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H&K SP5
Re: H&K SP5
Lt. Doubleaction im Dezember: noch kein Termin vom Großhändler verfügbar.
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Re: H&K SP5
Darf man auf das Teil dann einen Klapp- oder Schubschaft montieren? - Anders gefragt hab ich dann eine verlängerbare Pistole (ok) oder einen auf unter 60 cm verkürzbaren Halbautomaten (verbotene Waffe) ?
Re: H&K SP5
Ich würde sagen du hast dann eine §17 (1) 11Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 09:40Darf man auf das Teil dann einen Klapp- oder Schubschaft montieren? - Anders gefragt hab ich dann eine verlängerbare Pistole (ok) oder einen auf unter 60 cm verkürzbaren Halbautomaten (verbotene Waffe) ?
ggf. geht es mit einem blockierten Mechanismus oder dem full size Schaft. Den kann man zwar ohne Werkzeug abnehmen aber dann ist die Funktion nicht mehr gegeben

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: H&K SP5
Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
Re: H&K SP5
waffenrecht ist nationales rechtDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:07Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
deutsche Bestimmungen haben mit österreichischen nichts zu tun
das waere so wie wenn du unsere oeffnungszeitenverordnung fuer den Einzelhandel mit der oeffnungszeitenverordnung von sued-polynesien vergleichen willst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: H&K SP5
Wir reden hier aber nicht über Landöffnungszeiten in Süd Polynesien, sondern darüber wie Österreich bzw. Deutschland die selbe EU Vorschrift umgesetz hat.
Laut EU Recht verboten:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Laut EU Recht verboten:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Re: H&K SP5
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist, darf meines erachtens auch ein Schaft angesteckt werden, AUCH WENN die Pistole dann über 60cm hat.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 11:03Wir reden hier aber nicht über Landöffnungszeiten in Süd Polynesien, sondern darüber wie Österreich bzw. Deutschland die selbe EU Vorschrift umgesetz hat.
Laut EU Recht verboten:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: H&K SP5
Gebt mir nen Fix-Schaft ran, sodass das Ding fix über 60 cm hat, tragt sie mir als Langwaffe ein - ich wär ohne Beschwerden happy.
Re: H&K SP5
Ähm... unsere ÖffnungszeitenverordnungEN werden und wurden aber nicht aufgrund überstaatlichem Süd-Polynesischen Recht, welches zwingend in österreichisches Recht umzusetzenden wäre, angepasst...gewo hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:14waffenrecht ist nationales rechtDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:07Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
deutsche Bestimmungen haben mit österreichischen nichts zu tun
das waere so wie wenn du unsere oeffnungszeitenverordnung fuer den Einzelhandel mit der oeffnungszeitenverordnung von sued-polynesien vergleichen willst
Unser Waffengesetz aber natürlich schon und siehe hierzu im Detail:
Erläuterungen S. 5 und S. 6:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf
Richtlinie 2017/853 Artikel 17, Punkt 19; Unterpunkt 1., Litera b., ii:Zu § 17 Abs. 1:
[...]
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie(EU)2017/853 soll der zivile Gebrauch von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend hintangehalten werden.
Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Der Besitz von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin gemäß Z 9 und 10 soll nur aufgrund einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 zulässig sein. Magazine gemäß Z 9 und 10 sollen daher nur im Falle einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 in eine halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung der Kategorie B eingesetzt werden dürfen, da der Betroffene ansonsten in diesem Fall sich im (unrechtmäßigen) Besitz einer Schusswaffe gemäß Z 7 oder 8 befinden würde.
[...]
Überdies sollen in Umsetzung der erwähnten Richtlinie halbautomatische Schusswaffen mit einer Gesamtlänge über 60 cm, die mithilfe eines abnehmbaren oder in anderer Weise verstellbaren Schafts rasch auf unter 60 cm gekürzt werden können, künftig den verbotenen Waffen zugeordnet werden.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung im Schlussteil des Abs. 1 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen des § 18 (Kriegsmaterial) im Verhältnis zu § 17 (verbotene Waffen) als leges speciales vorrangig anzuwenden sind.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 022.01.DEU
Das Modell H&K SP5 in dieser Version wie sie jetzt am Markt ist wurde augenscheinlich so nicht ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen, es müsste daher eine Pistole bleiben - Schaft hin oder her.8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Was würden wir denn sonst mit allen Mauser C96, Browning 35 ect. Pistolen mit all ihren Anschlagschäften machen wenn sie irgendwie "klappbar" sind...? Alle Z 11...? Glaube ich nicht...
Re: H&K SP5
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Re: H&K SP5
es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder KurzwaffeDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:14Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
mir wären jedenfalls keine bekannt
die Kalashnikov ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm eine
AR-10 in 16" ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm
und eine AR-15 sowieso
alles pistolen ..... logisch
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Re: H&K SP5
In der Ursprungs EG Richtline (von 1991) war die Kurze Feuerwaffe mal so definiert:
a) „kurze Feuerwaffe" eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet ;
S 57
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 77&from=DE
Die Kalaschnikov, AR15 usw wären damit jedenfalls keine Kurzwaffen...
a) „kurze Feuerwaffe" eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet ;
S 57
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 77&from=DE
Die Kalaschnikov, AR15 usw wären damit jedenfalls keine Kurzwaffen...
Re: H&K SP5
Bei 03:24 wird das erwähnt, bin selbst kein Experte auf dem Thema, aber mir wurde es damals auch so erklärt, dass es in B eigentlich nur "Kurzwaffen" and "Langwaffen" gibt. Kann da aber auch komplett falsch liegen.gewo hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:32es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder KurzwaffeDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:14Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
mir wären jedenfalls keine bekannt
die Kalashnikov ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm eine
AR-10 in 16" ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm
und eine AR-15 sowieso
alles pistolen ..... logisch
Bin kein Fan von solcher Art von Erklärungen, hab aber sonst nix "handfestes".
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

