gewo hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2019, 08:44
Die rueckseite der wbk bzw des wp kann vom SB mit freiem text befuellt werden.
Da gibt es keine einschraenkung
Natürlich, die Einschränkung, dass eine WBK oder ein WP keinesfalls unter 18 Jahren ausgestellt werden darf bleibt ja trotzdem bestehen, wenn ich unter 18 Jahren keine bekomme, dann bekomme ich auch keinen "freien Text" auf der Rückseite. Also hilft das den Jugendlichen Nachwuchsschützen nichts. Sie müssen schon bisher die Bewilligung in irgendeiner anderen Form (Papier- Bescheid ect.) bekommen haben.
Außerdem kann sie mit
Behördlichen Eintragungen "befüllt" werden, das ist nicht ganz das gleiche wie "ein freier Text", nach meinem Wissensstand (aber ohne Gewähr) lässt der Computer die Ausstellung einer WBK ohne Kat B und ohne Kat A § 17 - also "ohne irgendwas" außer Behördlichen Eintragungen - nicht zu, mein SB hat einmal im Zuge einer Erweiterung versehentlich in das Kat B Feld statt 10 (zehn) 0 (null) eingegeben und bei den Behördlichen Eintragungen "Zubehör" - der Computer hat sich mittels einer Fehlermeldung geweigert eine solche WBK - die nur aus Behördlichen Eintragungen bestehen würde - auszustellen
Nachdem der Computer den "freien Text" ja nicht versteht, wird er wohl bei einer einzelnen Berechtigung für z.B. eine Glock 18 in Full Auto ("Kriegsmaterial" § 18) vermutlich ebenso eine Fehlermeldung machen. Wenn dem so wäre bleibt wieder nur eine andere Form einer Bewilligung z.B. mittels (Papier-) Bescheid.
Davomon1979 hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2019, 10:02
mastercrash hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2019, 03:34
Ja, WBK oder WP sind laut Waffengesetz die einzige mögliche Bewilligungsart wie du ja zitiert hast von Schusswaffen der Kat B. Was auch immer ein Magazin ist, es ist keine Schusswaffe (allenfalls Waffe qua lex specialis) und keine Kat B.
Das stimmt so nicht: Stockdegen sind auch keine Schusswaffen trotzdem haben die paar Leute die das besitzend dürfen schon bisher eine WBK. - Teilweise sogar ohne Berechtigung für B Waffen.
Pumpguns sind Katagorie A, dürfen aber auch nur aufgrund einer WBK besessen werden.
Bitte lies meinen Text genau, ich habe immer auf Kat A gem. § 18 ("Kriegsmaterial") verwiesen und nicht auf Kat gem. A § 17 zu denen auch die "Stockdegen" gehören.
Der Grund, warum die Kat A nach
§ 17 ("verbotene Waffen" also Stockdegen, Pumpguns usw.) aufgrund einer WBK besessen werden liegt nicht am Gesetzestext sondern an der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG und deren ANHANG in dem das Aussehen und die Eintragungen auf der Rückseite der WBK festgelegt wurden - und da hat der Gesetzgeber schon vor dem 14.12.2019 für jede Ziffer des § 17 Abs. 1 ein Feld vorgesehen gehabt. (Die gängigste WBK ohne Kat B war wohl die für einen Schalldämpfer für Jäger vor 01.01.2019)
Das hat er aber
nicht für:
- Ausnahmebewilligungen für Kat A gem. § 18 ("Kriegsmaterial" z.B. Glock 18)
- Ausnahmebewilligungen für Jugendliche