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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Davomon1979 » Do 26. Dez 2019, 10:02

mastercrash hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 03:34
Ja, WBK oder WP sind laut Waffengesetz die einzige mögliche Bewilligungsart wie du ja zitiert hast von Schusswaffen der Kat B. Was auch immer ein Magazin ist, es ist keine Schusswaffe (allenfalls Waffe qua lex specialis) und keine Kat B.
Das stimmt so nicht: Stockdegen sind auch keine Schusswaffen trotzdem haben die paar Leute die das besitzend dürfen schon bisher eine WBK. - Teilweise sogar ohne Berechtigung für B Waffen.

Pumpguns sind Katagorie A, dürfen aber auch nur aufgrund einer WBK besessen werden.

mastercrash
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Do 26. Dez 2019, 10:32

Davomon1979 hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 10:02
mastercrash hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 03:34
Ja, WBK oder WP sind laut Waffengesetz die einzige mögliche Bewilligungsart wie du ja zitiert hast von Schusswaffen der Kat B. Was auch immer ein Magazin ist, es ist keine Schusswaffe (allenfalls Waffe qua lex specialis) und keine Kat B.
Das stimmt so nicht: Stockdegen sind auch keine Schusswaffen trotzdem haben die paar Leute die das besitzend dürfen schon bisher eine WBK. - Teilweise sogar ohne Berechtigung für B Waffen.

Pumpguns sind Katagorie A, dürfen aber auch nur aufgrund einer WBK besessen werden.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass Kat A Waffen nicht mit WBK bewilligt werden können. Die stehen auf der Vorlage ja auch auf der Rückseite.

Im Waffengesetz steht aber, im Gegensatz zu Kat B, nicht, dass diese mit Ausstellung einer WBK genehmigt werden müssen.

Zumindest laut Gesetzestext müssen laut WaffG Kat B mit WBK/WP genehmigt werden und KÖNNEN Kat A mit WBK/WP genehmigt werden.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Chrissi
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Do 26. Dez 2019, 14:22

Vielen Dank an alle die hier ihre Meinung und Rechtsansicht teilen. Es ist zwar nicht ganz eindeutig für mich wer Recht hat, aber ich bin um jede Meinung froh.

Auch wenn es vielleicht einfacher wäre auf die paar 30er Mags zu pfeifen und mir einfach 10/30er (blockierte Mags) zu kaufen, werden ich mich auf keinen Fall enteignen lassen!

Sobald sich die Behörde bei mir meldet werde ich informieren

Emil
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21

Beitrag von Emil » Do 26. Dez 2019, 17:15

gewo hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 08:44
Die rueckseite der wbk bzw des wp kann vom SB mit freiem text befuellt werden.
Da gibt es keine einschraenkung
Natürlich, die Einschränkung, dass eine WBK oder ein WP keinesfalls unter 18 Jahren ausgestellt werden darf bleibt ja trotzdem bestehen, wenn ich unter 18 Jahren keine bekomme, dann bekomme ich auch keinen "freien Text" auf der Rückseite. Also hilft das den Jugendlichen Nachwuchsschützen nichts. Sie müssen schon bisher die Bewilligung in irgendeiner anderen Form (Papier- Bescheid ect.) bekommen haben.

Außerdem kann sie mit Behördlichen Eintragungen "befüllt" werden, das ist nicht ganz das gleiche wie "ein freier Text", nach meinem Wissensstand (aber ohne Gewähr) lässt der Computer die Ausstellung einer WBK ohne Kat B und ohne Kat A § 17 - also "ohne irgendwas" außer Behördlichen Eintragungen - nicht zu, mein SB hat einmal im Zuge einer Erweiterung versehentlich in das Kat B Feld statt 10 (zehn) 0 (null) eingegeben und bei den Behördlichen Eintragungen "Zubehör" - der Computer hat sich mittels einer Fehlermeldung geweigert eine solche WBK - die nur aus Behördlichen Eintragungen bestehen würde - auszustellen :lol:

Nachdem der Computer den "freien Text" ja nicht versteht, wird er wohl bei einer einzelnen Berechtigung für z.B. eine Glock 18 in Full Auto ("Kriegsmaterial" § 18) vermutlich ebenso eine Fehlermeldung machen. Wenn dem so wäre bleibt wieder nur eine andere Form einer Bewilligung z.B. mittels (Papier-) Bescheid.

Davomon1979 hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 10:02
mastercrash hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 03:34
Ja, WBK oder WP sind laut Waffengesetz die einzige mögliche Bewilligungsart wie du ja zitiert hast von Schusswaffen der Kat B. Was auch immer ein Magazin ist, es ist keine Schusswaffe (allenfalls Waffe qua lex specialis) und keine Kat B.
Das stimmt so nicht: Stockdegen sind auch keine Schusswaffen trotzdem haben die paar Leute die das besitzend dürfen schon bisher eine WBK. - Teilweise sogar ohne Berechtigung für B Waffen.

Pumpguns sind Katagorie A, dürfen aber auch nur aufgrund einer WBK besessen werden.
Bitte lies meinen Text genau, ich habe immer auf Kat A gem. § 18 ("Kriegsmaterial") verwiesen und nicht auf Kat gem. A § 17 zu denen auch die "Stockdegen" gehören.

Der Grund, warum die Kat A nach § 17 ("verbotene Waffen" also Stockdegen, Pumpguns usw.) aufgrund einer WBK besessen werden liegt nicht am Gesetzestext sondern an der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG und deren ANHANG in dem das Aussehen und die Eintragungen auf der Rückseite der WBK festgelegt wurden - und da hat der Gesetzgeber schon vor dem 14.12.2019 für jede Ziffer des § 17 Abs. 1 ein Feld vorgesehen gehabt. (Die gängigste WBK ohne Kat B war wohl die für einen Schalldämpfer für Jäger vor 01.01.2019)

Das hat er aber nicht für:
- Ausnahmebewilligungen für Kat A gem. § 18 ("Kriegsmaterial" z.B. Glock 18)
- Ausnahmebewilligungen für Jugendliche

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Do 26. Dez 2019, 17:27

Ich fürchte, dass Du mit "blockierten" Magazinen nicht durchkommst - soweit ich weiß, darf der Magazinkörper nicht einem großen Magazin entsprechen. Einer der Hintergründe in der EU-Richtlinie dürfte auch sein, dass Beamte der Exekutive im Einsatz die Feuerkraft eines Bösewichts möglichst abschätzen können sollen. Wenn geblockte Magazine erlaubt wären, könnte es sich ja auch um funktionstüchtige große Magazine handeln, die der Schurke sich ans AK steckt, man weiß es dann einfach nicht. Insofern wären vermutlich auch Magazine verboten, die irreversibel blockiert sind - wenn der Großteil Deines Magazins mit der 30 Schuss Optik als massiver Block ausgeführt ist, wird Dir das auch nichts nützen, es ist optisch der Magazinkörper eines verbotenen großen Magazins. Ich glaube, da sind sie in Deutschland sehr streng, und bei uns dürfte es in diesem Punkt ähnlich sein, weil vom Magazinkörper die Rede ist.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Do 26. Dez 2019, 20:00

Parallaxe hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 17:27
Ich fürchte, dass Du mit "blockierten" Magazinen nicht durchkommst - soweit ich weiß, darf der Magazinkörper nicht einem großen Magazin entsprechen. Einer der Hintergründe in der EU-Richtlinie dürfte auch sein, dass Beamte der Exekutive im Einsatz die Feuerkraft eines Bösewichts möglichst abschätzen können sollen. Wenn geblockte Magazine erlaubt wären, könnte es sich ja auch um funktionstüchtige große Magazine handeln, die der Schurke sich ans AK steckt, man weiß es dann einfach nicht. Insofern wären vermutlich auch Magazine verboten, die irreversibel blockiert sind - wenn der Großteil Deines Magazins mit der 30 Schuss Optik als massiver Block ausgeführt ist, wird Dir das auch nichts nützen, es ist optisch der Magazinkörper eines verbotenen großen Magazins. Ich glaube, da sind sie in Deutschland sehr streng, und bei uns dürfte es in diesem Punkt ähnlich sein, weil vom Magazinkörper die Rede ist.
Dann erklär mir mal bitte warum auf armamat.at 10/30 Lancer mags verkauft werden? Die haben das sicher im vorhinein abgeklärt. Außerdem musst du bei blockierten Mags unterscheiden denn es gibt solche die blockier Follower haben der es nicht ermöglicht mehr als 10 Schuss ins Magazin reinzutun. Außerdem isg der Magazinkörper immer noch ein 30 Schuss. Es gibt aber auch Magazine die hinten verstiftet sind und so ist es ohne modifikation des Magazinkörpers nicht möglich mehr als 30 Schuss ins Magazin rein zu tun. Außerdem glaub ich nicht das in Österreich jemals die rede vom Verbot von ,,großen,, Magazinkörper war. Es steht im WaffG Paragraf 17 Z10 dass Langwaffen Magazine verboten sind die mehr als 10 Schuss fassen. Da steht nix von Magazinkörpern

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Do 26. Dez 2019, 20:52

Ich lass mir gerne sagen, was Sache ist. Ich habe jetzt herausgefunden, dass der Magazinkörper in Deutschland ein diskutiertes Thema ist, aber ich habe noch nicht eruiert, ob die da nach wie vor den Magazinkörper im Gesetz haben, oder ob das geändert wurde.

Ich neige dazu, immer davon auszugehen, dass wir das schlechteste aller Gesetze haben, aber offenbar gibt es doch etliche Punkte, wo wir - noch - halbwegs vernünftige Regelungen haben. Bei denen in Deutschland ist das ja ein richtiger Kahlschlag an Rechten des Bürgers.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Do 26. Dez 2019, 21:02

Parallaxe hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 20:52
Ich lass mir gerne sagen, was Sache ist. Ich habe jetzt herausgefunden, dass der Magazinkörper in Deutschland ein diskutiertes Thema ist, aber ich habe noch nicht eruiert, ob die da nach wie vor den Magazinkörper im Gesetz haben, oder ob das geändert wurde.

Ich neige dazu, immer davon auszugehen, dass wir das schlechteste aller Gesetze haben, aber offenbar gibt es doch etliche Punkte, wo wir - noch - halbwegs vernünftige Regelungen haben. Bei denen in Deutschland ist das ja ein richtiger Kahlschlag an Rechten des Bürgers.
Falls es so rüber gekommen ist als ob ich etwas beleidingend oder böse geschrieben habe, will ich mich dafür entschuldigen. Ich schätze dein kritischen Beträge und Meinungen sehr. Du musst verstehen, dass ich eh scho angepisst bin das mir die BH meine legal erworbenen 30er weg nehmen will und ich glaub ich wollten es einfach ned akzeptieren dass 10/30 vielleicht ned erlaubt sind.

Ich versuchs nochmal:

Meines wissens werden 10/30 Magazine aktuell legal in AT verkauft. Außerdem ist wenn das Magazin, wenn es durch einen Stift permanent blockiert ist, keine Magazin mit ,,großem,, Magazinkörper. Im WaffG ist auch nur die rede vom 10 Schuss Magazin. Wie das äußerlich ausschauen soll ist dort nicht definiert.

Und was die EU denkt ist mir sowieso scheiß egal solang es ned im WaffG steht.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Do 26. Dez 2019, 21:16

Ich habs nicht so gemeint, ich bin nicht beleidigt, und ich versteh Deinen Frust und Deinen Ärger. Wir tragen hier mühsam Erkenntnisse und Meinungen zusammen, und idealerweise wissen wir am Ende, was Sache ist.

Ja, unser Gesetz sagt nichts über Magazinkörper, das ist offenbar eine deutsche Angelegenheit, und die kann uns hier ja egal sein.

Ich denke aber, dass Deine Geschichte mit der Behörde gute Chancen hat, eine gütliche Lösung zu finden. Wie gesagt, sachlich bleiben und immer so vorgehen, dass man die Fragen stellt, deren Beantwortung den Beamten zum Nachdenken bringt. Ich glaube wirklich nicht, dass man Dich mit Androhungen einschüchtern und enteignen will. Die SB war einfach mit einem neuen Sachverhalt konfrontiert, und es war wohl nicht der einzige in der letzten Zeit. Das wird spannend, ich glaube, dass Dein Fall einige Diskussionen bei den Juristen der BH auslösen wird :P

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von HS911 » Do 26. Dez 2019, 21:27

Parallaxe hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 17:27
Einer der Hintergründe in der EU-Richtlinie dürfte auch sein, dass Beamte der Exekutive im Einsatz die Feuerkraft eines Bösewichts möglichst abschätzen können sollen.
Ich behaupte die Hintergründe sind ausschließlich 'wieder eine Scheibe von der Salami' & Populismus.

Ein Pistole kann man auch mit wenig Übung in 2 Sekunden nachladen, eine Langwaffe in 3.
Mit Übung lassen sich diese Zeiten halbieren.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Do 26. Dez 2019, 21:28

Parallaxe hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 21:16
Ich habs nicht so gemeint, ich bin nicht beleidigt, und ich versteh Deinen Frust und Deinen Ärger. Wir tragen hier mühsam Erkenntnisse und Meinungen zusammen, und idealerweise wissen wir am Ende, was Sache ist.

Ja, unser Gesetz sagt nichts über Magazinkörper, das ist offenbar eine deutsche Angelegenheit, und die kann uns hier ja egal sein.

Ich denke aber, dass Deine Geschichte mit der Behörde gute Chancen hat, eine gütliche Lösung zu finden. Wie gesagt, sachlich bleiben und immer so vorgehen, dass man die Fragen stellt, deren Beantwortung den Beamten zum Nachdenken bringt. Ich glaube wirklich nicht, dass man Dich mit Androhungen einschüchtern und enteignen will. Die SB war einfach mit einem neuen Sachverhalt konfrontiert, und es war wohl nicht der einzige in der letzten Zeit. Das wird spannend, ich glaube, dass Dein Fall einige Diskussionen bei den Juristen der BH auslösen wird :P
Ich werde mein Bestes geben freundlich zu der SB zu sein und mit ihr zu kooperieren aber wenn sie morgen mir eine weitere Mail schickt und wieder von einer Verwaltungsübertretung redet, dann ,,hauts mir den schütz,,
und ich werd denn Ton auf ihr Level anpassen.

Weil bis zum jetztigen Zeitpunkt war die Dame höhst unkooperativ. Hat mir am Telefon gesagt dass sie will jetzt meine Fragen ned beantworten will und die Fragen die ich per Mail gschrieben hab hat sie auch alle ignoriert und nur eine Verwaltungsübertretung angedroht. Des ist meiner Meinung nach schon unter aller Sau.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von martin » Do 26. Dez 2019, 21:43

Im Runderlass steht, daß ein nachträglich eingebauter Magazinbegrenzer die rechtliche Zuordnung nicht ändert. Die rechtliche Beurteilung erfolgt trotzdem ohne den Begrenzer. Auf dem Foto der Fa. Armamat vom transparenten Lanzer Magazin sieht es so aus als ob da nur eine Schraube oder Niete eingesetzt worden ist.

Ich habe mir vor zwei Monaten im Rahmen einer größeren Bestellung für meine Sammlung ein paar Oberland AR15 Magazine, die mittels Niete auf 10 Schuss begrenzt waren, dazu genommen. Für den damaligen Aktionspreis von 9,90 Euro pro Stück haben die nur halb soviel gekostet als die unveränderten Magazine im Originalzustand. :tipphead: :tipphead: :tipphead:

In meine vorhandenen Halbautomaten passen die zwar nicht aber um den Preis wollte ich mir ein paar Exemplare als Altbestand im Tresorraum einlagern, die Nieten waren in wenigen Sekunden mit einem Metallbohrer vom Hofer entfernt, das kleine Loch im Rücken schränkt die Funktion nicht ein. Bei den angebotenen Lanzer Magazinen wird das sicher nicht ander sein ...
Zuletzt geändert von martin am Do 26. Dez 2019, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Do 26. Dez 2019, 21:45

Hm... klingt für mich nach Überforderung mit Deinem Anliegen. Zugegeben, wir diskutieren das hier herum, und einige in dieser Diskussion haben sich schon recht viel mit der Gesetzeslage befasst und kennen sich wohl auch ganz gut aus.

Es muss aber noch andere Anlaufstellen geben, diese SB ist ja nicht die höchste und letzte Instanz.

Ich meine: Du hast ein Anliegen vorgetragen und wolltest eine Auskunft. Und bisher hat sie ja nur gedroht - ich glaube, wenn die Sache so klar wäre, müsstest Du ja schon ein eingeschriebenes Briefchen erhalten haben.

Was ich nicht verstehe: Du bist doch in Bludenz, erinnere ich mich richtig? Warum rufst Du nicht bei der LPD Vorarlberg an? Die haben doch ein Waffenreferat, und Du willst eine Auskunft. Wenn die Dich an Bludenz verweisen sollten, kannst Du denen ja sagen, dass Du dort weder schriftlich noch mündlich Auskunft erhalten hast und dass Dir die SB außer einer Androhung keine "Betreuung" hat zukommen lassen. Und nach dem Telefonat sendest Du die Mail, die Du der SB geschrieben hast, am besten forward (möglicherweise steht ja der Name der SB im header, was nebenbei nicht so schlecht wäre) und leitest sie mit netten Worten ein:

"[Anrede], ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und sende Ihnen nun noch meine unbeantwortet gebliebene Anfrage an die SB, um Ihnen die Eckdaten des Problems nochmals zusammenzufassen und die Chronologie des Prozesses festzuhalten. Hochachtungsvoll, ..."

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Do 26. Dez 2019, 21:48

@martin Dann bedeutet das also, dass jemand, der den Gesetzestext genau liest und sich geblockte Magazine besorgt hat, ohne Kenntnis des Runderlasses, der ja als interne Verwaltungsvorschrift nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, eine Gesetzesübertretung begeht und dafür belangt werden kann - weil er sich genau ans Gesetz gehalten hat?

Weit haben wir es gebracht...

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Do 26. Dez 2019, 21:51

martin hat geschrieben:
Do 26. Dez 2019, 21:43
Im Runderlass steht, daß ein nachträglich eingebauter Magazinbegrenzer die rechtliche Zuordnung nicht ändert. Die rechtliche Beurteilung erfolgt trotzdem ohne den Begrenzer. Auf dem Foto der Fa. Armamat vom transparenten Lanzer Magazin sieht es so aus als ob da nur eine Schraube oder Niete eingesetzt worden ist.

Ich habe mir vor zwei Monaten im Rahmen einer größeren Bestellung für meine Sammlung ein paar Oberland AR15 Magazine, die mittels Niete auf 10 Schuss begrenzt waren, dazu genommen. Für den damaligen Aktionspreis von 9,90 Euro pro Stück haben die nur halb soviel gekostet als die unveränderten Magazine im Originalzustand. :tipphead: :tipphead: :tipphead:

In meine vorhandenen und die zwei mittlerweile bestellten Halbautomaten passen die zwar nicht aber um den Preis wollte ich mir ein paar Exemplare als Altbestand im Tresorraum einlagern, die Nieten waren in wenigen Sekunden mit einem Metallbohrer vom Hofer entfernt, das kleine Loch am Rücken schränkt die Funktion nicht ein. Bei den angebotenen Lanzer Magazinen wird das sicher nicht ander sein ...
Stimme ich dir zu aber ich denke trotzdem, dass mit dem Begrenzer die Begrenzer Baseplates gemeint sind und nicht die Stifte. Klar sind diese Stifte ,,leicht’‘ entfernbar aber das ist ja auch ned ungewollt so ;) Meiner Ansicht nach sind die Lanzer Magazingehäuse ,,permanent’‘ blockiert und im Runderlass sind die Begrenzer Baseplates gemeint. Denn die kann man einfach abnehmen und dann ist das Magazin wieder ein 30er.

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