A.I. AW hat geschrieben: ↑Fr 27. Dez 2019, 21:26
Jetzt mal eine generelle Frage.
So wie es aussieht hat sich das mit dem Wegfall der Austria Edition, und den damit verbundenen Umbauten, bei den Händlern noch nicht wirklich rum gesprochen. Gibts irgendwo eine gesicherte Informationsquelle, wo das dezidiert drin steht, dass ab dem 14.12 keine umgebaute Austria Edition gesetzlich vorgeschrieben ist?
Naja das neue Waffengesetz sagt Halbautomaten sind grundsätzlich B, die WKÖ und die ARGE Sicherheit schulen die Händler in Zusammenarbeit mit dem BMI auch in die Richtung "alle halbautomaten aus ziviler Fertigung (was auch immer das sein soll) die nicht A waren/sind sind B", auf der Seite der WKÖ steht zu diesem Thema nur Folgendes:
"Einstufungen gem. § 44 WaffG
Alle bisherigen Feststellungsbescheide nach § 44 WaffG sind aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ab 14. Dezember 2019 nicht mehr verbindlich und haben daher per se keine Rechtsgültigkeit."
Man hat halt jetzt die Herangehensweise geändert indem man sagt es zählt ob die Waffe als zivile Waffe gefertigt wurde und nicht ob das baugleiche relevante Teil in eine Kat. A passen würde. Ist zwar etwas widersprüchlich aber für den Endkunden vollkommen egal, dieser wird günstigere Halbautomaten bekommen. Wenn man die totale Rechtssicherheit haben will kann man die Waffen ohnehin wieder einstufen lassen, dann hat man den Bescheid einer Behörde dass man Kat. B hat, macht vielleicht bei Grenzübertritten als Sportschütze Sinn.