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Zubehör Subsumierung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Zubehör Subsumierung?
Hi.....
Da hier im "Kurze Fragen" Tröt auch angemerkt wurde, das schon vorhandenes Zubehör - für die ja auch Einzelbescheide existieren - in die 2er Regelung pro Kat B Platz "eingerechnet" wird....Sind diese Bescheide die da dafür ausgestellt wurden mit/ab 14.12. als Gegenstandslos und damit als nichtig zu betrachten?
Ginge das so einfach ...seitens der Behörde meine ich....oder müsste man da ned zumindest was "schriftliches" - also wiederum in Form eines Bescheides - bekommen?
Dem Waffg. zumindest ist da nichts zu entnehmen, das hier allfällig erteilte Bescheide bis zu einer bestimmten Stückzahl an Zubehör ihre Rechtskraft "verlieren".
Auch die "Wortwahl" nach §23(3)
ZITAT: >>>(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist
der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der
Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1
zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.<<<
lässt diesen Schluss nicht zu...so meine ich es zumindest.
Denn ob ich den Passus "Darüber hinaus...." schon vorher erfüllt habe ( Zubehör mit Bescheid) oder eben erst nachher erfüllen kann/möchte sollte ja keinen Einfluß darauf haben.
Hängt ja immer vom jeweiligen "Iststand" ab.
Dadurch vielleicht/wahrscheinlich auch der Gedankengang "vieler" hier (mich eingeschlossen) das hier eben das schon besessene Zubehör nicht so einfach Subsumiert wird?!?!
g
Willi
Da hier im "Kurze Fragen" Tröt auch angemerkt wurde, das schon vorhandenes Zubehör - für die ja auch Einzelbescheide existieren - in die 2er Regelung pro Kat B Platz "eingerechnet" wird....Sind diese Bescheide die da dafür ausgestellt wurden mit/ab 14.12. als Gegenstandslos und damit als nichtig zu betrachten?
Ginge das so einfach ...seitens der Behörde meine ich....oder müsste man da ned zumindest was "schriftliches" - also wiederum in Form eines Bescheides - bekommen?
Dem Waffg. zumindest ist da nichts zu entnehmen, das hier allfällig erteilte Bescheide bis zu einer bestimmten Stückzahl an Zubehör ihre Rechtskraft "verlieren".
Auch die "Wortwahl" nach §23(3)
ZITAT: >>>(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist
der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der
Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1
zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.<<<
lässt diesen Schluss nicht zu...so meine ich es zumindest.
Denn ob ich den Passus "Darüber hinaus...." schon vorher erfüllt habe ( Zubehör mit Bescheid) oder eben erst nachher erfüllen kann/möchte sollte ja keinen Einfluß darauf haben.
Hängt ja immer vom jeweiligen "Iststand" ab.
Dadurch vielleicht/wahrscheinlich auch der Gedankengang "vieler" hier (mich eingeschlossen) das hier eben das schon besessene Zubehör nicht so einfach Subsumiert wird?!?!
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
Wenn die Alteinträge für Zubehör eingrechnet werden hätte ich nur einen Platz dazubekommen.
Ich hoffe dies ist nicht im Sinne des Erfinders.
Wer traut sich und holt sich am Montag seine Wechselsysteme und überschreitet die maximale Zubehöranzahl laut ZWR (2pro B-Platz + Alteinträge)?
Ich hoffe dies ist nicht im Sinne des Erfinders.
Wer traut sich und holt sich am Montag seine Wechselsysteme und überschreitet die maximale Zubehöranzahl laut ZWR (2pro B-Platz + Alteinträge)?
Re: Zubehör Subsumierung?
Hi...
Das überschreiten der 2er Regel pro Kat B Platz is eh ned die Tragik.....kannst ja nach altem Muster weiter verfahren......also Bescheid fürs gewünschte Zubehör....
Die Subsumierung ( so angedacht) ist halt für die Leut a schxxxxx die zb. nur 2 Kat B Plätze haben, aber schon 5 zubehöre drauf zb.
die müssen dann immer mit Bescheid/Antrag weiterarbeiten oder vom alten Zubehör was verkaufen....oder so...
g
Willi
Das überschreiten der 2er Regel pro Kat B Platz is eh ned die Tragik.....kannst ja nach altem Muster weiter verfahren......also Bescheid fürs gewünschte Zubehör....
Die Subsumierung ( so angedacht) ist halt für die Leut a schxxxxx die zb. nur 2 Kat B Plätze haben, aber schon 5 zubehöre drauf zb.
die müssen dann immer mit Bescheid/Antrag weiterarbeiten oder vom alten Zubehör was verkaufen....oder so...
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
alte bescheide bleiben bestehen
die behoerde versucht zug um zug die bescheidadressaten dazu zu bewegen einer behebung der bescheide zuzustimmen
das geht aber nur mit zustimmung der bescheidadressaten
die behoerde versucht zug um zug die bescheidadressaten dazu zu bewegen einer behebung der bescheide zuzustimmen
das geht aber nur mit zustimmung der bescheidadressaten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Zubehör Subsumierung?
@gewo
Aha...ok.....also doch ein "Amtsweg" vorstellbar bzw. angedacht.....tnx.
g
Willi
Aha...ok.....also doch ein "Amtsweg" vorstellbar bzw. angedacht.....tnx.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
Auf gut Deutsch
Hab ich meine Zubehörplätze die ich nach der Novelle bekommen würde bereits vor der Novelle verbraucht bekomme ich trotzdem 2 pro B-Platz dazu. Meine alten Bescheide wollen sie mir dann irgenwie irgenwann umwandeln. Hat je ned viel Wert sind jetzt Waffengebunden und dann auch wieder. Wozu der Aufwand?
Re: Zubehör Subsumierung?
Die Frage ist gibt es nach dem 14.12 überhaupt noch eine Zuordnung bei Neueintrag von Zub. zu einer Grundwaffe ?Oberguru hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 19:32
Auf gut Deutsch
Hab ich meine Zubehörplätze die ich nach der Novelle bekommen würde bereits vor der Novelle verbraucht bekomme ich trotzdem 2 pro B-Platz dazu. Meine alten Bescheide wollen sie mir dann irgenwie irgenwann umwandeln. Hat je ned viel Wert sind jetzt Waffengebunden und dann auch wieder. Wozu der Aufwand?
wenn man die "2Stk pro B Platz" bei vorhandenen Zubehör Eintrag überschreiten möchte erfolgt dann wieder eine Zuordnung zu einer Grundwaffe ? ich denke nicht
Mitglied im Verein, PDSV und Verein
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Zubehör Subsumierung?
Sehe ich nach allem was wir wissen genauso.ho72pit hat geschrieben: ↑Fr 13. Dez 2019, 00:34Die Frage ist gibt es nach dem 14.12 überhaupt noch eine Zuordnung bei Neueintrag von Zub. zu einer Grundwaffe ?
wenn man die "2Stk pro B Platz" bei vorhandenen Zubehör Eintrag überschreiten möchte erfolgt dann wieder eine Zuordnung zu einer Grundwaffe ? ich denke nicht
Allerdings sind die Zubehör-Plätze > (2 * Kat B Plätze) ja wieder bewilligungspflichtig und man wird sich schwer tun solche ohne Grundwaffe bewilligt zu bekommen. Wie will man argumentieren ich brauch einen AR-15 Upper und habe gar kein AR-15... Oder ich brauch einen Glock Schlitten und Lauf als Zubehör und habe gar keine Glock.
Solche Späße mögen dann für die nicht-bewilligungspflichtigen Zubehörplätze gehen, darüber hinaus wird sich sowas nicht mehr spielen, bzw bis sie auch nur einen Zubehör-Platz darüber hinaus genehmigen wollen sie sicher auch bei den vorigen Plätzen "aufgeräumt" haben (also alles sinnvolle Zubehöre zu Basiswaffen gehörend).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Re: Zubehör Subsumierung?
Weis schon jemand was im Runderlass zum Thema Zubehör steht wenn man die 2*Kat B Platz. Anzahl überschreitet ?
Mitglied im Verein, PDSV und Verein
Re: Zubehör Subsumierung?
xxxxxxxxxx
Zuletzt geändert von panhandle am Fr 13. Dez 2019, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
Hmmmm, steht ja an und für sich eh schon im §23(3).....
Inwieweit sich da im Runderlass was anderes "befinden" sollte/müsste....??
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
-
- .308 Win
- Beiträge: 322
- Registriert: Sa 7. Sep 2013, 16:50
Re: Zubehör Subsumierung?
Ich stelle die Frage mal hier, da das halbwegs zum Thema passt:
Ist ein "alter" Zubehöreintrag auf der WBK nicht schon eine Bewilligung, dass man unbegrenzt Zubehör besitzen darf?
Ist ein "alter" Zubehöreintrag auf der WBK nicht schon eine Bewilligung, dass man unbegrenzt Zubehör besitzen darf?
Disclaimer
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
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Re: Zubehör Subsumierung?
woran erkenne ich im ZWR ob es "altes" Zubehör mit Bescheid oder "neues Zubehör" ohne Bescheid ist? bei mir steht bei allen (auch den jahrealten) nun "freies Zub."
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dvc & AA
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Re: Zubehör Subsumierung?
"Jein" würde ich einmal meinen....eriochromcyanin hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 15:21Ich stelle die Frage mal hier, da das halbwegs zum Thema passt:
Ist ein "alter" Zubehöreintrag auf der WBK nicht schon eine Bewilligung, dass man unbegrenzt Zubehör besitzen darf?
Ja zu einem/mehreren Zubehöre, die wiederum einer Grundwaffe zugeordnet sind, und die ja dann auch immer wieder mittels Bescheid "genehmigt" werden.... Stückzahl als solches damit unlimitiert, aber eben "Bescheid-Gebunden".
Und nach der neuen/zusätzlichen Regelung...Nein, den hier hast eben die Grenze nach Anzahl der Kat A/B Plätze (Je 2 Stk. pro Platz) aber dafür nicht gebunden an eine Bassiswaffe.
So zumindest meine Interpretation der Sache.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
Servus...
Da scheint Deine Behörde schon von sich aus eine Subsumierung durchgeführt zu haben !?!?
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.