Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 16:25
Die Bestätigung des Herstellers, dass bestimmte Waffen für den Zivilmarkt gefertigt wurden, dient als Abgrenzung zur KMV, um hier jegliche Diskussion zu vermeiden. Das ist einfacher als die Ö Umbauten, die bis dato nötig waren und genauso klar. Es steht nicht wörtlich im Gesetz, ergibt sich aber als Notwendigkeit.
Ich glaube es geht HS911 um was anderes und viele hier können oder wollen das nicht verstehen. Wie er schreibt kann er verstehen, dass sich ein Händler nicht mit der Behörde anlegen will. Ich schätze mal er erwartet auch nicht, dass ein Händler deshalb vor Gericht zieht. Wenn ein Händler hier schreiben würde, die Behörde verlangt das, es macht zwar für ihn keinen Sinn aber die Behörde sitzt am längeren Ast bzw. ist ihm eine Konfrontation mit der Behörde zu risikoreich oder einfach nicht Wert würde HS911 das sicher verstehen
Ich vermute aber mal es geht ihm auf den Nerv, dass jeder feuchte Traum irgendeines Sachbearbeiters hier im Forum als in Stein gemeisseltes Gesetz dargestellt wird.
Wenn hier ein Händler eine neue Waffe anbietet schreiben andere Händler sofort das ist A, KM oder sonst irgendeinen Grund warum man sie nicht kaufen soll. Wohl aus Angst Geschäft zu verlieren.
Wenn hier jemand eine Waffe selbst importieren will finden Händler und andere Wichtigtuer sofort hunderte Gründe warum das nicht geht. Und wenn diese Waffe im Ausland billiger auch noch ist dann werden sofort noch paar mehr Gründe warum das nicht geht aus dem Hut gezaubert.
Ich kann nicht sagen ob z.B. der Eigenimport einer AK aus dem Ausland gehen würde. Ob es sich, selbst bei den österreichischen Schweinspreisen, überhaupt auszahlt ist nochmal ein anderes Thema. Aber wenn die Leute glauben das so etwas gegen das Waffengesetzt wäre versuchen sie es nichtmal und das spielt den Händlern in die Hände.