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WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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TrkA
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von TrkA » Di 10. Dez 2019, 08:04

edit: gerade gesehen, dass schon geantwortet wurde!

m_a_d
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von m_a_d » Di 10. Dez 2019, 09:58

woolf hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 03:53
m_a_d hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 22:29
Ansonsten lese ich nirgends, dass die Anzahl gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18 mitgerechnet werden muss. Weder bei den KatB Plätzen, noch bei der Bemessung der doppelten Zubehörteile.
Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:
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burggraben
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von burggraben » Do 12. Dez 2019, 11:06

woolf hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 20:13
Unabhängig davon wie die Umstellung vom bisherigen "Zubehörsystem" auf das neue mit Freimenge genau von statten geht:
dein bisher besessenes Zubehör darfst du auf jeden Fall behalten, dafür hast du ja gültige Bescheide.
Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von burggraben » Do 12. Dez 2019, 11:08

Ich hänge hier mal Verschlussträger in der Weitgehend-Ungeklärt Thread an. Brownells verkauft die schon nur mehr mit WBK/WP Beschränkung, aber eigentlich ist ein Verschlussträger ja weder Rahmen noch Gehäuse und daher irrelevant ob gasdruckbelastet?

Baxter
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von Baxter » Do 12. Dez 2019, 13:20

m_a_d hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 09:58
woolf hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 03:53
m_a_d hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 22:29
Ansonsten lese ich nirgends, dass die Anzahl gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18 mitgerechnet werden muss. Weder bei den KatB Plätzen, noch bei der Bemessung der doppelten Zubehörteile.
Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:
Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von TrkA » Do 12. Dez 2019, 13:26

Baxter hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 13:20
m_a_d hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 09:58
woolf hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 03:53


Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:
Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.
Dürfte ich fragen wo du die Info bekommen hast? Habe letztens aus dem Referat für Waffen und Veranstaltungsangelegenheiten sehr wiedersprüchliche Infos zu dem Thema bekommen als ich nachgefragt habe .... (Kat. A Zubehörplätze ....)

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von Mjoelnir » Fr 13. Dez 2019, 13:52

TrkA hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 13:26
Dürfte ich fragen wo du die Info bekommen hast? Habe letztens aus dem Referat für Waffen und Veranstaltungsangelegenheiten sehr wiedersprüchliche Infos zu dem Thema bekommen als ich nachgefragt habe .... (Kat. A Zubehörplätze ....)
Steht so im Runderlass:
Für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie A gelten die Regelungen des § 23 Abs. 3. Dies bedeutet, dass beispielshaft der Inhaber einer Waffenbesitzkarte für 2 Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und für 2 Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG zusätzlich 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG erwerben und besitzen darf.
Der Erwerb dieser wesentlichen Teile ist jedenfalls der Behörde zu melden.

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von raptor » Mo 3. Feb 2020, 09:54

D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)?

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt?

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HowlingWolf
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von HowlingWolf » Mo 3. Feb 2020, 10:01

Kommentare in rot:
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:54
D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 10:04

burggraben hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 11:06
woolf hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 20:13
Unabhängig davon wie die Umstellung vom bisherigen "Zubehörsystem" auf das neue mit Freimenge genau von statten geht:
dein bisher besessenes Zubehör darfst du auf jeden Fall behalten, dafür hast du ja gültige Bescheide.
Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?
das waere ein Fehler

auch im alten gesetz WAR schon ein bescheid AUSZUSTELLEN, ansonsten - formal - unrechtmäßiger besitz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von raptor » Mo 3. Feb 2020, 11:15

HowlingWolf hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:01
Kommentare in rot:
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:54
D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).
OK, danke.

Ist ja völlig daneben die Regelung... :headslap:

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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von Oberguru » Mo 3. Feb 2020, 11:42

Ich schreib grad an der Magazinliste.
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von rupi » Mo 3. Feb 2020, 11:50

Oberguru hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 11:42
Ich schreib grad an der Magazinliste.
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?
gibt es AICS Magazine über 10 Schuss ?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Beitrag von panhandle » Mo 3. Feb 2020, 11:54

Ja.... 12 Schuss-Mags....aber auch nur für die Rem 700 bzw. M24 Plattform.
Edit: Meinte MTD und ned rem 700 sri..... wobei, hab grad gesehen....rem 700 AICS Systeme gibts ja auch :whistle:

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mo 3. Feb 2020, 12:04, insgesamt 1-mal geändert.
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