die AK wurde auch dafür Konstruiert das etwas umfällt wenn man es anschießt, nicht um Streukreise zu Jagen

die AK wurde auch dafür Konstruiert das etwas umfällt wenn man es anschießt, nicht um Streukreise zu Jagen
Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist. Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:14So liebe Leute!
Nächste Woche fahre ich nach Polen und hol mir dort meine AK, die Bestätigung der Einwilligung zur Verbringung nach Österreich wurde mir heute von meiner lieben Dame bei der BH überreicht.
Zum Thema KMG:
Sie beruft sich auf die derzeit in AT zugelassenen HA, zieht dabei den örtlichen Büchsenmacher hinzu.
Wichtig ist aber zum unterscheiden, das es sich dabei immer um eine Verbringung nach AT handelt, Import betrifft nur Gewerbe betreibende.
Bist du Jurist? Oder warum kennst du dich so gut damit aus?Promo hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 11:50Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist. Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:14So liebe Leute!
Nächste Woche fahre ich nach Polen und hol mir dort meine AK, die Bestätigung der Einwilligung zur Verbringung nach Österreich wurde mir heute von meiner lieben Dame bei der BH überreicht.
Zum Thema KMG:
Sie beruft sich auf die derzeit in AT zugelassenen HA, zieht dabei den örtlichen Büchsenmacher hinzu.
Wichtig ist aber zum unterscheiden, das es sich dabei immer um eine Verbringung nach AT handelt, Import betrifft nur Gewerbe betreibende.
Mal davon abgesehen, dass du von jedem Durchzugsland eine Durchfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial oder Schusswaffen benötigst. Daher fraglich, ob du überhaupt mit dieser Waffe bis nachhause kommst.
Ich habe selten von einem derartig gefährlichen Unterfangen in einem Forum gelesen. Das was du vor hast dann auch noch öffentlich zu posten ist schon hirnrissig, du verleitest damit andere Personen dir in die gerichtliche Strafbarkeit zu folgen.
Ich höre exakt das selbe jetzt schon von mehreren Quellen, weil es mich selbst interessiert hat. Du kannst das jetzt einfach glauben, dich selbst einlesen oder einfach auf stur schalten und es versuchen. Könnte gut gehen, du kannst aber genauso gut alles verlieren, im Durchreiseland und auch bei uns strafrechtliche Probleme bekommen. Rentiert sich das Risiko für das Blech- und Sperrholzglump?Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 12:13Bist du Jurist? Oder warum kennst du dich so gut damit aus?Promo hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 11:50Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist. Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:14So liebe Leute!
Nächste Woche fahre ich nach Polen und hol mir dort meine AK, die Bestätigung der Einwilligung zur Verbringung nach Österreich wurde mir heute von meiner lieben Dame bei der BH überreicht.
Zum Thema KMG:
Sie beruft sich auf die derzeit in AT zugelassenen HA, zieht dabei den örtlichen Büchsenmacher hinzu.
Wichtig ist aber zum unterscheiden, das es sich dabei immer um eine Verbringung nach AT handelt, Import betrifft nur Gewerbe betreibende.
Mal davon abgesehen, dass du von jedem Durchzugsland eine Durchfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial oder Schusswaffen benötigst. Daher fraglich, ob du überhaupt mit dieser Waffe bis nachhause kommst.
Ich habe selten von einem derartig gefährlichen Unterfangen in einem Forum gelesen. Das was du vor hast dann auch noch öffentlich zu posten ist schon hirnrissig, du verleitest damit andere Personen dir in die gerichtliche Strafbarkeit zu folgen.
Promo, er wurde in diesem Thread mehrfach gewarnt.Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 12:13Bist du Jurist? Oder warum kennst du dich so gut damit aus?Promo hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 11:50Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist. Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:14So liebe Leute!
Nächste Woche fahre ich nach Polen und hol mir dort meine AK, die Bestätigung der Einwilligung zur Verbringung nach Österreich wurde mir heute von meiner lieben Dame bei der BH überreicht.
Zum Thema KMG:
Sie beruft sich auf die derzeit in AT zugelassenen HA, zieht dabei den örtlichen Büchsenmacher hinzu.
Wichtig ist aber zum unterscheiden, das es sich dabei immer um eine Verbringung nach AT handelt, Import betrifft nur Gewerbe betreibende.
Mal davon abgesehen, dass du von jedem Durchzugsland eine Durchfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial oder Schusswaffen benötigst. Daher fraglich, ob du überhaupt mit dieser Waffe bis nachhause kommst.
Ich habe selten von einem derartig gefährlichen Unterfangen in einem Forum gelesen. Das was du vor hast dann auch noch öffentlich zu posten ist schon hirnrissig, du verleitest damit andere Personen dir in die gerichtliche Strafbarkeit zu folgen.
Ich verstehe diese Hysterie wegen diesen paar Euros auch nicht.The_Governor hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 12:18Ich höre exakt das selbe jetzt schon von mehreren Quellen, weil es mich selbst interessiert hat. Du kannst das jetzt einfach glauben, dich selbst einlesen oder einfach auf stur schalten und es versuchen. Könnte gut gehen, du kannst aber genauso gut alles verlieren, im Durchreiseland und auch bei uns strafrechtliche Probleme bekommen. Rentiert sich das Risiko für das Blech- und Sperrholzglump?Pat_at_work hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 12:13Bist du Jurist? Oder warum kennst du dich so gut damit aus?Promo hat geschrieben: ↑So 26. Jan 2020, 11:50
Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist. Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.
Mal davon abgesehen, dass du von jedem Durchzugsland eine Durchfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial oder Schusswaffen benötigst. Daher fraglich, ob du überhaupt mit dieser Waffe bis nachhause kommst.
Ich habe selten von einem derartig gefährlichen Unterfangen in einem Forum gelesen. Das was du vor hast dann auch noch öffentlich zu posten ist schon hirnrissig, du verleitest damit andere Personen dir in die gerichtliche Strafbarkeit zu folgen.
Wenn ich diesen Aufwand lese und auf die Ersparnis umlege , ist das ein Defizit.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 21:29Ja die Jack wood premium
57,30 bei der BH
Muss dann halt den Weg nach Polen machen, sind knapp 700 km, eine Strecke.
Eine Nächtigung, Verpflegung und der Besuch beim Schießstand mit Leihwaffen (2. WK bis Moderne, leider nur HA) muss ich auch dazurechnen.
Sogar dann bin ich noch günstiger als sie hier zu kaufen, zusätzlich fährt noch mein bester Freund mit, wird also ein richtiger Männertrip in Polen![]()
War auch nur kurz Zusammengefasst
Ja 2 Tage Zeitaufwand, aber da ich fast jedes Monat mindestens einmal einen Städtetrip ins Ausland mache, stört mich das nicht, schon gar nicht weil die Stadt länger auf meiner Liste der Reiseziele steht, rein wegen der Architektur und Geschichte. Nur diesmal wär der Städtetrip mit dem Auto zu bewältigen und bei der Heimreise würd das Objekt der Begierde mitgenommen werden.
Bin bei meiner Recherche auf Reviews gestoßen, die das behaupten. Ich persönlich besitze keine.