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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- brianmcgee
- .223 Rem
- Beiträge: 225
- Registriert: Do 8. Mär 2012, 18:01
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Grüß euch!
Wie schaut das eigentlich in Wien aus? Muss man da zum Bezirkshauptkommisiariat wie bei den Anträgen oder zum Schottenring?
Hat vielleicht schon wer Erfahrungen in Wien gesammelt?
Danke und LG, Wolfgang
Wie schaut das eigentlich in Wien aus? Muss man da zum Bezirkshauptkommisiariat wie bei den Anträgen oder zum Schottenring?
Hat vielleicht schon wer Erfahrungen in Wien gesammelt?
Danke und LG, Wolfgang
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
@Borne und @Baxter:
§ 58 Abs 13 WaffG lautet übersetzt und auf das Wesentliche gekürzt:
Für Menschen, die am 14.12.2019 00:00 Uhr halbautomatische Schusswaffen mit eingesetztem "großem" Magazin rechtmäßig besitzen, ist der Besitz weiterhin zulässig, wenn ...
1. Der Sinn dieser Übergangsbestimmung findet sich leider nicht im Wortlaut wieder. Denn natürlich sollte es nicht darauf ankommen, ob genau am 14.12.2019 00:00 Uhr zufällig gerade ein großes Magazin angesteckt war oder nicht. Das ergibt sich aus den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage.
2. Der Altbestandschutz erfasst nach dem Wortlaut bei Schusswaffen nur den "Besitz" und eigentlich nur bei großen Magazinen auch das Führen. Für alle WBK-Inhaber alles gut.
Falls es aber einen WP-Inhaber in diesem Land gibt, der eine Glock mit 33-Schuss-Magazin führt, wäre die Rechtsansicht der von Borne genannten BH relevant: Denn vom Führen von Schusswaffen mit eingesetzten großen Magazinen ist leider erst im Zusammenhang mit der WP-Umschreibepflicht der Behörde die Rede. Hart interpretiert könnte man vertreten, dass das Führen einer Schusswaffe mit eingesetzem großem Magazin nicht einmal nach Meldung, sondern erst nach Umschreibung des WP zulässig wäre (ok, wer trägt schon eine Glock mit 33-Schuss-Magazin). Diese Wortlautinterpretation widerspräche aber den Sinn der pauschal gedachten Altbestandsregelung.
§ 58 Abs 13 WaffG lautet übersetzt und auf das Wesentliche gekürzt:
Für Menschen, die am 14.12.2019 00:00 Uhr halbautomatische Schusswaffen mit eingesetztem "großem" Magazin rechtmäßig besitzen, ist der Besitz weiterhin zulässig, wenn ...
1. Der Sinn dieser Übergangsbestimmung findet sich leider nicht im Wortlaut wieder. Denn natürlich sollte es nicht darauf ankommen, ob genau am 14.12.2019 00:00 Uhr zufällig gerade ein großes Magazin angesteckt war oder nicht. Das ergibt sich aus den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage.
2. Der Altbestandschutz erfasst nach dem Wortlaut bei Schusswaffen nur den "Besitz" und eigentlich nur bei großen Magazinen auch das Führen. Für alle WBK-Inhaber alles gut.
Falls es aber einen WP-Inhaber in diesem Land gibt, der eine Glock mit 33-Schuss-Magazin führt, wäre die Rechtsansicht der von Borne genannten BH relevant: Denn vom Führen von Schusswaffen mit eingesetzten großen Magazinen ist leider erst im Zusammenhang mit der WP-Umschreibepflicht der Behörde die Rede. Hart interpretiert könnte man vertreten, dass das Führen einer Schusswaffe mit eingesetzem großem Magazin nicht einmal nach Meldung, sondern erst nach Umschreibung des WP zulässig wäre (ok, wer trägt schon eine Glock mit 33-Schuss-Magazin). Diese Wortlautinterpretation widerspräche aber den Sinn der pauschal gedachten Altbestandsregelung.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hat schon jemand in Mistelbach Altbestand gemeldet? Gerne auch per PN.
- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
hier gehen tatsaechlich die ersten kundenwünsche zur neuausfertigung von rechnungen ueber hiCap magazine ein weil behoerden die gerne sehen wuerden
wie immer Niederösterreich
das ist absurd
das laesst sich aus dem gesetzestext nicht annähernd entnehmen
der buerger hat zu "MELDEN"
die behoerde hat "ALS ANTRAG ZU WERTEN" und "AUSZUSTELLEN"
das sind keine "kann" Bestimmungen sondern sie "muessen"
da den waffenbehoerden ja auch bei den planmäßigen Erweiterungen bis rauf auf 10 stueck im Zeitablauf 5 bis 20 jahre das ermessen komplett genommen wurde und auch die zubehoereintraege nicht mehr erforderlich ist wuerde ich als betroffener wirklich ins auge fassen da schlicht und einfach auf das gesetz zu beharren
wie immer Niederösterreich
das ist absurd
das laesst sich aus dem gesetzestext nicht annähernd entnehmen
der buerger hat zu "MELDEN"
die behoerde hat "ALS ANTRAG ZU WERTEN" und "AUSZUSTELLEN"
das sind keine "kann" Bestimmungen sondern sie "muessen"
da den waffenbehoerden ja auch bei den planmäßigen Erweiterungen bis rauf auf 10 stueck im Zeitablauf 5 bis 20 jahre das ermessen komplett genommen wurde und auch die zubehoereintraege nicht mehr erforderlich ist wuerde ich als betroffener wirklich ins auge fassen da schlicht und einfach auf das gesetz zu beharren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Darf ich fragen, welche BH?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
fragen ja
aber nein, geb ich hier ned an weils ja auf die kunden zurückfällt
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Versteh ich.
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Vermutlich nördlich von Wien .
Die waren bei einigen HA auch recht uneinsichtig vor nicht allzu langer Zeit.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hat jemand schon Erfahrung mit der BH Bruck/L.? Können ganz allgemein sein, ob die eher streng oder bürgerorientiert sind.
Glock 19
OA 15 BL
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-
- Supporter 20x138mmB
- Beiträge: 2147
- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Die würde ich mit einem Ausdruck des Gesetzes mitnehmen und ihnen hinhalten. Im schlimmsten Fall sollens zu mir heimkommen, Magazine nachzählen von Beweis durch Belege usw steht nirgends etwas!
From My Cold, Dead Hands
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
So weiss jetzt schon wer wie das siche ist mit Kat A und B?
Wenn ich meine WBK auf 4 A und 3 B umschreiben lasse, und dann aufgrund von zB Waffenwechsel eine Kat A (fähige) Waffe durch eine Kat B ersetzen möchte, brauche ich dann eine neue WBK mit zB 3A und 4B Plätzen, oder kann ich eine Kat B auf einen Kat A PLatz lege?
(Wien)
Danke!
Wenn ich meine WBK auf 4 A und 3 B umschreiben lasse, und dann aufgrund von zB Waffenwechsel eine Kat A (fähige) Waffe durch eine Kat B ersetzen möchte, brauche ich dann eine neue WBK mit zB 3A und 4B Plätzen, oder kann ich eine Kat B auf einen Kat A PLatz lege?
(Wien)
Danke!
- fluxhunter
- .223 Rem
- Beiträge: 164
- Registriert: Mo 15. Jan 2018, 13:18
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ein weiterer Aspekt, der evtl. noch gar nicht angespochen/bedacht wurde ist die eingetragene Kat. A Eigenschaft (aufgrund Mags +10/+20 Patronen) einer Waffe im Zusammenhang mit dem EU-Feuerwaffenpass - der bezieht sich eigentlich nur auf die Kategorien B und C (ehemals auch D). Und wie Kat. A im Ausland gehandhabt wird ist auch zu bedenken...
Relevant für Leute die ins Ausland zum Jagen oder zu Matches fahren.
Was meint ihr dazu?
Relevant für Leute die ins Ausland zum Jagen oder zu Matches fahren.
Was meint ihr dazu?
| DVC & WMH |
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Das ist ja ultimativ Scheisse. Also haben wir eh die schlechteste Lösung ausgefasst.
Für Z9/Z10 muss eine Anzahl angegeben werden, und A/B Plätze sind nicht kompatibel.
In meinem Fall habe ich (glaube ich, korrigiert mich bitte wenns falsch ist!) die Wahl wie viele A Plätze ich haben möchte. Da ich mehrere Waffen habe zu denen ich dieselben Z7/Z8 Magazine besitze aber auch solche die nicht darunter Fallen, also "legale". Sprich ich kann mir aussuchen, ob ich eine oder zwei Waffen mit den Z7/Z8 Magazinen melden möchte.
Wäre es dann besser mehr oder weniger A Plätze zu nehmen?
Wenn ich eine neue "(potentiell Kat-A fähige) Waffe" kaufe, für die ich keinen Altbestand melden kann (da eben nicht vorhanden) kann ich sie aber auch nicht unter Kat Melden oder?
Für Z9/Z10 muss eine Anzahl angegeben werden, und A/B Plätze sind nicht kompatibel.
In meinem Fall habe ich (glaube ich, korrigiert mich bitte wenns falsch ist!) die Wahl wie viele A Plätze ich haben möchte. Da ich mehrere Waffen habe zu denen ich dieselben Z7/Z8 Magazine besitze aber auch solche die nicht darunter Fallen, also "legale". Sprich ich kann mir aussuchen, ob ich eine oder zwei Waffen mit den Z7/Z8 Magazinen melden möchte.
Wäre es dann besser mehr oder weniger A Plätze zu nehmen?
Wenn ich eine neue "(potentiell Kat-A fähige) Waffe" kaufe, für die ich keinen Altbestand melden kann (da eben nicht vorhanden) kann ich sie aber auch nicht unter Kat Melden oder?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Einmal A, immer A, eine Umwandlung auf B soll nicht möglich sein und auf Z7 gehen nur KW und auf Z8 nur LW.
Du kannst dann z.B. Deine Z7 Glock verkaufen und Dir auf diesen Platz eine CZ kaufen, auch wenn du kein großes Magazin dafür hast, dieses darfst du auch später kaufen. Auch die großen Glock Mags darfst du behalten.
Wie das bei FFW aussieht für die es kein großes Mag gibt?
Was wäre mit einer .357 Sig Glock für die es kein großes Mag gibt, aber es passt das .40 SW, was es als großes gibt.
Was ist mit einer Glock Slim line, glaube da gibt es kein großes Mag?
Was ist mit Mags von irgendwelchen kleinen Drittanbietern? Es kann ja irgendjemand, auch nur in Kleinserie, ein großes Mag anbieten und dann wäre eine Waffe wo gesagt wird großes Mag gibt es nicht, doch Z7 fähig? Die BH müsste sämtliche Magazine die hergestellt werden kennen
Du kannst dann z.B. Deine Z7 Glock verkaufen und Dir auf diesen Platz eine CZ kaufen, auch wenn du kein großes Magazin dafür hast, dieses darfst du auch später kaufen. Auch die großen Glock Mags darfst du behalten.
Wie das bei FFW aussieht für die es kein großes Mag gibt?
Was wäre mit einer .357 Sig Glock für die es kein großes Mag gibt, aber es passt das .40 SW, was es als großes gibt.
Was ist mit einer Glock Slim line, glaube da gibt es kein großes Mag?
Was ist mit Mags von irgendwelchen kleinen Drittanbietern? Es kann ja irgendjemand, auch nur in Kleinserie, ein großes Mag anbieten und dann wäre eine Waffe wo gesagt wird großes Mag gibt es nicht, doch Z7 fähig? Die BH müsste sämtliche Magazine die hergestellt werden kennen
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL