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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich weiß nicht ob darüber schon gesprochen wurde, aber wie wird der Paragraph bezüglich "Kat. B LW unter 60cm" gehandhabt?
Betrifft dies nur Zentralfeuerhalbautomatischegewehre, oder würde auch ein KK Halbautomat (LW) für diese Ausnahmeregelung ausreichen?
LG
Betrifft dies nur Zentralfeuerhalbautomatischegewehre, oder würde auch ein KK Halbautomat (LW) für diese Ausnahmeregelung ausreichen?
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Konfusion über "Altbestand"
17/1/11 ist nicht auf Zentralfeuer beschränkthasgunz hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 19:18Ich weiß nicht ob darüber schon gesprochen wurde, aber wie wird der Paragraph bezüglich "Kat. B LW unter 60cm" gehandhabt?
Betrifft dies nur Zentralfeuerhalbautomatischegewehre, oder würde auch ein KK Halbautomat (LW) für diese Ausnahmeregelung ausreichen?
LG
gilt auch fuer Randfeuer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Perfekt Danke!
LG
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Re: Konfusion über "Altbestand"
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Eine kurze Frage....wie ist das jetzt mit dem 14.12...ich möchte ja Morgen in 1 Woche, also genau dem 14.12 ( Samstag ) meine MR308 kaufen...jetzt habe ich aber gehört das ich das NICHT kann / darf weil ich müsste auf den 15.12 warten bzw besser gesagt Montag den 16.12 weil wenn ich das Gewehr genau am 14.12 kaufe würde es nicht legal sein...stimmt das oder is das bullshit?
Byebye Austria
Re: Konfusion über "Altbestand"
Gesetzestext tritt doch mit 14.12, 0:01 Uhr inkraft soweit ich das verstanden habe... dann wäre es natürlich Legal...Nordi hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2019, 09:35Eine kurze Frage....wie ist das jetzt mit dem 14.12...ich möchte ja Morgen in 1 Woche, also genau dem 14.12 ( Samstag ) meine MR308 kaufen...jetzt habe ich aber gehört das ich das NICHT kann / darf weil ich müsste auf den 15.12 warten bzw besser gesagt Montag den 16.12 weil wenn ich das Gewehr genau am 14.12 kaufe würde es nicht legal sein...stimmt das oder is das bullshit?
aber ich denke auch nicht das sich ein Händler aus dem Fenster lehnen würde und dir illegal eine MR308 verkaufen würde.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Was ist an der MR308 illegal?
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12
Bitte um Klärung ob ich es falsch verstehe
Einzig die Magazine über 10 Schuss sind illegal. Magazine am 13.12 kaufen und Waffe am 14.12
Bitte um Klärung ob ich es falsch verstehe
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM
Re: Konfusion über "Altbestand"
dürfte so passen... er meinte das die MR308 bis 13.12 illegal wäre... da keine Einstufung und erst ab 14.12 das mit der Einstufung wegfällt... ich denke er hat nur einen Denkfehler weil eben ab 14.12 um 0:01 Uhr das neue Gesetz bereits in Kraft ist und nicht erst ab 15.12.
Re: Konfusion über "Altbestand"
.. Magazine mit über 10 Schuss darfst du allerdings außer am Schießstand nicht daran anstecken, vielleicht noch erwähnenswert. Und auf Altbesitz vor Stichtag kann man sich auch nicht berufen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ruger 10/22 mit Charger Schaft und Klappschaft Adapter.
LG
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja muss wohl ein Denkfehler sein, das Gesetz tritt am 14.12. mit Beginn des Tages also um 0:00 in Kraft, also bis 13.12. 23:59 Uhr kann man noch Altbestand wie Magazine ect. kaufen und eine Minute später geht das dann nicht mehr, gleichzeitig fällt aber um 0:00 Uhr auch die alte Regelung mit den bisherigen Einstufungen weg.eXo hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2019, 10:05dürfte so passen... er meinte das die MR308 bis 13.12 illegal wäre... da keine Einstufung und erst ab 14.12 das mit der Einstufung wegfällt... ich denke er hat nur einen Denkfehler weil eben ab 14.12 um 0:01 Uhr das neue Gesetz bereits in Kraft ist und nicht erst ab 15.12.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ok, klar, aber wenn man 2 Jahre Zeit zum melden hat , kann man dann in dieser Zeit sein Zeugs, das man dann doch nicht will, privat verkaufen?
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Nur an die, die es haben dürfen: edelschützen und Kat A Besitzer. Was du vorher abklären musst. Denke die Magazine werden teuer werden....
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- Wilhelmshoehe
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- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wieso? Produziert werden sie auch nach dem 14.12. noch werden und im Handel werden sie auch noch erhältlich sein. Nur Nachfrage wird es weniger geben da sie auf jene Personen beschränkt sein wird die die nötige Berechtigung haben. Ergo sollten die Preise eher runtergehen anstatt hinauf.