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WBK erweitern in Wien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Balistix
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Balistix » Di 28. Jan 2020, 10:33

Im Prinzip bleiben dir zwei Handlungsalternativen:

a) Du sitzt noch 3 Jahre aus, bis du den Rechtsanspruch von 2 auf 5 hast.

b) Du schaust dir an, was für Waffen du hast und welche du möchtest und schießt dann ganz gezielt bei solchen Bewerben mit. Ein paar Trainingseinheiten mit diesen Waffen im Schießbuch stehen zu haben, ist auch nicht verkehrt. Dann bereitest du einen sauberen(!) Antrag* vor, den zu studieren dem SB wenig Arbeit bereitet und reichst ein.

* dh Antragsschreiben inkl Beilagenverzeichnis, als Beilagen Schießbuch, Ergebnislisten, Kopie Vereinsausweis, Vereinsschreiben (§ 11b), Fotos der Verwahrungsmöglichkeiten und ein Passfoto.

Das ist wirklich kein Hexenwerk und ich hab dir jetzt eigentlich eh schon sehr viel vorgekaut. Umsetzen musst du es selbst.
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Pregarten
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Pregarten » Di 28. Jan 2020, 11:27

Balistix hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 10:33
Beilagenverzeichnis
In OÖ heißt das Speisekarte.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von nerose » Di 28. Jan 2020, 11:38

Beim Schützenverein Marchegg gibt es von Februar bis Juni 2020 Monats - Spezialbewerbe.
Der Bewerb wird monatlich wiederholt.
Beginn ist am Samstag, 1. Februar von 9 bis 12 Uhr. Andere Termine auf Anfrage.
Fünf Pistolen - Kaliber und Vier Revolver - Kaliber.
Für all diese Waffentypen / Kaliber sind Leihwaffen (inkl. Munition) vorhanden.
Nähere Info's in der Ausschreibung.
Schützenverein Marchegg: https://www.schuetzenverein-marchegg.at ... uerwaffen/
Für Leihwaffen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

LG
nerose

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Balistix » Di 28. Jan 2020, 11:56

Pregarten hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 11:27
Balistix hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 10:33
Beilagenverzeichnis
In OÖ heißt das Speisekarte.
:headslap: :lol:
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Alaskan454 » Di 28. Jan 2020, 12:25

Pregarten hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 11:27

In OÖ heißt das Speisekarte.
Im wienerischen kann man unter dem Begriff Speisekarte auch die Auflistung besonderer Fähigkeiten und Talente im Leumundszeugnis verstehen. :lol:

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Crys_79 » Di 28. Jan 2020, 23:55

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 10:21
Da schließe ich mich an mit 10 Listen für 2 oder eigentlich 6 Plätze die du quasi rechtfertigen musst ist so gut wie nichts in 2 Jahren. Ich habe für einen zusätzlichen Platz 21 Listen abgegeben davon 3 mit Leihwaffen für die Waffe die ich benötige.

Stell dir einfach vor das du SB wärst und jemand legt dir einen Antrag hin mit 10Listen für eine Verdreifachung der Plätze und hat 10 Listen und seit 2 Jahren die WBK und versucht das mit sportschiessen zu rechtfertigen.Nun bist du am Zug als SB weil es im Ermessen der Behörde liegt ob sie dir vorzeitig was geben.Waerst du von deinem Antrag überzeugt?
Sammel einfach noch ein paar Listen und dann gib den Antrag ab und schreib eine gute nachvollziehbare Begründung wofür du welche Waffe benötigst und warum du mit deinen jetzigen nicht auskommst. Mit willhaben wirst du bei der Behörde jedoch auf taube Ohren stossen.
Lg
Das sportschiessen könnte ich rechtfertigen das ich jede zweite woche im verein bin und ipsc trainiere...das kann auch der obmann anhand des schießbuches bestätigen...
Müssen es immer bewerbslisten sein?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Crys_79 » Mi 29. Jan 2020, 00:00

Gibt es für die bewerbslisten ein ablaufdatum oder können die auch etwas älter sein?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Crys_79 » Mi 29. Jan 2020, 00:02

Wie schauts dann aus wenn man von 5 auf zb 8 erweitern möchte? Geht das listen sammeln dann wieder von vorne los oder kann man die alten listen wieder einreichen?

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von gewo » Mi 29. Jan 2020, 00:37

Crys_79 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 00:00
Gibt es für die bewerbslisten ein ablaufdatum oder können die auch etwas älter sein?
normal max 6 monate alt

wenn deine letzte erweiterung 5 jahre her ist bekommst du nach neuer gesetzeslage 5 auf 7 plaetze ohne grosses tamtam
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Balistix » Mi 29. Jan 2020, 06:03

Crys_79 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 23:55
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 10:21
Da schließe ich mich an mit 10 Listen für 2 oder eigentlich 6 Plätze die du quasi rechtfertigen musst ist so gut wie nichts in 2 Jahren. Ich habe für einen zusätzlichen Platz 21 Listen abgegeben davon 3 mit Leihwaffen für die Waffe die ich benötige.

Stell dir einfach vor das du SB wärst und jemand legt dir einen Antrag hin mit 10Listen für eine Verdreifachung der Plätze und hat 10 Listen und seit 2 Jahren die WBK und versucht das mit sportschiessen zu rechtfertigen.Nun bist du am Zug als SB weil es im Ermessen der Behörde liegt ob sie dir vorzeitig was geben.Waerst du von deinem Antrag überzeugt?
Sammel einfach noch ein paar Listen und dann gib den Antrag ab und schreib eine gute nachvollziehbare Begründung wofür du welche Waffe benötigst und warum du mit deinen jetzigen nicht auskommst. Mit willhaben wirst du bei der Behörde jedoch auf taube Ohren stossen.
Lg
Das sportschiessen könnte ich rechtfertigen das ich jede zweite woche im verein bin und ipsc trainiere...das kann auch der obmann anhand des schießbuches bestätigen...
Müssen es immer bewerbslisten sein?
Hm, guter Punkt eigentlich.

Ausübung des Schießsports gilt iSv § 23 Abs 2 als Erweiterungsgrund und Ausübung des Schießsports liegt gem § 11b bei regelmäßigem Training vor.

Das könnte man mE am Papier hieb- und stichfest argumentieren. Man betritt dabei aber vermutlich Neuland (ich nehme an, es hat noch keiner vor dir übers Training versucht) und die Behörde wird sich erstmal am Kopf kratzen.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von martin » Mi 29. Jan 2020, 10:00

Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 06:03
Ausübung des Schießsports gilt iSv § 23 Abs 2 als Erweiterungsgrund und Ausübung des Schießsports liegt gem § 11b bei regelmäßigem Training vor.

Das könnte man mE am Papier hieb- und stichfest argumentieren. Man betritt dabei aber vermutlich Neuland (ich nehme an, es hat noch keiner vor dir übers Training versucht) und die Behörde wird sich erstmal am Kopf kratzen.
Das passt eh, um als Sportschütze nach §11b zu gelten reicht es wenn man seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich einmal pro Monat den Schießsport ausgeübt hat. Die Frage ist halt ob die Behörde zusätzlich eine Glaubhaftmachung für die gewünschte Anzahl an weiteren WBK Plätzen für ihre "Ermessensentscheidung" braucht, wovon ich persönlich ausgehe. Was ist wenn man ausschließlich mit einer einzigen Pistole den Schießsport ausübt? Man kann auch an 100 Bewerben mit einer einzigen Waffe teilnehmen.

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Balistix » Mi 29. Jan 2020, 10:23

martin hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 10:00
Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 06:03
Ausübung des Schießsports gilt iSv § 23 Abs 2 als Erweiterungsgrund und Ausübung des Schießsports liegt gem § 11b bei regelmäßigem Training vor.

Das könnte man mE am Papier hieb- und stichfest argumentieren. Man betritt dabei aber vermutlich Neuland (ich nehme an, es hat noch keiner vor dir übers Training versucht) und die Behörde wird sich erstmal am Kopf kratzen.
Das passt eh, um als Sportschütze nach §11b zu gelten reicht es wenn man seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich einmal pro Monat den Schießsport ausgeübt hat. Die Frage ist halt ob die Behörde zusätzlich eine Glaubhaftmachung für die gewünschte Anzahl an weiteren WBK Plätzen für ihre "Ermessensentscheidung" braucht, wovon ich persönlich ausgehe. Was ist wenn man ausschließlich mit einer einzigen Pistole den Schießsport ausübt? Man kann auch an 100 Bewerben mit einer einzigen Waffe teilnehmen.
Ja klar passt es! Worauf ich hinaus will, ist, dass die Behörde aufgrund ihrer jahrelangen Praxis vmtl nicht ganz weiß, wie mit diesem Neuland umzugehen.

Im Übrigen sehe ich das so wie du, 11b ist erstmal nur der Türöffner für "ich habe Bedarf". Der konkrete Umfang dieses Bedarfs wird in aller Regel durch die tatsächliche Verwendung derzeit nicht im Besitz befindlicher Waffen glaubhaft zu machen sein.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Crys_79 » So 23. Feb 2020, 16:47

Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 06:03
Crys_79 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 23:55
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 10:21
Da schließe ich mich an mit 10 Listen für 2 oder eigentlich 6 Plätze die du quasi rechtfertigen musst ist so gut wie nichts in 2 Jahren. Ich habe für einen zusätzlichen Platz 21 Listen abgegeben davon 3 mit Leihwaffen für die Waffe die ich benötige.

Stell dir einfach vor das du SB wärst und jemand legt dir einen Antrag hin mit 10Listen für eine Verdreifachung der Plätze und hat 10 Listen und seit 2 Jahren die WBK und versucht das mit sportschiessen zu rechtfertigen.Nun bist du am Zug als SB weil es im Ermessen der Behörde liegt ob sie dir vorzeitig was geben.Waerst du von deinem Antrag überzeugt?
Sammel einfach noch ein paar Listen und dann gib den Antrag ab und schreib eine gute nachvollziehbare Begründung wofür du welche Waffe benötigst und warum du mit deinen jetzigen nicht auskommst. Mit willhaben wirst du bei der Behörde jedoch auf taube Ohren stossen.
Lg
Das sportschiessen könnte ich rechtfertigen das ich jede zweite woche im verein bin und ipsc trainiere...das kann auch der obmann anhand des schießbuches bestätigen...
Müssen es immer bewerbslisten sein?
Hm, guter Punkt eigentlich.

Ausübung des Schießsports gilt iSv § 23 Abs 2 als Erweiterungsgrund und Ausübung des Schießsports liegt gem § 11b bei regelmäßigem Training vor.

Das könnte man mE am Papier hieb- und stichfest argumentieren. Man betritt dabei aber vermutlich Neuland (ich nehme an, es hat noch keiner vor dir übers Training versucht) und die Behörde wird sich erstmal am Kopf kratzen.
Mir hat nun ein bekannter Waffenhändler mitgeteilt das die Behörde (wenn § 23 und §11 zutrifft) einem die Erweiterung genehmigen muss/soll ohne irgendwelche Bewerbslisten und Begründungen und theoretisch gleich von 2 auf 10 Plätze. Nur handelt die Behörde noch nicht danach, so nach dem Motto "Weil das schon immer son war"

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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Balistix » So 23. Feb 2020, 16:59

Crys_79 hat geschrieben:
So 23. Feb 2020, 16:47
Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 06:03
Crys_79 hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 23:55


Das sportschiessen könnte ich rechtfertigen das ich jede zweite woche im verein bin und ipsc trainiere...das kann auch der obmann anhand des schießbuches bestätigen...
Müssen es immer bewerbslisten sein?
Hm, guter Punkt eigentlich.

Ausübung des Schießsports gilt iSv § 23 Abs 2 als Erweiterungsgrund und Ausübung des Schießsports liegt gem § 11b bei regelmäßigem Training vor.

Das könnte man mE am Papier hieb- und stichfest argumentieren. Man betritt dabei aber vermutlich Neuland (ich nehme an, es hat noch keiner vor dir übers Training versucht) und die Behörde wird sich erstmal am Kopf kratzen.
Mir hat nun ein bekannter Waffenhändler mitgeteilt das die Behörde (wenn § 23 und §11 zutrifft) einem die Erweiterung genehmigen muss/soll ohne irgendwelche Bewerbslisten und Begründungen und theoretisch gleich von 2 auf 10 Plätze. Nur handelt die Behörde noch nicht danach, so nach dem Motto "Weil das schon immer son war"
Aha. Das führt bei mir eher zu Kopfkratzen. Hat er das denn näher ausgeführt, warum das seiner Ansicht nach so sei?

Siehe dazu auch mein letzter Post:
Balistix hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 10:23
§11b ist erstmal nur der Türöffner für "ich habe Bedarf". Der konkrete Umfang dieses Bedarfs wird in aller Regel durch die tatsächliche Verwendung derzeit nicht im Besitz befindlicher Waffen glaubhaft zu machen sein.
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Re: WBK erweitern in Wien

Beitrag von Crys_79 » So 23. Feb 2020, 20:50

Ne hat er nicht. Er hat sich nur auf das neue Waffengesetzt berufen.

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