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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 16. Jan 2020, 23:39

joe77 hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 21:43
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:44

- waffen gem 17/1/7 und 17/1/8 am Waffenpass
wer sich zb seine G17 und sein 33schuss magazin auf 17/1/7 umschreiben hat lassen hat dann am WP fuer diesen platz die Erlaubnis zum fuehren von waffen gem §17/1/7 aber nicht mehr fuer kat B waffen und auch nicht fuer eine 17/1/8 waffe.
ich konnte (die Diskussion war sehr umfassend und hats sich mehrfach im Ergebnis gedreht) am ende nicht mehr feststellen ob man die glock 17 trotz 17/1/7 Eintrag dann auch noch mit dem originalen 17 schuss magazin (dann eigentlich ja kat B) fuehren darf, ich glaube aber ja. eines wurde aber nach einer umfassenden Diskussion zwischen dem vortragenden um dem RA Raoul Wagner klar: wer auf seinem Waffenpass einen 17/1/7 plaetz hat darf damit auf diesem platz zb KEINEN revolver und auch keine 17/1/8 waffe fuehren.
Und genau das ist das Problem, wenn man so wie ich nur einen Platz am Pass hatt...
Aber mehrere verschiedene Waffen die ich führen könnte...
Zurzeit noch, ...
Ist Doof
Der vorgang widerspricht dem was in den erläuterungen zur gesetzeswerding steht
Da steht ausdruecklich dass niemand in seinen rechten beschnitten werden soll.

Gesetzeskonform und richtig waeres es wenn gleichzeitig mit dem ändern auf 1/7/x im waffenpass im freitextbereich durch dein waffenreferenten eingetragen wird „statt waffe gem. 17/1/x kann auch waffe kat B gefuehert werden“

Oder er erweitert dir den waffenpass auf zwei oder drei plaetze ( ermessensentscheidung, liegt nur am bearbeiter) und trägt im freitext ein „ es dürfen max. 2 waffen gleichzeitig gefuehrt werden“ ( oder halt sinngemäss eine)

waere alle gesetzeskonform
Die frage ist ob du den sachbearbeiter dazu motivieren kannst
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 16. Jan 2020, 23:41

rhodium hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 23:01
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:44
- ZWR Eintrag, letzter Vorbesitzer von waffen
seit 14.12.2020 muss bei einer Meldung gem §33 (kat C) beim haendler angegeben werden wer der Vorbesitzer war.
wenn das nicht bekannt ist kann die Meldung nicht ueber den handel sondern nur direkt bei der behoerde erfolgen.
das muss 2019 heißen oder?
Ja sorry, klar ....
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 16. Jan 2020, 23:42

Wulpe hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 23:19
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:44
- psychotestsperre
wer in die psychotestsperre fällt (drei mal durchgefallen) hat dadurch KEIN waffenverbot, er kann nur fuer 10 jahre keine WBK bzw WP erhalten
Wie soll die Behörde von der Zahl der Versuche erfahren?

§37 Psychologengesetz ( Verschwiegenheitspflicht) ist unverändert:

(1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die (den) entscheidungsfähige(n) Patientin (Patienten) zulässig.
Muessen melden
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 16. Jan 2020, 23:45

Ahja, vergessen.....

Ein 17/1/x platz verschwindet nie mehr
Er ist NICHT auf antrag wieder in einen kat B platz konvertierbar

wurde eindeutig so erklaert

Fuer mich nicht schluessig
Ich denke man wird sich dann doch am ende auf eine abwaertskompatibilitaet auf kat B einigen
Das loest viele noch offene probleme

Spielraum fuer eine Seitwaertskompatibilitaet - als 17/1/7 statt 17/1/8 - sehe ich aber nicht
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Burgenlandy » Do 16. Jan 2020, 23:53

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 00:12

Burgenlandy hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 23:53
dazu.

Zubehör altbestand: Subsumierung oder nicht wenn man schon mehr als zweifache Zubehöranzahl hat? Sprich müssen die zuhause fix B bleiben und dafür darf man neue z7 z8 ergänzen? Oder nix neues dafür ev Wandlung der Bescheide gewünscht

Wobei wie sollte das anders gehen. Zubehöre altbestand sind ja per Bescheid kat B, wie die Waffe auch, nur kann die waffen als altbestand z7 o z8 in Zukunft nimma Kat b sein. Andererseits, wie kann ein zubehör, dass z 7 o z8 jeweils sein muss, verpflichtend dazu werden. Bspw wechselsystem in anderem Kaliber kaufen aber woher nimmt man die hicacp mags dazu wenn man es nicht schon vorher hatte. Von gibts gar ned erst gar nicht zu sprechen (357sig glock 20+ gibts am papier ned, des is einfach des 40sw 20+)

Also altbestand ist meiner meinung nach altbestand
Wenn du das WS und dass grosse mag am 14.12.19 rechtmaessig hattest dann ist es altbestand

Du darfst in deinen rechten nicht beschnitten werden
Dass da kat B im WS bescheid steht ist egal, die gesetzeslage ist eben neu jetzt

den bescheid wandeln sie dir eher nicht
Die alten WS bescheide passen jetzt nicht mehr ins neue system
Sie wollen die bescheide weg bekommen

Meiner meinung nach MÜSSEN sie dir jedenfalls den platz 17/1/7 oder /8 fuer das wechselsystem geben wenn den altbesitz meldest.

Die sonstigen probleme sehe ich so wie du
in wohlgefallen loest sich das nur mit einer geosszuegigen platzerweiterung auf

Alles andere is a wurschtlerei
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Bdave » Fr 17. Jan 2020, 06:17

Aber für meine rechtmäßigen 17/1/7 und 17/1/8 darf ich nach wie vor unbegrenzt 30er nachkaufen, richtig? Wird halt klarerweise im ZWR erfasst. Oder habens da auch wieder was adaptiert?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von HowlingWolf » Fr 17. Jan 2020, 06:29

Bdave hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 06:17
Aber für meine rechtmäßigen 17/1/7 und 17/1/8 darf ich nach wie vor unbegrenzt 30er nachkaufen, richtig? Wird halt klarerweise im ZWR erfasst.
Richtig.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Musashi » Fr 17. Jan 2020, 07:23

Wow, immer noch so viele Unklarheiten und bürokratischer Irrsinn. Könnts euch noch erinnern,
was der Karas zur Richtlinie gesagt hat. Von wegen, es ändere sich nichts...


Danke für die Info!!
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Lexman1 » Fr 17. Jan 2020, 07:36

Spannend- alle Mag's inkl Hersteller usw melden. Spannend bei Mag's, welche gerade durch Erweiterungen in die HC Kategorie kommen. Sind diese nun Meldepflichtig oder nicht, denn der Grundkörper des Mag's wäre legitim und der Extender ist schnell wieder demontiert. Alles völlig sinnloser Schwachsinn :doh:
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Beitrag von Joethefighter » Fr 17. Jan 2020, 08:07

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Wulpe » Fr 17. Jan 2020, 08:36

gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 23:42
Wulpe hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 23:19
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:44
- psychotestsperre
wer in die psychotestsperre fällt (drei mal durchgefallen) hat dadurch KEIN waffenverbot, er kann nur fuer 10 jahre keine WBK bzw WP erhalten
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Weiß jemand, wo diese Rechtspflicht festgelegt wurde?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Halvar » Fr 17. Jan 2020, 09:02

Wulpe hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 08:36

Weiß jemand, wo diese Rechtspflicht festgelegt wurde?


§8 (7) WaffG

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von BR1 » Fr 17. Jan 2020, 09:08

Wenn man zu jedem Z7/Z8 Platz jeweils zwei Stück Zubehör Z7 bzw. Z8 besitzen darf - welches Zubehör wäre das konkret?

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Wulpe » Fr 17. Jan 2020, 09:11

Halvar hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 09:02
§8 (7) WaffG
Danke!
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