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Wiedergeladene Munition verkaufen?

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doc steel
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von doc steel » Mi 15. Jan 2020, 08:52

Egal wie, als kleiner Wiederlader zahlst du auf jeden Fall gehörig drauf. Auch bei speziellen Kalibern.
Ihr seht alle nur den schnell und daher unvollständig kalkulierten Bruttogewinn.
Hat einer schon daran gedacht, dass er als Selbständiger auch Sozialversicherung zu bezahlen hat?
Die ist quartalsmäßig zu bezahlen und gar nicht so wenig. Viel weniger als €400,- pro Quartal wirds nämlich ned werden!
Hinzu kommt dass man ja eh einen "Brotberuf" hat, das also nebenher machen möchte.
Daher ist man dann doppelt pflichtversichert und doppelt beitragspflichtig.

Ohne jetzt allzu sehr in die Tiefe gehen zu wollen, aber rechnet euch einmal aus wie viel Umsatz notwendig ist, damit nach der Steuer noch ein "Taschengeld" übrig bleibt.

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 09:26

doc steel hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 08:52
Egal wie, als kleiner Wiederlader zahlst du auf jeden Fall gehörig drauf. Auch bei speziellen Kalibern.
Ihr seht alle nur den schnell und daher unvollständig kalkulierten Bruttogewinn.
Hat einer schon daran gedacht, dass er als Selbständiger auch Sozialversicherung zu bezahlen hat?
Die ist quartalsmäßig zu bezahlen und gar nicht so wenig. Viel weniger als €400,- pro Quartal wirds nämlich ned werden!
Hinzu kommt dass man ja eh einen "Brotberuf" hat, das also nebenher machen möchte.
Daher ist man dann doppelt pflichtversichert und doppelt beitragspflichtig.

Ohne jetzt allzu sehr in die Tiefe gehen zu wollen, aber rechnet euch einmal aus wie viel Umsatz notwendig ist, damit nach der Steuer noch ein "Taschengeld" übrig bleibt.
ja-nein

dass man "doppelt beitragpflichtig ist ist logisch

wenn du zb als unselbststaendig erwerbstätiger 3.500,- brutto (das sind 2.250,- netto) monatlich verdienst
dann hast du in der sozialversicherung ja NUR FUER DIESE 3.500,- monatlich die abgaben entrichtet

wenn du jetzt als selbststaendig sagen wir mal 4.000 Patronen 9x19mm taeglich runterdrückst und zum Billigpreis verkaufst dann sind das bei € 40,- gewinn pro tausend € 160,- gewinn taeglich bzw ca 4.800,- gewinn monatlich.
dass du fuer dieses zusätzliche einkommen jetzt AUCH Sozialabgaben zahlen musst genauso wie fuer dein unselbstständiges einkommen ist logisch.
warum sollte das denn abgabenfrei sein?
genau genommen ist - bei unserem Rechenbeispiel - sogar das Gegenteil der fall.
durch die hoechstbeitragsgrundlage bei dzt 5.220,- monatlich zahlst du ab diesem einkommen eben KEINE Sozialversicherungsbeiträge mehr.
dh du zahlst nur fuer die 3.500,- deines unselbstständigen Einkommens Sozialversicherung und
fuer die ersten 1.720,- deines selbstständigen Einkommens.
die darüber hinausgehenden € 3.080,- deines selbststaendigen Einkommens sind dann sozialversicherungsabgaben FREI!
du sparst dir also ab den 5220,- im Monat die ca 21% Sozialversicherungsabgabe.

und hinten nach kommt noch die Einkommensteuer, klar
bis rauf in Richtung 45%
progressiv von unten mit Freibeträgen gerechnet sind es aber max. 39% oder so was da noch wegkommt an steuern
schlimm genug

Nebengeräusche sind da jetzt ned erwähnt
Freibeträge
pflichtbeitraege
Abzug von aufwendungen und sachleistungen
Werbungskosten (nein, das hat nix mit Bewerbung von waren zu tun ..)
und durchrechnungen (die SVA rollt dich auf am Jahresende und manche an Monatsschnitt, es reicht also nicht das in einem Monat so zu haben, es muss ein jahrsschnitt werden)
ect
ect
ect
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von doc steel » Mi 15. Jan 2020, 09:52

das is ja alles gut und schön und richtig was du da schreibst, gerhard.
aber nixdestotrotz wird es der kleine wiederlader nur sehr schwer schaffen mit ein paar exotenkalibern in die netto-gewinnzone zu kommen.

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von Da_Mani » Mi 15. Jan 2020, 10:06

Also bei den Steuern ists nicht ganz so arg. Wenn du unselbständig arbeitest und das Gewerbe nur nebenbei machst, kann man sich von der Sozialversicherung befreien lassen. Bleiben dann 9 Euro im Monat für die Unfallversicherung. Als Kleingewerbe kannst dich auch von der MwSt befreien lassen,hast aber dann auch keinen Anspruch auf Vorsteuer. Unterm Strich wird trotzdem zuwenig über bleiben
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 11:12

Da_Mani hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 10:06
Also bei den Steuern ists nicht ganz so arg. Wenn du unselbständig arbeitest und das Gewerbe nur nebenbei machst, kann man sich von der Sozialversicherung befreien lassen. Bleiben dann 9 Euro im Monat für die Unfallversicherung. Als Kleingewerbe kannst dich auch von der MwSt befreien lassen,hast aber dann auch keinen Anspruch auf Vorsteuer. Unterm Strich wird trotzdem zuwenig über bleiben
die schlechte Nachricht:
du hast beim WIFI Kurs schlecht aufgepasst
;-)

du kannst dich von der SVA befreien lassen fuer ich glaube die ersten fünf jahre WENN DU KEINEN GEWINN MACHST und wenn du (ueber der geringfuegikeitsgrenze von dzt ca 440,- mntl) auch noch unselbsstaendig taetig bist
sobald du auch nur einen euro selbsstaendig verdienst zahlst du zusaetzlich

keine Vorsteuer als Kleinunternehmer stimmt
aber dann kannst du dir eben auch wie du schreibst von den Vorprodukten keine Vorsteuer abziehen
aber das verschlechtert die situation fuer dich ja nur ...
MWstr ist (bei ordentlicher betriebsfuehrung/ rechnungslegung ect) ein durchlaufposten, er ist bedeutungslos
Zuletzt geändert von gewo am Mi 15. Jan 2020, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von Hane » Mi 15. Jan 2020, 11:25

Ich kann mir schon vorstellen, dass das funktionieren kann.
Zumindest für eher seltenere Patronen.
Als Zusatzdienstleistung noch das Finden einer zur Waffe optimalen Ladung um eine Pauschale von 500,- ??? für eine Ladung mit vorher vereinbarter entsprechender Streukreisgarantie.

Nischenprodukte/Dienstleistungen sind schon auch gefragt, ein guter Schäfter oder ein ordentlicher Büchsenmacher ist ja auch fast nicht zu finden.

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 11:43

Hane hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 11:25
Ich kann mir schon vorstellen, dass das funktionieren kann.
Zumindest für eher seltenere Patronen.
Als Zusatzdienstleistung noch das Finden einer zur Waffe optimalen Ladung um eine Pauschale von 500,- ??? für eine Ladung mit vorher vereinbarter entsprechender Streukreisgarantie.

Nischenprodukte/Dienstleistungen sind schon auch gefragt, ein guter Schäfter oder ein ordentlicher Büchsenmacher ist ja auch fast nicht zu finden.
grundsaetzlich ja

du brauchst halt die waffenhandelsgewerbeberechtigung
die ist mal schon eine anständige huerde
wennst sie ned selbst hast brauchst an gewerberechtlichen geschaeftsfuehrer, kostet inkl. Lohnnebenkosten ca 2.000,- monatlich mindestens

und dann brauchst noch eine willige behoerde damit sie dir den Büchsenmacher, eingeschränkt auf das wiederladen von munition, schenken .....

in wien zb keine chance
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von LTE » Mi 15. Jan 2020, 12:12

Als Besitzer einer M7 Evolution Pro, die 1000 9mm oder 223 runter drückt, kann ich nur bestätigen, es zahlt sich nicht aus. Geco whitebox kostet 169€, nur um die Maschine und Werkzeuge zu zahlen, kaufst dir 50.000!!! Schuss. Ja die Maschine läuft Automatisch, aber Pulver, Primer, Geschosse und Hülsen musst trotzdem nachfüllen. Zudem musst den Käse in 2 Schritten machen, gerade bei 223.

Kosten 9mm 160€/1000
Kosten .223 250€/1000

Besser wirds bei .308 Remington Premier Match, die mach ich um 80ct je Schuss, Kosten neu 1,35€

.338 wirds echt lässig, 2,5€ per Schuss vs. 5€ für gute günstige Ruag Swiss P Target.

Alles immer OHNE Hülsenmaterial. Ohne Beschussamt!

Unter der Hand würde die 9mm sich vielleicht lohnen, wenn ich wen hätte der 10.000 Schuss im Monat nimmt und für absolut Solide Qualität 200€ zahlt. Aber warum sollte wer 30€ mehr per 1000 Schuss zahlen?

Bei Exoten bist ewig dran, zudem kosten die Werkzeuge ein Vermögen.

Aktuell wäre für mich die Remington Premier Match aus der Maschine die beste Variante. 500 Schuss per h und 275€ billiger Als Fabriksmuni. Selbst wenn am schluß 125€ bleiben, wär des ned nix. Aber wer braucht bitte 5000 Schuss Remington Premier Match und wo kriegst 5000 RPM Hülsen her?

M.m. nach, zahlt es sich Gewerblich in AT hinten und vorne nicht aus.

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 12:18

LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:12
Kosten 9mm 160€/1000
wie kommst jetzt auf 160,- ?

1000 geschosse ca 66,-
1000 zuender ca 25,-
pulver zu ca 4grains pro Patrone ergibt ca 0,25kg pro 1000 sind ca 15,-
macht in summe 106,-/ 1000 inklusive mwstr

wennst cash&carry kaufen kannst dann eher 85,-
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von LTE » Mi 15. Jan 2020, 12:25

Weil i hochwertige Muni fertig :) H&N 127gr HP 357, RS20 5gr und S&B Zündis. Da bist dan bei +-160€.
Klar, billiger geht immer, aber ich für mich , lade Klasse Masse :)

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 12:36

LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:25
Weil i hochwertige Muni fertig :) H&N 127gr HP 357, RS20 5gr und S&B Zündis. Da bist dan bei +-160€.
Klar, billiger geht immer, aber ich für mich , lade Klasse Masse :)
die kannst der dann ned mit 0-8-15 ware aus der Schachtel vergleichen ....
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 15. Jan 2020, 12:58

LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:25
Weil i hochwertige Muni fertig :) H&N 127gr HP 357, RS20 5gr und S&B Zündis. Da bist dan bei +-160€.
Klar, billiger geht immer, aber ich für mich , lade Klasse Masse :)
H&N 125gr HP san 80,-/ 1000
RS20 5 grain san 35,-/ 1000
S&B zuender san 25,-/ 1000
san eher 140,- oder?
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von Balistix » Mi 15. Jan 2020, 13:18

gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:58
LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:25
Weil i hochwertige Muni fertig :) H&N 127gr HP 357, RS20 5gr und S&B Zündis. Da bist dan bei +-160€.
Klar, billiger geht immer, aber ich für mich , lade Klasse Masse :)
H&N 125gr HP san 80,-/ 1000
RS20 5 grain san 35,-/ 1000
S&B zuender san 25,-/ 1000
san eher 140,- oder?
Das ist der Vorarlberger-Zuschlag. Ned jeder hat an gewo vor der Haustür sitzen. ;)
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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von doc steel » Mi 15. Jan 2020, 13:50

LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:25
Weil i hochwertige Muni fertig :) H&N 127gr HP 357, RS20 5gr und S&B Zündis. Da bist dan bei +-160€.
Klar, billiger geht immer, aber ich für mich , lade Klasse Masse :)
Yup, da bin i ganz bei dir.
Wenn ich meine 9mm Ultra Precision Match Grade 5in1hole Medal Winner Munition mach
(kurz: 9MUPMG51HMW, dass leichter zum Aussprechen is), müsst ich das 50-er Packl um €45-50 verkaufen.
Wenn die Arbeit und die anfallenden Abgaben berücksichtigt sein wollen und ein bissl ein Gewinn auch noch übrig bleiben sollt, kommst zwangsweise auf Kaufbeträge die dir ned amal a Liebhaber und Sammler zahlt.
Selbst wenn man die Quali reduzieren würde und ein paar Arbeitschritte einspart und von allem die billigsten Komponenten nähme, würds deswegen nicht radikal billiger werden.
Sowas geht nur über eine riesige Menge in Verbindung mit lang anhaltender Verkaufsdauer.
Also quasi viel zum Quadrat.
Zuletzt geändert von doc steel am Mi 15. Jan 2020, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Beitrag von Promo » Mi 15. Jan 2020, 13:59

Die Waffengewerbe-Verordnung normiert die Zugangsvoraussetzungen für die Gewerbeberechtigung zur Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition (einschließlich der Tätigkeit der Büchsenmacher) in Z. 1 § 1 Abs. 1:
1. das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
2. Zeugnisse über die Erfüllung der Befähigungsnachweisvoraussetzungen für das Gewerbe der Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung militärischer Waffen und militärischer Munition (§ 5) oder
3. Zeugnisse über eine ununterbrochene sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder
4. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist, oder
5. Zeugnisse über eine ununterbrochene vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist, oder
6. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger, wenn für die betreffende Tätigkeit eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbstständiger nachgewiesen wird, oder
7. Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist.

(2) Die im Abs. 1 Z 3 und 6 geregelten Tätigkeiten dürfen vom Zeitpunkt des Einlangens der Gewerbeanmeldung an gerechnet nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden sein.

(3) Ausbildungen nach Abs. 1 Z 4, 5 und 7 sind die vorher erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen nach Abs. 4 Z 1 und Abs. 5, die erfolgreich durch die Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf Büchsenmacher, Waffenmechaniker oder Werkzeugmacher oder eine andere vorher erfolgreich abgeschlossene staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung.
Bitte das Erfordernis der "einschlägigen Tätigkeit" beachten - damit ist ein entsprechendes Gewerbe gemeint (nicht bloß ein Schlosser oder Ähnliches)!

Edit: ich kenne genau eine Firma, die in Österreich gewerblich in kleinerem Rahmen selbst Munition lädt und anbietet - die Firma Dorfner. Mag sein, dass z.B. Atzl auch Munition anbietet, aber sicherlich nicht in dem Rahmen wie die Firma Dorfner (Hirtenberger habe ich mal außen vor gelassen..). Die dort angebotene Munition wird deshalb gekauft, weil es am Markt diese sonst nicht gibt, oder weil sie besonders hochwertig ist - nicht aber, weil sie so billig ist. Wenn ich in Österreich gewerblich Munition selbst lade und im Verkauf damit billiger bin als industriell im Ausland gefertigte Munition, dann kann in der Rechnung irgendetwas nicht stimmen...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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