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H&K SP5

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Ferrum
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Re: H&K SP5

Beitrag von Ferrum » Di 14. Jan 2020, 08:19

Lt. Doubleaction im Dezember: noch kein Termin vom Großhändler verfügbar.

Davomon1979
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Re: H&K SP5

Beitrag von Davomon1979 » Di 14. Jan 2020, 09:40

Darf man auf das Teil dann einen Klapp- oder Schubschaft montieren? - Anders gefragt hab ich dann eine verlängerbare Pistole (ok) oder einen auf unter 60 cm verkürzbaren Halbautomaten (verbotene Waffe) ?

Incite
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Re: H&K SP5

Beitrag von Incite » Di 14. Jan 2020, 09:52

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 09:40
Darf man auf das Teil dann einen Klapp- oder Schubschaft montieren? - Anders gefragt hab ich dann eine verlängerbare Pistole (ok) oder einen auf unter 60 cm verkürzbaren Halbautomaten (verbotene Waffe) ?
Ich würde sagen du hast dann eine §17 (1) 11

ggf. geht es mit einem blockierten Mechanismus oder dem full size Schaft. Den kann man zwar ohne Werkzeug abnehmen aber dann ist die Funktion nicht mehr gegeben :think:

lg
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Re: H&K SP5

Beitrag von Davomon1979 » Di 14. Jan 2020, 10:07

Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html

gewo
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Re: H&K SP5

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 10:14

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 10:07
Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
waffenrecht ist nationales recht
deutsche Bestimmungen haben mit österreichischen nichts zu tun

das waere so wie wenn du unsere oeffnungszeitenverordnung fuer den Einzelhandel mit der oeffnungszeitenverordnung von sued-polynesien vergleichen willst
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: H&K SP5

Beitrag von Davomon1979 » Di 14. Jan 2020, 11:03

Wir reden hier aber nicht über Landöffnungszeiten in Süd Polynesien, sondern darüber wie Österreich bzw. Deutschland die selbe EU Vorschrift umgesetz hat.

Laut EU Recht verboten:

halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

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Re: H&K SP5

Beitrag von hasgunz » Di 14. Jan 2020, 11:43

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 11:03
Wir reden hier aber nicht über Landöffnungszeiten in Süd Polynesien, sondern darüber wie Österreich bzw. Deutschland die selbe EU Vorschrift umgesetz hat.

Laut EU Recht verboten:

halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist, darf meines erachtens auch ein Schaft angesteckt werden, AUCH WENN die Pistole dann über 60cm hat.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: H&K SP5

Beitrag von Halvar » Di 14. Jan 2020, 12:45

Gebt mir nen Fix-Schaft ran, sodass das Ding fix über 60 cm hat, tragt sie mir als Langwaffe ein - ich wär ohne Beschwerden happy.

Emil
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Re: H&K SP5

Beitrag von Emil » Di 14. Jan 2020, 19:23

gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 10:14
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 10:07
Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
waffenrecht ist nationales recht
deutsche Bestimmungen haben mit österreichischen nichts zu tun

das waere so wie wenn du unsere oeffnungszeitenverordnung fuer den Einzelhandel mit der oeffnungszeitenverordnung von sued-polynesien vergleichen willst
Ähm... unsere ÖffnungszeitenverordnungEN werden und wurden aber nicht aufgrund überstaatlichem Süd-Polynesischen Recht, welches zwingend in österreichisches Recht umzusetzenden wäre, angepasst...

Unser Waffengesetz aber natürlich schon und siehe hierzu im Detail:

Erläuterungen S. 5 und S. 6:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf
Zu § 17 Abs. 1:
[...]
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie(EU)2017/853 soll der zivile Gebrauch von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend hintangehalten werden.
Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft
und als verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Der Besitz von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin gemäß Z 9 und 10 soll nur aufgrund einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 zulässig sein. Magazine gemäß Z 9 und 10 sollen daher nur im Falle einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 in eine halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung der Kategorie B eingesetzt werden dürfen, da der Betroffene ansonsten in diesem Fall sich im (unrechtmäßigen) Besitz einer Schusswaffe gemäß Z 7 oder 8 befinden würde.
[...]
Überdies sollen in Umsetzung der erwähnten Richtlinie halbautomatische Schusswaffen mit einer Gesamtlänge über 60 cm, die mithilfe eines abnehmbaren oder in anderer Weise verstellbaren Schafts rasch auf unter 60 cm gekürzt werden können, künftig den verbotenen Waffen zugeordnet werden.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung im Schlussteil des Abs. 1 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen des § 18 (Kriegsmaterial) im Verhältnis zu § 17 (verbotene Waffen) als leges speciales vorrangig anzuwenden sind.
Richtlinie 2017/853 Artikel 17, Punkt 19; Unterpunkt 1., Litera b., ii:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 022.01.DEU
8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Das Modell H&K SP5 in dieser Version wie sie jetzt am Markt ist wurde augenscheinlich so nicht ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen, es müsste daher eine Pistole bleiben - Schaft hin oder her.

Was würden wir denn sonst mit allen Mauser C96, Browning 35 ect. Pistolen mit all ihren Anschlagschäften machen wenn sie irgendwie "klappbar" sind...? Alle Z 11...? Glaube ich nicht...

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Re: H&K SP5

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 19:34

hasgunz hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 11:43
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist
quelle?
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Re: H&K SP5

Beitrag von Davomon1979 » Di 14. Jan 2020, 20:14

gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 19:34
hasgunz hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 11:43
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist
quelle?
Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.

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Re: H&K SP5

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 20:32

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 20:14
gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 19:34
hasgunz hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 11:43
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist
quelle?
Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder Kurzwaffe
mir wären jedenfalls keine bekannt

die Kalashnikov ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm eine
AR-10 in 16" ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm
und eine AR-15 sowieso

alles pistolen ..... logisch
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Re: H&K SP5

Beitrag von Davomon1979 » Di 14. Jan 2020, 21:13

In der Ursprungs EG Richtline (von 1991) war die Kurze Feuerwaffe mal so definiert:

a) „kurze Feuerwaffe" eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet ;

S 57

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 77&from=DE

Die Kalaschnikov, AR15 usw wären damit jedenfalls keine Kurzwaffen...

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Re: H&K SP5

Beitrag von hasgunz » Di 14. Jan 2020, 22:07

gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 20:32
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 20:14
gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 19:34


quelle?
Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder Kurzwaffe
mir wären jedenfalls keine bekannt

die Kalashnikov ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm eine
AR-10 in 16" ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm
und eine AR-15 sowieso

alles pistolen ..... logisch
Bei 03:24 wird das erwähnt, bin selbst kein Experte auf dem Thema, aber mir wurde es damals auch so erklärt, dass es in B eigentlich nur "Kurzwaffen" and "Langwaffen" gibt. Kann da aber auch komplett falsch liegen.
Bin kein Fan von solcher Art von Erklärungen, hab aber sonst nix "handfestes".


LG
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