Danke ich werds morgen mal probieren. Du musst wissen ich bin erst 18 und war bislang noch nie in einer Situation in der ich zu solchen Leuten Kontakt aufnehmen musste.Parallaxe hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2019, 21:45Hm... klingt für mich nach Überforderung mit Deinem Anliegen. Zugegeben, wir diskutieren das hier herum, und einige in dieser Diskussion haben sich schon recht viel mit der Gesetzeslage befasst und kennen sich wohl auch ganz gut aus.
Es muss aber noch andere Anlaufstellen geben, diese SB ist ja nicht die höchste und letzte Instanz.
Ich meine: Du hast ein Anliegen vorgetragen und wolltest eine Auskunft. Und bisher hat sie ja nur gedroht - ich glaube, wenn die Sache so klar wäre, müsstest Du ja schon ein eingeschriebenes Briefchen erhalten haben.
Was ich nicht verstehe: Du bist doch in Bludenz, erinnere ich mich richtig? Warum rufst Du nicht bei der LPD Vorarlberg an? Die haben doch ein Waffenreferat, und Du willst eine Auskunft. Wenn die Dich an Bludenz verweisen sollten, kannst Du denen ja sagen, dass Du dort weder schriftlich noch mündlich Auskunft erhalten hast und dass Dir die SB außer einer Androhung keine "Betreuung" hat zukommen lassen. Und nach dem Telefonat sendest Du die Mail, die Du der SB geschrieben hast, am besten forward (möglicherweise steht ja der Name der SB im header, was nebenbei nicht so schlecht wäre) und leitest sie mit netten Worten ein:
"[Anrede], ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und sende Ihnen nun noch meine unbeantwortet gebliebene Anfrage an die SB, um Ihnen die Eckdaten des Problems nochmals zusammenzufassen und die Chronologie des Prozesses festzuhalten. Hochachtungsvoll, ..."
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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich werde einen eigenen Tread zu den 10/30 Magazinen machen damit das eigentlich Thema auf diesem Thread nicht untergeht.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Das ist im Erlass halt leider nicht genauer definiert, bis hier Klarheit herrscht wird es wohl noch dauern.
Blöd wäre wenn das jede Behörde anders handhaben würde.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Beamte an sich sind keine Monster, aber es gibt eben Menschen und Situationen, wo es leider ungut menschelt, auch bei Amtswegen. Aber davon darf man sich nicht irre machen lassen.
Leg Dir von jedem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an. Wann Du es mit wem geführt hast, was gesagt wurde. Hebe jede Mail auf, die Du in dieser Sache geschrieben und erhalten hast. Bleib dran und geh zur nächsten Instanz, in diesem Fall LPD Vorarlberg. TRage geduldig dein Problem vor, und wenn man Dich rückverweist, teile mit, was Du an der Stelle erlebt hast, an die man Dich rückverweisen möchte. Ich glaube, es wird sich lösen lassen. Falls nicht, gibt es immer noch das Innenministerium als Anlaufstelle.
Stell Dir mal vor: Da sitzt die SB und kriegt einen Anruf von Dir, und plötzlich wird ihr klar, dass es theoretisch jede Menge an Magazinen in Umlauf geben könnte, die legal erworben wurden, die aber wegen des Alters des Eigentümers keine Aussicht auf eine WBK-Eintragung haben. Aber zugleich gibts ja keine Altersbegrenzung bei einer Magazin-WBK, nur, die kann sie nicht einfach ausstellen, das ist ja jetzt eine neue Situation, und wenn sie einen Fehler macht, dann hat sie den Ärger am Hals, es steht dazu nichts im Runderlass, und in der Schulung kam dieser Fall auch nicht vor... der Kopf dreht sich, alles bewegt sich, und das wenige Tage vor Weihnachten... ist nur meine Phantasie, aber mit einem: "Sie begehen eine Gesetzesübertretung!" wird es nicht getan sein, denn da wäre noch die Frage des Eigentums und die potentielle Lücke im Zusammenspiel der Gesetze und Paragraphen.
Ach ja, wegen LPD: Eine Möglichkeit wäre es, einfach nur mal den Sachverhalt darzustellen, also dass Du diese Magazine hast und jetzt nicht weißt, was Sache ist, wegen Deines Alters und der Altersgrenze für eine WBK. Und gar nichts wegen der SB zu sagen. Und wenn die Dich dann an die BH verweisen, dann kannst Du sagen: "Wissen Sie, da hab ichs ja schon versucht, aber da habe ich nicht nur die Auskunft nicht erhalten, die Sie mir jetzt gegeben haben, mir wurde diese Auskunft ausdrücklich von der SB verweigert und obendrein wurde mir angedroht, gesetzlich belangt zu werden." Es besteht natürlich das Risiko, dass die in Bregenz angeschnupft sind, diese Info erst im Verlauf des Gesprächs zu erhalten, aber das musst Du entscheiden, ob Du es riskierst, da kann Dir keiner helfen.
Leg Dir von jedem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an. Wann Du es mit wem geführt hast, was gesagt wurde. Hebe jede Mail auf, die Du in dieser Sache geschrieben und erhalten hast. Bleib dran und geh zur nächsten Instanz, in diesem Fall LPD Vorarlberg. TRage geduldig dein Problem vor, und wenn man Dich rückverweist, teile mit, was Du an der Stelle erlebt hast, an die man Dich rückverweisen möchte. Ich glaube, es wird sich lösen lassen. Falls nicht, gibt es immer noch das Innenministerium als Anlaufstelle.
Stell Dir mal vor: Da sitzt die SB und kriegt einen Anruf von Dir, und plötzlich wird ihr klar, dass es theoretisch jede Menge an Magazinen in Umlauf geben könnte, die legal erworben wurden, die aber wegen des Alters des Eigentümers keine Aussicht auf eine WBK-Eintragung haben. Aber zugleich gibts ja keine Altersbegrenzung bei einer Magazin-WBK, nur, die kann sie nicht einfach ausstellen, das ist ja jetzt eine neue Situation, und wenn sie einen Fehler macht, dann hat sie den Ärger am Hals, es steht dazu nichts im Runderlass, und in der Schulung kam dieser Fall auch nicht vor... der Kopf dreht sich, alles bewegt sich, und das wenige Tage vor Weihnachten... ist nur meine Phantasie, aber mit einem: "Sie begehen eine Gesetzesübertretung!" wird es nicht getan sein, denn da wäre noch die Frage des Eigentums und die potentielle Lücke im Zusammenspiel der Gesetze und Paragraphen.
Ach ja, wegen LPD: Eine Möglichkeit wäre es, einfach nur mal den Sachverhalt darzustellen, also dass Du diese Magazine hast und jetzt nicht weißt, was Sache ist, wegen Deines Alters und der Altersgrenze für eine WBK. Und gar nichts wegen der SB zu sagen. Und wenn die Dich dann an die BH verweisen, dann kannst Du sagen: "Wissen Sie, da hab ichs ja schon versucht, aber da habe ich nicht nur die Auskunft nicht erhalten, die Sie mir jetzt gegeben haben, mir wurde diese Auskunft ausdrücklich von der SB verweigert und obendrein wurde mir angedroht, gesetzlich belangt zu werden." Es besteht natürlich das Risiko, dass die in Bregenz angeschnupft sind, diese Info erst im Verlauf des Gesprächs zu erhalten, aber das musst Du entscheiden, ob Du es riskierst, da kann Dir keiner helfen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich glaub es ist vorerst gscheiter wenn ich einfach mal die nächste Antwort der SB abwarte und dann der BH a bisl Zeit geb. Die LPD wird sich vielleicht auch ned auskennen und ich hab keine Lust, dass die mir dort das gleiche vorwerfen.Parallaxe hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2019, 22:23Beamte an sich sind keine Monster, aber es gibt eben Menschen und Situationen, wo es leider ungut menschelt, auch bei Amtswegen. Aber davon darf man sich nicht irre machen lassen.
Leg Dir von jedem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll an. Wann Du es mit wem geführt hast, was gesagt wurde. Hebe jede Mail auf, die Du in dieser Sache geschrieben und erhalten hast. Bleib dran und geh zur nächsten Instanz, in diesem Fall LPD Vorarlberg. TRage geduldig dein Problem vor, und wenn man Dich rückverweist, teile mit, was Du an der Stelle erlebt hast, an die man Dich rückverweisen möchte. Ich glaube, es wird sich lösen lassen. Falls nicht, gibt es immer noch das Innenministerium als Anlaufstelle.
Stell Dir mal vor: Da sitzt die SB und kriegt einen Anruf von Dir, und plötzlich wird ihr klar, dass es theoretisch jede Menge an Magazinen in Umlauf geben könnte, die legal erworben wurden, die aber wegen des Alters des Eigentümers keine Aussicht auf eine WBK-Eintragung haben. Aber zugleich gibts ja keine Altersbegrenzung bei einer Magazin-WBK, nur, die kann sie nicht einfach ausstellen, das ist ja jetzt eine neue Situation, und wenn sie einen Fehler macht, dann hat sie den Ärger am Hals, es steht dazu nichts im Runderlass, und in der Schulung kam dieser Fall auch nicht vor... der Kopf dreht sich, alles bewegt sich, und das wenige Tage vor Weihnachten... ist nur meine Phantasie, aber mit einem: "Sie begehen eine Gesetzesübertretung!" wird es nicht getan sein, denn da wäre noch die Frage des Eigentums und die potentielle Lücke im Zusammenspiel der Gesetze und Paragraphen.
Ach ja, wegen LPD: Eine Möglichkeit wäre es, einfach nur mal den Sachverhalt darzustellen, also dass Du diese Magazine hast und jetzt nicht weißt, was Sache ist, wegen Deines Alters und der Altersgrenze für eine WBK. Und gar nichts wegen der SB zu sagen. Und wenn die Dich dann an die BH verweisen, dann kannst Du sagen: "Wissen Sie, da hab ichs ja schon versucht, aber da habe ich nicht nur die Auskunft nicht erhalten, die Sie mir jetzt gegeben haben, mir wurde diese Auskunft ausdrücklich von der SB verweigert und obendrein wurde mir angedroht, gesetzlich belangt zu werden." Es besteht natürlich das Risiko, dass die in Bregenz angeschnupft sind, diese Info erst im Verlauf des Gesprächs zu erhalten, aber das musst Du entscheiden, ob Du es riskierst, da kann Dir keiner helfen.
Aber falls ich die ganze Magazin Gschicht mit der BH ned klären kann werd ich probieren mit der LPD den Kontakt auzunehmen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Naja, wir haben alle lernen müssen, wie man mit Behörden lebt, und vielleicht ticken die im Westen ja anders als hier in Wien Viel Glück bei Deiner Unternehmung, man kann eh nur auf eigene Verantwortung handeln - und damit selber entscheiden, was man für klüger hält.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
So, ich hab vor knapp 2 Monaten ein Mail mit vielen Fragen an das BMI geschickt, jetzt ist eine Antwort gekommen.
Naja, es ist nicht wirklich eine Antwort, da auf meine Fragen nicht eingegangen wurde, stattdessen habe ich ein 17-seitiges .pdf erhalten, das auch zum Besitz von Altbestandsmagazinen ohne passender Schusswaffe iSd Paragraph 58 Abs.13, bzw, Paragraph 17 Abs.1 Z9/10 Stellung nimmt:
Naja, es ist nicht wirklich eine Antwort, da auf meine Fragen nicht eingegangen wurde, stattdessen habe ich ein 17-seitiges .pdf erhalten, das auch zum Besitz von Altbestandsmagazinen ohne passender Schusswaffe iSd Paragraph 58 Abs.13, bzw, Paragraph 17 Abs.1 Z9/10 Stellung nimmt:
Heisst für mich: du besitzt nicht unrechtmäßig, dir ist der Besitz per Bescheid zu bewilligen, eine WBK ist nicht auszustellen, damit ist auch das "Problem" deiner Jugend hinfällig.Nur für den Fall des alleinigen Besitzes eines großen Magazins (d.h. ohne dazugehörige Schusswaffe) wäre eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG auszustellen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Danke YukonYukon hat geschrieben: ↑Fr 27. Dez 2019, 11:58So, ich hab vor knapp 2 Monaten ein Mail mit vielen Fragen an das BMI geschickt, jetzt ist eine Antwort gekommen.
Naja, es ist nicht wirklich eine Antwort, da auf meine Fragen nicht eingegangen wurde, stattdessen habe ich ein 17-seitiges .pdf erhalten, das auch zum Besitz von Altbestandsmagazinen ohne passender Schusswaffe iSd Paragraph 58 Abs.13, bzw, Paragraph 17 Abs.1 Z9/10 Stellung nimmt:Heisst für mich: du besitzt nicht unrechtmäßig, dir ist der Besitz per Bescheid zu bewilligen, eine WBK ist nicht auszustellen, damit ist auch das "Problem" deiner Jugend hinfällig.Nur für den Fall des alleinigen Besitzes eines großen Magazins (d.h. ohne dazugehörige Schusswaffe) wäre eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG auszustellen.
Es freut mich sehr das zu hören. Ich bin auch der Meinung ,dass die BH das zu bewilligen hat ob sie das will oder nicht. Aber ich denk die werden totzdem weiter rumheulen und mir vorerst garnix ausstellen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Wenn sich deine BH weiterhin querlegt kann ich dir das Mail gerne zukommen lassen.Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 27. Dez 2019, 12:10Danke YukonYukon hat geschrieben: ↑Fr 27. Dez 2019, 11:58So, ich hab vor knapp 2 Monaten ein Mail mit vielen Fragen an das BMI geschickt, jetzt ist eine Antwort gekommen.
Naja, es ist nicht wirklich eine Antwort, da auf meine Fragen nicht eingegangen wurde, stattdessen habe ich ein 17-seitiges .pdf erhalten, das auch zum Besitz von Altbestandsmagazinen ohne passender Schusswaffe iSd Paragraph 58 Abs.13, bzw, Paragraph 17 Abs.1 Z9/10 Stellung nimmt:Heisst für mich: du besitzt nicht unrechtmäßig, dir ist der Besitz per Bescheid zu bewilligen, eine WBK ist nicht auszustellen, damit ist auch das "Problem" deiner Jugend hinfällig.Nur für den Fall des alleinigen Besitzes eines großen Magazins (d.h. ohne dazugehörige Schusswaffe) wäre eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG auszustellen.
Es freut mich sehr das zu hören. Ich bin auch der Meinung ,dass die BH das zu bewilligen hat ob sie das will oder nicht. Aber ich denk die werden totzdem weiter rumheulen und mir vorerst garnix ausstellen.
Nachdem sich der zuvor zitierte Textabschnitt wie eine Anweisung des Ministeriums liest, würde ich meinen, dass die BH der Anweisung Folge zu leisten hat.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich denk auch, dass es gut gehn wird. Aber dennoch eine Anmerkung: Im Amtsdeutsch gehts subtil zu - das Wörtchen "wäre" hat jetzt nicht unbedingt die Kraft einer Anweisung, und das ist ja auch logisch, weil hier aus verschiedensten Gründen ein Hintertürchen offen bleiben muss.Nachdem sich der zuvor zitierte Textabschnitt wie eine Anweisung des Ministeriums liest, würde ich meinen, dass die BH der Anweisung Folge zu leisten hat.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Genau, und am besten gleich auch noch mit einem Anwalt drohen, das kommt immer gut.
Ich bin sicher, irgend ein "Parkplatzwächter" schafft es juritische Tatsachen zu schaffen, die uns allen auf den Kopf fallen werden, weil man einfach nicht 6 Monate die Füße still halten konnte.
Was rennt einem davon? Wir haben 2 Jahre Zeit, warum JETZT was vom Zaun brechen?
W A R U M
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich würde ja warten, ich habe bei der BH ja auch garnicht nach einer Bewilligung gefragt, sondern wollte nur wissen und ob die mir ein paar Infos geben können. Deren Antwort war ich würde gegen das WaffG verstoßen und dann hat mir die Dame gleich noch den Strafenkatalog mitgeschickt, für den Fall das ich legal erworbene Magazine besitzen sollte.Papa Bär hat geschrieben: ↑Fr 27. Dez 2019, 13:09Genau, und am besten gleich auch noch mit einem Anwalt drohen, das kommt immer gut.
Ich bin sicher, irgend ein "Parkplatzwächter" schafft es juritische Tatsachen zu schaffen, die uns allen auf den Kopf fallen werden, weil man einfach nicht 6 Monate die Füße still halten konnte.
Was rennt einem davon? Wir haben 2 Jahre Zeit, warum JETZT was vom Zaun brechen?
W A R U M
Ich versuche aktuell nur dass die BH mich nicht wegen verstoß gegen dass WaffG anzeigt.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Der freundliche und rein sachliche Verweis auf §58 (13) ist sowieso nicht verkehrt, das hat nichts mit Druck, Drohung oder Anmaßung zu tun. Es ist schlicht die Rechtsgrundlage auf die sich Crissi beruft. Das gehört sogar dazu und ggf hilft es den Zuständigen sogar bei der Beurteilung.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
das ist eine vermutung
Auch wenn der nehammer der neue innenminister wird ... wenns wirklich eine gruene staatssekretaerin im innenministerium geben sollte ...
da waere ich mir mit den zeitspannen ned so sicher
sobald die aenderung eines gesetzes geplant ist wird die umsetzung ausgesetzt
Da kannst dir deine zweijahresfrist dann aufzeichnen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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