ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von The_Governor » Do 19. Dez 2019, 20:39

Wie muss Kat. A verwahrt werden? Gibt's da im Gegensatz zu B was konkretes (Klasse etc.) oder auch einfach nur "sicher"?

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von cas81 » Do 19. Dez 2019, 20:44

Nichts konkretes, die alte VO steht nach wie vor.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

lb594ag
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 239
Registriert: Fr 6. Nov 2015, 18:52

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von lb594ag » Do 19. Dez 2019, 22:20

Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung

howa308
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 10:46

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von howa308 » Do 19. Dez 2019, 22:56

lb594ag hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:20
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
Sind die BHs teurer geworden oder ist das bei Kat A grundsätzlich teurer?

Erweiterung oder sonstiges war ja immer bei ca 118 Euro.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von HowlingWolf » Do 19. Dez 2019, 23:01

howa308 hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:56
lb594ag hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:20
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
Sind die BHs teurer geworden oder ist das bei Kat A grundsätzlich teurer?

Erweiterung oder sonstiges war ja immer bei ca 118 Euro.
Richtig:
Gebürengesetz hat geschrieben:Tarifpost
11 Waffendokumente

(1) Waffenbesitzkarte

1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
Daher also 74,40 + 43 wenn mehr als 2 Plätze + 43 wenn Kat. A Ausnahme

Benutzeravatar
Odysseus
8X57IS RWS
8X57IS RWS
Beiträge: 352
Registriert: Fr 5. Sep 2014, 17:18
Wohnort: NÖ - Bez. KO

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Odysseus » Fr 20. Dez 2019, 01:48

Im Zuge der Meldung der Langwaffenmagazine über 10 Schuss würde ich gerne auch gleich erweitern, habe jedoch noch 2 Plätze frei... Wie wird das für gewöhnlich gehandhabt? Wird eine Erweiterung erst bei voller WBK genehmigt oder ist das eher nebensächlich?
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6964
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Fr 20. Dez 2019, 05:43

Odysseus hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 01:48
Im Zuge der Meldung der Langwaffenmagazine über 10 Schuss würde ich gerne auch gleich erweitern, habe jedoch noch 2 Plätze frei... Wie wird das für gewöhnlich gehandhabt? Wird eine Erweiterung erst bei voller WBK genehmigt oder ist das eher nebensächlich?
Den Luxus von freien Plätzen hab ich noch nie gehabt.
Könnte mir vorstellen das die Begründung zum Erweiteiten schwer sein wird.
Einfach mit billigen Platzhaltern auffüllen. Kostet doch nur Max.100€ . ;)
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 20. Dez 2019, 06:13

Kann ich mir mit der Ausnahmegenehmigung eigentlich böse Terrormagazine aus dem EU-Ausland bestellen?

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Fr 20. Dez 2019, 11:08

Meiner Meinung nach Nein. Du hast keine böse Dinge Importgenehmigung.

Benutzeravatar
Kriss
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 404
Registriert: Fr 27. Jun 2014, 09:09

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Kriss » Fr 20. Dez 2019, 11:27

Burgenlandy hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 20:36
Stücktahl der Mags also egal gewesen?
Wird jetzt die Anzahl der Magazine eingetragen oder nicht - würde mich auch stark interessieren.
"Religionen - oder wenn erwachsene Menschen darum streiten, wer den mächtigeren imaginären Feind hat"

lb594ag
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 239
Registriert: Fr 6. Nov 2015, 18:52

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von lb594ag » Fr 20. Dez 2019, 19:14

lb594ag hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:20
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
So sieht das dann aus:

Bild
Zuletzt geändert von lb594ag am Mo 30. Dez 2019, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 20. Dez 2019, 19:38

lb594ag hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 19:14
lb594ag hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:20
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
So sieht das dann aus:

Bild
Da muss ich neugierigerweise gleich fragen:
Du besitzt keine Z9 oder Z10 Magazine für Waffen, die du noch nicht erworben hast?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

lb594ag
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 239
Registriert: Fr 6. Nov 2015, 18:52

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von lb594ag » Fr 20. Dez 2019, 19:43

Yukon hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 19:38
lb594ag hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 19:14
lb594ag hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:20
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
So sieht das dann aus:

Bild
Da muss ich neugierigerweise gleich fragen:
Du besitzt keine Z9 oder Z10 Magazine für Waffen, die du noch nicht erworben hast?
Nein,mir ist AUG, AR und Glock mit High Cap genug.

Mentor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Fr 28. Aug 2015, 23:33

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Mentor » Fr 20. Dez 2019, 19:48

Wie ich das sehe, werden gar keine B Plätze zugunsten A geopfert. Die A zählen dann einfach dazu.
oder hattest vorher 7xB?

Edit: ah sehs grad 1stk. Z7 und stk. Z8
Zuletzt geändert von Mentor am Fr 20. Dez 2019, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

Baxter
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 379
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 16:44
Wohnort: Wien

Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Fr 20. Dez 2019, 19:53

Wuerdest du verraten welche BH? Musstest du die Anzahl der Magazine bekannt geben oder irgendwie den Besitz nachweisen?
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

Antworten