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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Grüße
susi
susi
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Die waren damals schon sauer, als das AUG genehmigt wurde...
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:
Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 20
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B
Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 10
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B
Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 20 (§ 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 10 (§ 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Überlassung (Verkauf) von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 und 10 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.
Stückzahlregelung
Wird eine Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“. Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Halbautomat mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“.
Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.
Besteht eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG und erwirbt man für eine schon besessene Schusswaffe ein passendes weiteres großes Magazin (§ 17 Abs. 3 5. Satz WaffG) dann nimmt das Magazin keinen Platz weg.
Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 20
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B
Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 10
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B
Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 20 (§ 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 10 (§ 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Überlassung (Verkauf) von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 und 10 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.
Stückzahlregelung
Wird eine Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“. Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Halbautomat mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“.
Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.
Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.
Besteht eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG und erwirbt man für eine schon besessene Schusswaffe ein passendes weiteres großes Magazin (§ 17 Abs. 3 5. Satz WaffG) dann nimmt das Magazin keinen Platz weg.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Hallo Gewo,gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 18:05so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:
[...]
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.
[...]
womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)
Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...
Edit: Aus den Erläuterungen:
Zu §17 Abs.3 und §18 Abs.5:
[...] Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß §17 Abs.1 Z7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden,für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20Patronen aufnehmen können (Z9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.
LG
Steyrer
Zuletzt geändert von Steyrer am Mo 23. Dez 2019, 19:06, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
servusSteyrer hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 18:20Hallo Gewo,gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 18:05so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:
[...]
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.
[...]
womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)
Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...
LG
Steyrer
du ich bin kein jurist
aber dass man die HiCap Magazine als "Waffen" bezeichnet ist eine sg "Lex Specialis" und das scheint so machbar zu sein
ähnlich scheint man die definition fuer "Schusswaffen" im §28 auch auf "waffen" ( -> die HiCap magazine) anwenden zu koennen
somit ergibt sich die Verpflichtung fuer den handel jedes einzelne abgegebene magazin (ins ZWR) zu melden
von den schalldaempfern unterscheidet sich das in so ferne als man hier seitens der behoerde entschieden hat keine Meldung zu WOLLEN
aus dem gesetz wuerde sich seit dem 14.12.2019 eigentlich eine Meldung gem. §28 rauslesen lassen
sie wollens aber ned
zu deinem edit:
ja, das war der plan
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
doubleaction OG, Wien
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Endlich etwas mehr Klarheit, die mir nicht gefällt.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Sind die Erläuterungen zum Gesetz wie es beschlossen wurde, bevor der Wille vom Gesetzgeber "verbogen" wurde:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Und die Meldung zu den Schalldämpfer wollen sie nicht, weil sich sonst der Peppi P. ärgern muss?
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Hallo,
da stellt sich mir folgende Frage:
9mm Ar15 mit Glock oder Uzi Magazinen . Ich bekomme dafür §17/Z8 genehmigt.
Verkaufst du mir 32er Glock/Uzi Mags damit?

Lg
Zuletzt geändert von Mentor am Mo 23. Dez 2019, 20:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Paragrafen hier, Stückzahlregelung da.....ich kapier absolut überhaupt nichts mehr. Vielleicht ist man fürs Waffenbesitzen auch einfach zu blöd wenn man nicht Jura studiert hat....
Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Waffengesetz §Reverend45 hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 19:59Paragrafen hier, Stückzahlregelung da.....ich kapier absolut überhaupt nichts mehr. Vielleicht ist man fürs Waffenbesitzen auch einfach zu blöd wenn man nicht Jura studiert hat....
Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
17/1/7 - Glock
und
17/1/8 - Ar15:
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Ah....ok das macht die Sache schon etwas verständlicher....danke.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
darf ich wirklich auch hicap mags kaufen wenn ich "nur" einen kurzen halbautomat habe aber vor stichtag keine solchen magazine besessen hab ?gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 18:05Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Laut Gesetz geht das. Das ist eben dem Umstand geschuldet, dass eine Waffe nur ein mal Kat A sein kann. Es wäre auch schwer, auf einer WBK eine Waffe als 2 Kat A einzutragen. Daher werden verkürzbare Langwaffen nur als Z 11 eingetragen und da ist es egal, ob du schon große Magazine hast oder nicht, du brauchst sie durch große Magazine nicht erst zu Kat A zu machen - die Waffe ist es schon.redstorm hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 20:11darf ich wirklich auch hicap mags kaufen wenn ich "nur" einen kurzen halbautomat habe aber vor stichtag keine solchen magazine besessen hab ?gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 18:05Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
Eine Z 11 zählt daher auch als Z 8. Gut, dass es laut Gewo auch tatsächlich so gehandhabt wird.
Zuletzt geändert von mastercrash am Mo 23. Dez 2019, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
ah ok, so ist das begründet
danke
zwei mal kat A geht wirklich nciht
danke
zwei mal kat A geht wirklich nciht
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin