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Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Berni96 » Mi 12. Jun 2019, 17:18

Ich hab jetzt bei meiner BH (Korneuburg) an Antrag auf WBK Erweiterung von 5 auf 10 eingebracht mit 23 Listen ca. 30 vermerkten Trainingsbesuchen am Stand 2 Vereinsmitgliedschafte + 1 Schreiben vom OSM.
Paragraph 11b Bestätigung war auch da.

Nun wurde mir das unter dem Vorwand verwehrt dass ich ja bereits vor einem Jahr eine solche Erweiterung bekommen habe und es erstmal nix neues gibt.

Was sind eure Erfahrungen diesbezüglich ?
(Also bezüglich der willkürlich gewählten "Abklingzeiten" der außerordentlichen Erweiterung)

(Bin mir nicht sicher ob das hier herein passt, bitte einfach drauf aufmerksam machen oder verschieben falls unpassend)

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Balistix » Mi 12. Jun 2019, 17:25

Ist das im persönlichen Gespräch passiert oder wurde der abweisende Bescheid damit begründet?

Rein rechnerisch sind 23 Listen ein wenig knapp, wenn man von 4 Listen je zu erwerbender Waffe und 2 Listen je besessener Waffe ausgeht, sind das schon an die 30 Listen. (Diese Faustformel wurde hier schon öfter diskutiert.)

Warum es allerdings rein aufgrund der zeitlichen Komponente nicht glaubhaft sein sollte, dass du den Schießsport in einem Ausmaß ausübst, für das 10 Waffen notwendig sind, erschließt sich mir nicht.

Bist du bei Verband/Verein und/oder hast eine Rechtsschutzversicherung, die waffenrechtliche Angelegenheiten abdeckt?
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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Berni96 » Mi 12. Jun 2019, 17:30

Balistix hat geschrieben:
Mi 12. Jun 2019, 17:25
Ist das im persönlichen Gespräch passiert oder wurde der abweisende Bescheid damit begründet?
Das persönliche Gespräch lief durchwegs gut und der Beamte schien zuverlässig dass ich die Erweiterung bekommen würde.
Er meinte diese Anträge gehen weiter nach St. Pölten wo angeblich die finale Entscheidung fällt.

Was diese Faustformel betrifft so ist mir die nicht bekannt und der Beamte auf der BH hat gemeint dass es nicht relevant ist womit ich geschossen habe, er wollte lediglich 12 Listen sehen aus dem letzten Jahr oder Halbjahr (da bin ich mir nicht mehr sicher)

Beim Verein bin ich als Gold Member dabei, bin jedoch nicht sicher ob der Rechtsstreit hier erfolgversprechend wäre.

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Balistix » Mi 12. Jun 2019, 18:58

Ich meinte auf welchem Weg du die Info über die Ablehnung bekommen hast.
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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Odysseus » Mi 12. Jun 2019, 19:02

Bin auch auf der BH Ko. Konnte nach 5 Jahren von 2 auf 7 Waffen Kat. B mit 7 oder 8 Listen ohne Probleme erweitern. Aber es waren wohl die 5 Jahre ausschlaggebend...
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von bino71 » Mi 12. Jun 2019, 20:50

Da mußt schon etwas in Detail gehen, damit man es versteht.
War der Inhalt der Erweiterung ähnlich oder gleich zum letzten Jahr? Würde die Aussage erklären.
Wurde mit den Waffen geschossen, die in der Erweiterung gewünscht werden?

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Berni96 » Do 13. Jun 2019, 11:31

Ablehnung kam nach 2 Wochen über eine Email.

Ich habe mit Leihwaffen sicher 2 Bewerbe pro gewünschtem Waffenplatz geschossen für die Erweiterung.
Das hat denjenigen bei dem ich den Antrag eingebracht habe nicht sonderlich interessiert und er meinte dass die Anzahl der Listen gesamt passen muss.

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von FFWGK » Do 13. Jun 2019, 12:12

Da habens dir ja ordentlich Bescheid gegeben!
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von piefke » Do 13. Jun 2019, 15:26

Berni96 hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 11:31
Ablehnung kam nach 2 Wochen über eine Email.
Ernsthaft?
Ich haaabe gar keine E-Mail Adresse.........

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Dobi » Do 13. Jun 2019, 16:19

piefke hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 15:26
Berni96 hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 11:31
Ablehnung kam nach 2 Wochen über eine Email.
Ernsthaft?
Ich haaabe gar keine E-Mail Adresse.........
… in so einem Fall bekommst du den Bescheid per Tontaube! Wenn du sie triffst, fällt der Bescheid raus und du kannst ihn lesen!
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von kawaz » Do 13. Jun 2019, 16:33

piefke hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 15:26
Berni96 hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 11:31
Ablehnung kam nach 2 Wochen über eine Email.
Ernsthaft?
Ich haaabe gar keine E-Mail Adresse.........
Ähm wie hast du dich hier im Forum registriert ohne E-Mail Adresse???


BH GF: als ich 2013 den WBK Antrag abgegeben hab, habe ich mich auch puncto Erweiterung von 2 auf 5 erkundigt --- damals hieß es: 4 Listen pro Platz also 20 Listen und ich soll nach ZWEI Jahren um Erweiterung ansuchen

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Nagantino » Mi 15. Jan 2020, 14:44

Berni96 hat geschrieben:
Mi 12. Jun 2019, 17:30
Balistix hat geschrieben:
Mi 12. Jun 2019, 17:25
Ist das im persönlichen Gespräch passiert oder wurde der abweisende Bescheid damit begründet?
Das persönliche Gespräch lief durchwegs gut und der Beamte schien zuverlässig dass ich die Erweiterung bekommen würde.
Er meinte diese Anträge gehen weiter nach St. Pölten wo angeblich die finale Entscheidung fällt.

Was diese Faustformel betrifft so ist mir die nicht bekannt und der Beamte auf der BH hat gemeint dass es nicht relevant ist womit ich geschossen habe, er wollte lediglich 12 Listen sehen aus dem letzten Jahr oder Halbjahr (da bin ich mir nicht mehr sicher)

Beim Verein bin ich als Gold Member dabei, bin jedoch nicht sicher ob der Rechtsstreit hier erfolgversprechend wäre.
die Listen sind doch immer gültig, oder? nur als Waffenführerschein darf die Liste ned älter sein. 12 Listen in einem halben Jahr ist lächerlich viel, so viele Bewerbe gibts gar ned bei kleinen Vereinen.
Es steht genau drinnen im Gesetz wer ein Sportschütze is im §11b Abs. 3 "Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat."
Ruf an du bist ein aktiver Sportschütze gem. §11b und willst folglich auch als Sportschütze erweitern? Man muss kein Jurist sein um zu kapieren, dass das Gesetz seit 1.1.2019 genau definiert wann man aktiver Sportschütze ist

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von Papa Bär » Mi 15. Jan 2020, 15:08

FFWGK hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 12:12
Da habens dir ja ordentlich Bescheid gegeben!
Bezweifle, dass den Seitenhieb hier viele verstanden haben, deswegen erlaube ich mir das zu präzisieren.
Eine email über eine Ablehnung deines Wunsches bez. Erweiterung is nix wert, du musst auf einem Bescheid bestehen, den kannst du dann gegebenenfalls beeinspruchen mittels der jeweiligen Rechtsmittel. Gegen die email kannst garnix machen.
Birgt halt die Gefahr, dass dein Fall dann aktenkundig ist und sich daraus eventuell in der zukunft weitere Probleme ergeben (weil der SB angfressen is, dass er einen Bescheid ausstellen musste)
Überleg dir, ob du den Rechtsweg wirklich beschreiten willst und wie die Erfolgsaussichten dafür sind.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 15. Jan 2020, 15:10

Nagantino hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 14:44
Berni96 hat geschrieben:
Mi 12. Jun 2019, 17:30
Balistix hat geschrieben:
Mi 12. Jun 2019, 17:25
Ist das im persönlichen Gespräch passiert oder wurde der abweisende Bescheid damit begründet?
Das persönliche Gespräch lief durchwegs gut und der Beamte schien zuverlässig dass ich die Erweiterung bekommen würde.
Er meinte diese Anträge gehen weiter nach St. Pölten wo angeblich die finale Entscheidung fällt.

Was diese Faustformel betrifft so ist mir die nicht bekannt und der Beamte auf der BH hat gemeint dass es nicht relevant ist womit ich geschossen habe, er wollte lediglich 12 Listen sehen aus dem letzten Jahr oder Halbjahr (da bin ich mir nicht mehr sicher)

Beim Verein bin ich als Gold Member dabei, bin jedoch nicht sicher ob der Rechtsstreit hier erfolgversprechend wäre.
die Listen sind doch immer gültig, oder? nur als Waffenführerschein darf die Liste ned älter sein. 12 Listen in einem halben Jahr ist lächerlich viel, so viele Bewerbe gibts gar ned bei kleinen Vereinen.
Es steht genau drinnen im Gesetz wer ein Sportschütze is im §11b Abs. 3 "Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat."
Ruf an du bist ein aktiver Sportschütze gem. §11b und willst folglich auch als Sportschütze erweitern? Man muss kein Jurist sein um zu kapieren, dass das Gesetz seit 1.1.2019 genau definiert wann man aktiver Sportschütze ist
die sportschuetzendefinition gilt nur fuer die Erweiterung auf 5 nach 5 jahren und je +2 alle weiterer fünf jahre
betreffend der "ausserplanmaessigen" Erweiterungen hat der Sachbearbeiter weiterhin volles eigenes ermessen

die je 4 bewerbe mit besessenen und je 2 pro Leihwaffen innerhalb der letzten sechs miaute sind nach wie vor eine gute Faustformel
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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Beitrag von HowlingWolf » Mi 15. Jan 2020, 15:48

Nagantino hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 14:44
die Listen sind doch immer gültig, oder? nur als Waffenführerschein darf die Liste ned älter sein. 12 Listen in einem halben Jahr ist lächerlich viel, so viele Bewerbe gibts gar ned bei kleinen Vereinen.
Es steht genau drinnen im Gesetz wer ein Sportschütze is im §11b Abs. 3 "Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat."
Ruf an du bist ein aktiver Sportschütze gem. §11b und willst folglich auch als Sportschütze erweitern? Man muss kein Jurist sein um zu kapieren, dass das Gesetz seit 1.1.2019 genau definiert wann man aktiver Sportschütze ist
In NÖ: Der Abschnitt "Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat." bezieht sich auf eine Disziplin/Waffe. Daher: Drei Listen in den vergangenen 12 Monaten je angestrebtem Platz. Die Disziplinen sollten in der §11b-Bestätigung aufgeführt sein. Der Vereinsobmann/OSM bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit und kann auch eine Empfehlung bzgl. Ersatzwaffen in die Bestätigung schreiben.

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