 17/1/7 bzw 17/1/8 bezüglich "eingebautem oder eingesetztem Magazin" nicht erfüllt werden.Emil hat geschrieben: ↑Mi 4. Dez 2019, 20:57Laut Auskunft bei der Behörde von dieser Woche wurde bei der Schulung unter anderem folgendes mitgeteilt:
- Wenn man eine Bewilligung für eine Waffe gem. 17/1/7 oder 8 hat und zwischenzeitlich einmal kein einziges Magazin >10/20 besitzt (z.B. man hatte nur eines und dieses wurde kaputt) bleibt die Waffe trotzdem währenddessen Kat A und man kann Magazine >10/20 erwerben.
Nein, Paragraph 16b verlangt, dass Schusswaffen und Munition sicher verwahrt sein müssen. Ein Magazin >10/20 wird unter den Begriff "Waffe" subsumiert, aber nicht unter den Begriff "Schusswaffe", daher sind die besonderen Verwahrungsbestimmungen des 16b auf solche Magazine nicht anzuwenden.
Eine Altbestandsmeldung für Gegenstände gemäß Paragraph 58 Abs. 13 umfasst auch die Bewilligung, dass solche Magazine geführt werden dürfen, ein Waffenpass ist dafür nicht notwendig. Ebenso hat die Idee, dass solche Magazine wie Schusswaffen der Kat B transportiert werden müssten, bzw., nicht im Auto zurückgelassen werden dürften, keinerlei gesetzliche Grundlage.Emil hat geschrieben: ↑Mi 4. Dez 2019, 20:57- Magazine >20 müssen ab 14.12. auch so transportiert werden wie Schusswaffen der Kat B (geschlossenes Behältnis, kein zurücklassen im KFZ usw.) außer man hat einen Waffenpass für entsprechende Kat A Waffe, dann darf man natürlich die Waffe mit einem solchen Magazin führen; bei Magazinen >10 aber nicht >20 die nicht nur in eine LW sonder auch in eine KW passen ist das offenbar noch etwas unklar, sicherheitshalber sollte man aber bis endgültige Klarheit herrscht keine Magazine >10 die auch in eine LW passen könnten "führen" sondern entsprechend wie Schusswaffen der Kat B transportieren
(ohne Gewähr)
Also gemeinsamer Altbestand oder wie meinst du ?
Und wie macht man das wenn deutlich mehr Waffen und Magazine, noch dazu unterschiedlichen Typs, im Besitz sind ?Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:27So werden es meine Frau und ich machen. Beide melden die selbe Stückzahl an Magazinen ( AUG + AR15) bis spätestens 13.12.2021.
Bis dahin heißt es, Erfahrungen aus erlebten zu sammeln.
Ich sehe das folgendermaßen:
Grundsätzlich hast du vollkommen recht, die Situation, die seitens der Politik geschaffen wurde, ist mehr als absurd.Maddin hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 11:59Das absurde daran ist, wenn mehrere LWB im selben Haushalt wohnen stellt sich die Frage ob man überhaupt untereinander Zugriff auf Magazine haben darf. Theoretisch darf ja eigentlich niemand mehr auf Magazine Zugriff haben, die er nicht bis 14.12 besitzt.
Wie stellt man das jetzt also wirklich am besten an ? Einfach mal 2-3 neue Safes kaufen ?
Es sind ja vorallem praktische Überlegungen. Die Regelung gilt ab nächster Woche und bislang ist vieles absolut unklar. Aber davor macht das Gesetz und die Interpretation von Polizisten und SB der Behörde leider nicht halt.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:41Maddin, wir alle haben jetzt 2 Jahre Zeit a ideale Lösung zu finden die für jeden einzelnen die beste sein wird. Step by step, „jetzt“ schmeiss ich sicher nicht die nerven weg. Sollte das Gesetz zu deppert ausgeführt werden, kann ich es auch nicht ändern. Thats EU!
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Da denke ich genauso, leider. Deshalb werden meine Frau und ich DAS genau beobachten um dann eine Entscheidung zu treffen wie wir es machen werden.Maddin hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:59Es sind ja vorallem praktische Überlegungen. Die Regelung gilt ab nächster Woche und bislang ist vieles absolut unklar. Aber davor macht das Gesetz und die Interpretation von Polizisten und SB der Behörde leider nicht halt.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:41Maddin, wir alle haben jetzt 2 Jahre Zeit a ideale Lösung zu finden die für jeden einzelnen die beste sein wird. Step by step, „jetzt“ schmeiss ich sicher nicht die nerven weg. Sollte das Gesetz zu deppert ausgeführt werden, kann ich es auch nicht ändern. Thats EU!
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Es kann genauso sein, dass die ersten ab 14.12 bei den Verwahrungskontrollen einfahren. Ausschließen kann man das leider nicht.
Diese Frage kann sich eigentlich nur stellen, wenn ein Magazin +10/20 Schuss in der Waffe angesteckt ist und geladen/unterladen verwahrt wird. Die Kategorisierung ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz:Yukon hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:48Was eine gemeinsame Verwahrung betrifft: Eheleute, die bislang ihre Kat B Schusswaffen gemeinsam verwahrt haben, sollten meines Erachtens ihre Kat A Schusswaffen nicht mehr gemeinsam verwahren, da die gemeinsame Verwahrung ja lediglich für Kat B Schusswaffen gestattet ist, jedoch (noch) nicht für Kat A.