wenn die JHP alias TMHS verboten ist, warum verkaufen die dann so viele Händler an Jäger und Sportschützen? Sind alle Wadcutters reine Bleigeschosse?cas81 hat geschrieben: ↑Di 25. Sep 2018, 11:291. Mit der Notwehr begründest du bereits eine eigentlich strafbare Handlung und genau diese strafbare Handlung wird gerechtfertigt. Ein WaffG kann also der Notwehr schon mal gar nichts vorschreiben. Wenn du gegen das WaffG verstösst, dann hat das mit Notwehr nichts zu tun -> zwei verschiedene Themen. Die Notwehr kann gerechtfertigt sein UND ein Verstoss gegen das WaffG kann vorliegen. Die stehen sich also nicht im Wege. Individuelle Spekulationen bezüglich Strafbarkeit wegen JHP und DESHALB keine Notwehr werden dadurch auch schon mal weitestgehend ausgehebelt. Was dir ein fieser Richter natürlich versuchen könnte anzuhängen, wäre ggf ein Exzess o.ä. (Überschreitung), aber da steckt schon ein bisschen Fantasie dahinter. ZUGESTANDENE Notwehr mit tödlicher Folge ist - salopp gesagt - eigentlich entschuldigter = gerechtfertigter Mord. Einer Rechtfertigung kann (muss aber nicht) eine Überschreitung der Notwehrhandlung im Wege stehen.FlorianW hat geschrieben:Guten Tag liebe community!
Ich hätte da eine Frage und zwar habe ich gestern gelesen, dass es das Waffengesetz einem nicht erlaubt Teilmantel oder Expansivmunition (also Hohlspitz) zur Selbstverteidigung/Notwehr zu verwenden - was mir irgendwie nicht einleuchtet weil ja HP viel effektiver ist als Vollmantel und nicht durch die Wand durchgehen könnte. Bei Revolvern (z.b. .357mag) findet man jedoch de facto keine Vollmantel Munition, ist es in dem Fall gestattet die Teilmantelgeschoße zu verwenden oder nicht?
2. Das JHP- Verbot gilt auch für Revolver.
3. Für Revolver gibt es die gute alte "FBI- Load": Remington 158gr+p LSWHP (Lead Semi Wadcutter Hollow Poiint) in .38spl. Die hat jahrzehntelang gute Dienste verrichtet, aber ist halt nichts gegen widerspenstige Barrieren wie Metall, Holz, Glas, etc (weil sehr weiches Blei ohne "Schutzmantel"). Die haben also keinen Mantel, sind effektiv und bestehen nur aus Blei = für jedermann erlaubt. Eine entsprechende Magnumladung ohne Teilmantel fällt mir dazu nicht ein, das Pendant zu den o.g. Remingtons gibt's bei 357 nur als (S)JHP. Willst du auf der ganz sicheren Seite sein, dann krall dir die o.g. Remingtons und das Thema ist erledigt.
Die entsprechenden Gesetzestexte hat zeroflow schon aufgelistet.
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Revolver zur Selbstverteidigung?
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Das hab ich dir doch gerade im anderen Thread erklärt.
§17 (2) WaffG: "...mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen..."
TMHS sind in der 1.WaffV verboten worden, allerdings keine Hohlspitzgeschosse OHNE Mantel. Darum kann jeder mit WBK zwar Hohlspitzgeschosse ohne Mantel erwerben (zB die alten Magtech First Defense, Remigton LHP und Barnes Tac XP), aber keine Teilmantelhohlspitz. Wenn du aber Sportschütze oder Jäger bist, dann schon, siehe §17 (2). Wenn du dich auf die Remingtons beziehst: die haben keinen Mantel, sie bestehen aus Blei, haben eine Hohlspitze und zum Hülsenmund hin die Wadcutterform. Gibt eh genug Bilder im Netz, da siehst du es dann auch.
Mir ist kein Wadcuttergeschoss bekannt, das nicht bloß aus Blei besteht. Da kennen sich Andere aber besser aus.
Und wenn du mir eine Freude machen willst, dann machs bitte nicht so unübersichtlich und kürze die Zitate auf die relevante Stelle. Die von dir fett markierte Stelle hat doch eigentlich nix mit deinen Fragen zu tun, oder? Ich hab jetzt mal geraten und Wadcutter und Revolver zusammengezählt. Aber das steht eh schon unter 3. Den §17 (2) iVm mit der 1.WaffV inkl Erklärung aus dem alten Erlass hast du bereits im anderen Thread konsumiert, du hast eigentlich bereits alle Antworten. Was willst du also wissen, was ist dir konkret unklar?
§17 (2) WaffG: "...mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen..."
TMHS sind in der 1.WaffV verboten worden, allerdings keine Hohlspitzgeschosse OHNE Mantel. Darum kann jeder mit WBK zwar Hohlspitzgeschosse ohne Mantel erwerben (zB die alten Magtech First Defense, Remigton LHP und Barnes Tac XP), aber keine Teilmantelhohlspitz. Wenn du aber Sportschütze oder Jäger bist, dann schon, siehe §17 (2). Wenn du dich auf die Remingtons beziehst: die haben keinen Mantel, sie bestehen aus Blei, haben eine Hohlspitze und zum Hülsenmund hin die Wadcutterform. Gibt eh genug Bilder im Netz, da siehst du es dann auch.
Mir ist kein Wadcuttergeschoss bekannt, das nicht bloß aus Blei besteht. Da kennen sich Andere aber besser aus.
Und wenn du mir eine Freude machen willst, dann machs bitte nicht so unübersichtlich und kürze die Zitate auf die relevante Stelle. Die von dir fett markierte Stelle hat doch eigentlich nix mit deinen Fragen zu tun, oder? Ich hab jetzt mal geraten und Wadcutter und Revolver zusammengezählt. Aber das steht eh schon unter 3. Den §17 (2) iVm mit der 1.WaffV inkl Erklärung aus dem alten Erlass hast du bereits im anderen Thread konsumiert, du hast eigentlich bereits alle Antworten. Was willst du also wissen, was ist dir konkret unklar?
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Wie oft willst das denn noch fragen?Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 21:27wenn die JHP alias TMHS verboten ist, warum verkaufen die dann so viele Händler an Jäger und Sportschützen? Sind alle Wadcutters reine Bleigeschosse?
Egal ob es dir gefällt oder nicht, Sportschützen und Jäger dürfen JHP Geschosse bzw Munition kaufen und benützen!
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Wer den Knall einer. 357 in einem geschlossenen Raum ohne Hörschutz nicht fürchtet ist kognitiv gar einfach strukturiert.
Mein. 357 ist deshalb daheim in Schlafzimmer mit. 38spc geladen, am Schießstand wird mit Gehörschutz. 357 geschossen.
Denn, wer hätte das gedacht, dieselbe Waffe kann an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zwecken verwendet werden!
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Rein praktisch gefragt, in welchem Ladezustand befindet sich bei dir der Revolver?Wulpe hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 09:48Wer den Knall einer. 357 in einem geschlossenen Raum ohne Hörschutz nicht fürchtet ist kognitiv gar einfach strukturiert.
Mein. 357 ist deshalb daheim in Schlafzimmer mit. 38spc geladen, am Schießstand wird mit Gehörschutz. 357 geschossen.
Denn, wer hätte das gedacht, dieselbe Waffe kann an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zwecken verwendet werden!
Das Thema "vor Zugriff geschützt" lasse ich hier explizit weg, da ich annehme, darauf wird korrekt geachtet - und darum gehts in der Frage nicht.
Ich bin da nämlich selbst ein bissl am überlegen, ich habe da keine - für mich zufriedenstellene Option gefunden.
Geladen, Hammer gespannt -> Fällt sofort raus wegen dem geringen Abzugsgewicht
Geladen, Hammer unten -> Möglich, langer DA pull, aber eben auch sofort bereit ohne weiteres
Ungeladen, mit Speedloader daneben -> 2 Handlungen, davon eine sehr komplex
Irgendwie fehlt mir da so ein simples Zwischending wie bei Pistolen wo wie bei Israeli Carry 2 Handlungen gesetzt werden müssen.
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Da du in der Thematik offenbar sehr bewandert bist, wie denkst du über Leute die lediglich einen 44er oder, 454er, 460er, 500er zur SV bereithalten (ich hoffe in deinem Sinne, dass diese dann alle mit schwächerer Alternativmunition, Peltor, Handschuhe ausgerüstet sind, griffbereit neben dem Nachttopf samt Cosy++)?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Der Revolver ist in einem Minitresor (Fingerabdruck/Code), welcher im Schrank verschraubt ist.
Geladen ist er mit. 38spc Hohlspitz, Hammer unten. Daneben liegt ein Speedloader mit 6 weiteren Patronen.
Hammer gespannt ist mir zu gefährlich, im Ernstfall leidet sicher die Feinmotorik. Ungeladen möchte ich wegen der Ladedauer nicht.
Durch die double action kann man ja ohnehin sofort durch Finger am Abzug feuern, und wenn es schon so schnell gehen muss, ist die verminderte Treffsicherheit aufgrund der Nähe eh irrelevant.
Geladen ist er mit. 38spc Hohlspitz, Hammer unten. Daneben liegt ein Speedloader mit 6 weiteren Patronen.
Hammer gespannt ist mir zu gefährlich, im Ernstfall leidet sicher die Feinmotorik. Ungeladen möchte ich wegen der Ladedauer nicht.
Durch die double action kann man ja ohnehin sofort durch Finger am Abzug feuern, und wenn es schon so schnell gehen muss, ist die verminderte Treffsicherheit aufgrund der Nähe eh irrelevant.
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Lieber taub als tot.
Ich bevorzuge jedoch weder noch.
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Zur Selbstverteidigung vorbereitet macht ungeladen keinen Sinn.zeroflow hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 10:06Rein praktisch gefragt, in welchem Ladezustand befindet sich bei dir der Revolver?
Das Thema "vor Zugriff geschützt" lasse ich hier explizit weg, da ich annehme, darauf wird korrekt geachtet - und darum gehts in der Frage nicht.
Ich bin da nämlich selbst ein bissl am überlegen, ich habe da keine - für mich zufriedenstellene Option gefunden.
Geladen, Hammer gespannt -> Fällt sofort raus wegen dem geringen Abzugsgewicht
Geladen, Hammer unten -> Möglich, langer DA pull, aber eben auch sofort bereit ohne weiteres
Ungeladen, mit Speedloader daneben -> 2 Handlungen, davon eine sehr komplex
Irgendwie fehlt mir da so ein simples Zwischending wie bei Pistolen wo wie bei Israeli Carry 2 Handlungen gesetzt werden müssen.
Hammer gespannt bevor man es in die Hand nimmt in einer Extremsituation recht gefährlich.
Somit bleibt eigentlich nur mehr Geladen mit Hammer unten übrig und so lang ist ein DA Abzug auch wieder nicht und kann mit Übung sehr flott betätigt werden.
Es geht ja hier nicht um Präzisionschießen auf 25m.
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Das hätte ich präziser formulieren sollen: "Langer DA Pull" ist in dem Fall gut, da der Abzug eben nicht nur nen Millimeter betätigt werden muss, zum schießen ists ja kein Problem.Atheki hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 10:37Zur Selbstverteidigung vorbereitet macht ungeladen keinen Sinn.zeroflow hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 10:06Rein praktisch gefragt, in welchem Ladezustand befindet sich bei dir der Revolver?
Das Thema "vor Zugriff geschützt" lasse ich hier explizit weg, da ich annehme, darauf wird korrekt geachtet - und darum gehts in der Frage nicht.
Ich bin da nämlich selbst ein bissl am überlegen, ich habe da keine - für mich zufriedenstellene Option gefunden.
Geladen, Hammer gespannt -> Fällt sofort raus wegen dem geringen Abzugsgewicht
Geladen, Hammer unten -> Möglich, langer DA pull, aber eben auch sofort bereit ohne weiteres
Ungeladen, mit Speedloader daneben -> 2 Handlungen, davon eine sehr komplex
Irgendwie fehlt mir da so ein simples Zwischending wie bei Pistolen wo wie bei Israeli Carry 2 Handlungen gesetzt werden müssen.
Hammer gespannt bevor man es in die Hand nimmt in einer Extremsituation recht gefährlich.
Somit bleibt eigentlich nur mehr Geladen mit Hammer unten übrig und so lang ist ein DA Abzug auch wieder nicht und kann mit Übung sehr flott betätigt werden.
Es geht ja hier nicht um Präzisionschießen auf 25m.
Weiters, dass ungeladen sinnlos ist sehe ich genauso, einfach zu langsam & komplex.
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Auch die härtesten Jungs sind mit einem geplatzen Trommelfell zunächst plötzlich nicht mehr so hart. Und da das Risiko mit jeder Druckerhöhung überproportional steigt...
Sobald Nachbarn und Mitbewohner im Spiel sind, ist amS insb Supermagnum sowieso völlig unvertretbar. Da Geschosskonstruktion und Masse bezüglich ungeschützter Ziele wichtiger sind und das Risiko eigener Desorientierung mit zunehmendem Druck steigt, sehe ich keinen Grund pro Magnum daheim.
Meine Condition: ungeladen mit Speedloader mit Bleibatzen daneben. Weil eh die Pistole im selben Safe liegt und mir das ständige Laden und Entladen aufgrund Dryfirepractice zu mühsam ist. Im Speedloader sind die Patronen nur noch deshalb, weil ich nicht weiß, wohin sonst damit: die originalen 38er-Schachteln sind voll und einfach irgendwo dazustopfen verbietet der Monk in mir. SA käme für mich aber sowieso nicht in Frage, so "selbstbewußt" kann ich gar nicht werden. Wenn dann DA, also Hammer down. So wars auch früher gelagert. Und da das Thema SV amS eher theoretischer Natur ist, mach ich mir deswegen eigentlich nicht wirklich einen Kopf, sobald die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten diese überhaupt zu schaffen passen.
Sobald Nachbarn und Mitbewohner im Spiel sind, ist amS insb Supermagnum sowieso völlig unvertretbar. Da Geschosskonstruktion und Masse bezüglich ungeschützter Ziele wichtiger sind und das Risiko eigener Desorientierung mit zunehmendem Druck steigt, sehe ich keinen Grund pro Magnum daheim.
Meine Condition: ungeladen mit Speedloader mit Bleibatzen daneben. Weil eh die Pistole im selben Safe liegt und mir das ständige Laden und Entladen aufgrund Dryfirepractice zu mühsam ist. Im Speedloader sind die Patronen nur noch deshalb, weil ich nicht weiß, wohin sonst damit: die originalen 38er-Schachteln sind voll und einfach irgendwo dazustopfen verbietet der Monk in mir. SA käme für mich aber sowieso nicht in Frage, so "selbstbewußt" kann ich gar nicht werden. Wenn dann DA, also Hammer down. So wars auch früher gelagert. Und da das Thema SV amS eher theoretischer Natur ist, mach ich mir deswegen eigentlich nicht wirklich einen Kopf, sobald die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten diese überhaupt zu schaffen passen.
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Ich bin mir sicher, du wirst in einer entsprechenden Situation nicht einmal eine Millisekunde darüber nachdenken ob der Abzugsweg zu lange sein kann/wird/ist.
Diese eine Möglichkeit ... zitiert "Geladen, Hammer unten" ist auch die einzig logische und aus "meiner Sicht" die einzig Richtige.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Dazu nochmal präzisiert: Langer Abzugsweg war hier ein positiver Punkt, so von wegen "anti stress abzug"McMonkey hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 11:08Ich bin mir sicher, du wirst in einer entsprechenden Situation nicht einmal eine Millisekunde darüber nachdenken ob der Abzugsweg zu lange sein kann/wird/ist.
Diese eine Möglichkeit ... zitiert "Geladen, Hammer unten" ist auch die einzig logische und aus "meiner Sicht" die einzig Richtige.
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Mein 4"er liegt mit 38er Bleibatzen ungespannt im Safe.
38er deshalb, weil die Wirkung auf Kurze Distanzen sicherlich ausreichend ist, die Hintergrundgefärhdung auf ein Minium reduziert wird und
auch der Knall einer 357er um a ganzes Eck laute ist als der einer 38er.
Ein Speedloader mit 357er Wuzeln liegt direkt daneben, sollten 6Stk. 38er ned reichen
Das genügt mir und meiner Frau fürs Sicherheitsgefühl ausserdem liegt die Q5 mit einem mit Hydro shock geladenem Magazin (nicht angesteckt) daneben.
Gespannt würd ich einen Revolver NIEMALS lagern, zu Groß wäre die Gefahr einer versehentlichen Schussabgabe wenn man das Ding unter Stress aus dem Safe holt.
Für SV ist ein Revolver meiner Meinung nach, neben einer Schrotflinte das geeignetste Mittel zur Heimverteidigung.
38er deshalb, weil die Wirkung auf Kurze Distanzen sicherlich ausreichend ist, die Hintergrundgefärhdung auf ein Minium reduziert wird und
auch der Knall einer 357er um a ganzes Eck laute ist als der einer 38er.
Ein Speedloader mit 357er Wuzeln liegt direkt daneben, sollten 6Stk. 38er ned reichen
Das genügt mir und meiner Frau fürs Sicherheitsgefühl ausserdem liegt die Q5 mit einem mit Hydro shock geladenem Magazin (nicht angesteckt) daneben.
Gespannt würd ich einen Revolver NIEMALS lagern, zu Groß wäre die Gefahr einer versehentlichen Schussabgabe wenn man das Ding unter Stress aus dem Safe holt.
Für SV ist ein Revolver meiner Meinung nach, neben einer Schrotflinte das geeignetste Mittel zur Heimverteidigung.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Revolver zur Selbstverteidigung?
Auch bei mir ein S&W 327 Nightguard mit .38 Special HP im Schnellzugriff-Safe, klarerweise hammer down. Zum führen ein S&W 37, logischerweise mit .38 Special HP.
Ich bin Revolver gewohnt, schieß auch immer wieder mal in der Revo-Division beim IPSC mit, alles andere als double Action ist da völlig ungewohnt.
Ich bin Revolver gewohnt, schieß auch immer wieder mal in der Revo-Division beim IPSC mit, alles andere als double Action ist da völlig ungewohnt.