das war automatisch am 14.12.panhandle hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 15:35Servus...
Da scheint Deine Behörde schon von sich aus eine Subsumierung durchgeführt zu haben !?!?
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Willi
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Zubehör Subsumierung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zubehör Subsumierung?
member the old PD design ? oh I member
Re: Zubehör Subsumierung?
@rupi
Aha...ok, Danke.
Also doch kein Entscheidungsspielraum für den "Bürger".....super.
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Willi
Aha...ok, Danke.
Also doch kein Entscheidungsspielraum für den "Bürger".....super.
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Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehör Subsumierung?
Zwei Fragen zum Zubehör:
1.) Kann ich durch Wegfall der Bindung an eine Basiswaffe bei angenommen 2 B Plätzen mir eine „dritte“ Waffe für den behördlich genehmigten Schießstand holen? Z.B. Man hat eine LW und einen Revolver. Man kauft jetzt als Zubehör einen Glock Verschluss. Dazu ein freies Griffstück. Das dürfte ich doch auf dem genehmigten Schießstand in Betrieb nehmen, daheim allerdings nicht?
2.) Ich habe eine Glock 17 und dazu als Zubehör einen Verschluss in .40 SW. Darf ich das WS dauerhaft in Betrieb haben z.B. zusammengebaut im Safe liegen haben, solange ich nicht die Anzahl meiner Plätze überschreite, oder darf immer nur die als komplette Waffe gemeldete zusammengebaut sein und das WS immer nur am Schießstand?
1.) Kann ich durch Wegfall der Bindung an eine Basiswaffe bei angenommen 2 B Plätzen mir eine „dritte“ Waffe für den behördlich genehmigten Schießstand holen? Z.B. Man hat eine LW und einen Revolver. Man kauft jetzt als Zubehör einen Glock Verschluss. Dazu ein freies Griffstück. Das dürfte ich doch auf dem genehmigten Schießstand in Betrieb nehmen, daheim allerdings nicht?
2.) Ich habe eine Glock 17 und dazu als Zubehör einen Verschluss in .40 SW. Darf ich das WS dauerhaft in Betrieb haben z.B. zusammengebaut im Safe liegen haben, solange ich nicht die Anzahl meiner Plätze überschreite, oder darf immer nur die als komplette Waffe gemeldete zusammengebaut sein und das WS immer nur am Schießstand?
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Zubehör Subsumierung?
Ist bei mir auch so, i.e. Bescheid ist vorhanden und im ZWR steht inzwischen trotzdem "freies Zub.", aber was bedeutet das nun konkret für mich, wenn ich die 2x Grenze überschreite? Muss ich für jedes weitere Zubehör einen Bescheid holen? Obwohl ich für einige der bereits vorhandenen Zubehöre jetzt schon Bescheide habe? Oder ist es eine von den Sachen die noch nicht feststehen?
Re: Zubehör Subsumierung?
ich hatte schon mehr als doppelt so viele Zubehöreangryscientist hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 19:14Ist bei mir auch so, i.e. Bescheid ist vorhanden und im ZWR steht inzwischen trotzdem "freies Zub.", aber was bedeutet das nun konkret für mich, wenn ich die 2x Grenze überschreite? Muss ich für jedes weitere Zubehör einen Bescheid holen? Obwohl ich für einige der bereits vorhandenen Zubehöre jetzt schon Bescheide habe? Oder ist es eine von den Sachen die noch nicht feststehen?
iab dann noch ein paar Zubehöre eingekauft weil mein Standpunkt war dass ich Anzahl Y die bereits gehemigt waren + 2x Kat B Plätze kaufen kann
tjo das ZWR auf der BH hat dann aufgeschrien dass ich einen massiven Überbestand hätte
hab dann im Einvernehmen mit der BH ein paar alte Zubehöre die ich aktuell ned verwende auf Depot gelegt bis Klarheit herrscht wie wie das am gescheitesten machen
angeblich braucht der Carte Blanche Superduper Bescheid für die Altbestands Zubehöre wieder eine neue WBK.......
mal schaun
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Re: Zubehör Subsumierung?
Dh. die Behörde weiß es noch nicht, wie man mit Überbestand bei vorhandenen Bescheiden umgeht. Habe ich es so richtig verstanden?rupi hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 19:18ich hatte schon mehr als doppelt so viele Zubehöreangryscientist hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 19:14Ist bei mir auch so, i.e. Bescheid ist vorhanden und im ZWR steht inzwischen trotzdem "freies Zub.", aber was bedeutet das nun konkret für mich, wenn ich die 2x Grenze überschreite? Muss ich für jedes weitere Zubehör einen Bescheid holen? Obwohl ich für einige der bereits vorhandenen Zubehöre jetzt schon Bescheide habe? Oder ist es eine von den Sachen die noch nicht feststehen?
iab dann noch ein paar Zubehöre eingekauft weil mein Standpunkt war dass ich Anzahl Y die bereits gehemigt waren + 2x Kat B Plätze kaufen kann
tjo das ZWR auf der BH hat dann aufgeschrien dass ich einen massiven Überbestand hätte
hab dann im Einvernehmen mit der BH ein paar alte Zubehöre die ich aktuell ned verwende auf Depot gelegt bis Klarheit herrscht wie wie das am gescheitesten machen
angeblich braucht der Carte Blanche Superduper Bescheid für die Altbestands Zubehöre wieder eine neue WBK.......
mal schaun
Was meinst Du mit "neuer WBK"?
Re: Zubehör Subsumierung?
Neineriochromcyanin hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 15:21Ich stelle die Frage mal hier, da das halbwegs zum Thema passt:
Ist ein "alter" Zubehöreintrag auf der WBK nicht schon eine Bewilligung, dass man unbegrenzt Zubehör besitzen darf?
Das ist nur die genehmigung
Jedes zubehoer wurde frueher Einzeln mittels bescheid bewilligt
Ein solcher bescheid gilt fort
Das zubehoer bleibt aber an die basiswaffe gebunden ( weil es so im bescheid steht )
Wer nie eine bescheid hatte der hatte auch nie zubehoer im sinne §23 waffg
Es scheint in den bundesländern behoerden gegeben zu haben die zubehoere einfach ohne bescheidausfertigung eingetragen haben
Der status derartiger zubehoere ist spannend
Weiss ned
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Re: Zubehör Subsumierung?
Fuer jedes alte zubehoer hast du einen bescheid bekommen
Das ist dein genehmigungsdokument fuer das altbestandszubehoer
Alles fuer was du einen bescheid hast -> altbestand
Alles andere -> unterliegt der neuen 2 pro platz regelung
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Re: Zubehör Subsumierung?
Meine alten gebunden Zubehöre sind aber jetzt als "freies Zubehör" in der Liste. Von den neu gekauften Wechselsystemen sind nur die Stücke eingetragen worden die sich bis zur 2x WBK-Platz ausgegangen sind. Am DO bin ich bei der BH "eingeladen".gewo hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 19:54Fuer jedes alte zubehoer hast du einen bescheid bekommen
Das ist dein genehmigungsdokument fuer das altbestandszubehoer
Alles fuer was du einen bescheid hast -> altbestand
Alles andere -> unterliegt der neuen 2 pro platz regelung
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Re: Zubehör Subsumierung?
Oberguru hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 19:59Meine alten gebunden Zubehöre sind aber jetzt als "freies Zubehör" in der Liste. Von den neu gekauften Wechselsystemen sind nur die Stücke eingetragen worden die sich bis zur 2x WBK-Platz ausgegangen sind. Am DO bin ich bei der BH "eingeladen".
Welche BH ?
Nimm deine bescheide mit
Wenns eine von den problembehoerden ist:
Hast eine kumpel der an anzug hat?
Dann nimm ihn als deinen „rechtsvertreter“ mit, darauf hast du ein gesetzliches recht.
Hab ich schon selbst mehrfach gemacht ( halt mit meinem echten anwalt )
Das ent-dynamisiert behoerdenwuensche unglaublich
Er soll einfach alles aufschreiben was da seitens der behoerde gesagt wird
Moeglicherweise will man dich „davon ueberzeugen“ auf deine bescheidmaessigen zubehoerplaetze
„ freiwillig „ zu verzichten.
Ich empfehle dir das selbe wie allen meinen kunden die mich danach gefragt haben:
Verzichte drauf wenn sie dir fuer jeden zubehoerplatz auf den du verzichtest einem zusaetzlichen platz auf der WBK bekommst
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Re: Zubehör Subsumierung?
Oberguru hat geschrieben. ........Meine alten gebunden Zubehöre sind aber jetzt als "freies Zubehör" in der Liste. Von den neu gekauften Wechselsystemen sind nur die Stücke eingetragen worden die sich bis zur 2x WBK-Platz ausgegangen sind. Am DO bin ich bei der BH "eingeladen".
Halte uns bitte am laufenden wie die Behörde damit umgeht.
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Mitglied im Verein, PDSV und Verein
Re: Zubehör Subsumierung?
Es wird nach einer Lösung gesucht.
Ist sozusagen in Schwebe.
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Re: Zubehör Subsumierung?
Da ich von der Behörde nichtsmehr gehört habe gerade im ZWR nachgesehn.
Laut ZWR sind weitere Zubehöre seitens der Behörde eingetragen worden.
Leider noch nicht alle gemeldeten. Aber bis über die 2xPlatz-Grenze hinaus.
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Leider noch nicht alle gemeldeten. Aber bis über die 2xPlatz-Grenze hinaus.
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