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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ja genau das ist die Situation. Wobei man mir eine 14 Tage frist gibt die Magazine abzugeben (durch meinen Waffenhändler).
Danke für die schöne Zusammenfassung des Sachverhaltes
Danke für die schöne Zusammenfassung des Sachverhaltes
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Volksanwaltschaft gibt's auch noch, kA wie hilfreich die dabei sind: https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfest ... -behoerden
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Na welche Optionen hat er nun?
1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.
Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
Pfff...
Vielleicht findet sich ein kundiger User hier, der einem 18- Jährigen zumindest die ersten Schritte inkl Kosten erklärt. Öffentliches Recht ist abseits weniger Sachverhalte leider so gar nicht meine Stärke...
1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.
Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Magst das näher ausführen?Pregarten hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:32Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
Für mich wäre jede dieser Reaktionen mit "explodiert und er ging an die Decke" vereinbar, darum die "blöde" Nachfrage ....
Zuletzt geändert von tainnok am Mi 29. Jan 2020, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
die haben keine Ahnung was sie da machen
weisst wie viele hundert 30iger AK magazine ich den Besitzern von R94 kat C waffen verkauft hab in den letzten jahren?
und da waren 2/3 davon unter 21 schätze ich
die sind alle betroffen davon
hunderte leut
tausende magazine werden enteignet ...
zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
warum machen die keinen bescheid bitte ...?
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warum machen die keinen bescheid bitte ...?
Zuletzt geändert von gewo am Mi 29. Jan 2020, 11:40, insgesamt 4-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
du warst noch nie auf einer von den roadshows, oder?tainnok hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:38Magst das näher ausführen?
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
Für mich wäre jede dieser Reaktionen mit "explodiert und er ging an die Decke" vereinbar, darum die "blöde" nachfrage ....
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Nö, die begehen ja alle seit 14.12. eine Verwaltungsübertretung und daher sind die Magazine bequem und entschädigungslos für verfallen zu erklären. Perfide, eigentlich.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Mehr kann ich dazu nicht sagen.tainnok hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:38Magst das näher ausführen?Pregarten hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:32Dieses Vorgehen deckt sich im Wesentlichen mit dem was auf der Roadshow gesagt wurde.
Auf die Frage wie sich das mit dem Eingangsstatment: „Niemandem wird etwas weggenommen“ deckt, wäre dem Juristen vom BMI fast der Kopf explodiert und er ging an die Decke.
Also"explotiert und er ging an die Decke" im Sinne dass er keine Antwort darauf wusste, oder dass er "Niemandem wird etwas weggenommen" in diesem Punkt für nicht zutreffend erklärte, oder in dem Sinne dass "Niemandem wird etwas weggnommen" natürlich trotzdem zählt?
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Er war fuxfeufelswild weil ein Fall aufkam den er beim Schreiben nicht bedacht hatte.
Geschlossen hat es sinngemäß: wenn es jemand auf die Spitze treiben will genehmige ich einem 2 jährigem seine Magazine und ziehe die WBK vom Vater ein.
Noch Fragen?
Entschädigungszahlungen sind nicht vorgesehen. Klar, weil niemandem was weggenommen wird.
Zuletzt geändert von Pregarten am Mi 29. Jan 2020, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
vergiss dascas81 hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:36Na welche Optionen hat er nun?
1. Folge leisten, Leistungsbescheid abwarten. Und dann Rechtsweg, womöglich bis zum VfGH.
2. Oder Volksanwaltschaft versuchen.
Sonst noch was?
Für Individualantrag müsste ja die Norm im WaffG verfassungswidrig sein, außerdem ists wahrscheinlich eh schon zu spät dafür.
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wir sind in oesterreich
da er sie am 14.12.19 laut eigener aussage besessen hat war das ein illegaler besitz einer waffe kat A
reicht fuer eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, evt sogar fuer ein waffenverbot fuer die naechsten 10 jahre
er wird brav nix tun und nicht mal seine Entschädigung fuer die Enteignung verlangen in der Hoffnung dass sie drueber hinwegsehen und ihm in drei jahren trotzdem a WBK geben ..
a traurige Sache
und wieder mal hat ein junger mensch unverschuldet und auf die harte tour gelernt was Rechtssicherheit in einem westlichen Staat wirklich bedeutet
doubleaction OG, Wien
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
ja, WBK Entzug fuer den Vater wegen "sozial unangemessenem Verhaltens" einem kind ein magazin (also ein teil einer waffe) in die hand zu geben ..
der ordnung halber hat er aber danach schon noch erwähnt dass er das als scherz gemeint hat und er nicht damit zitiert werden will ....
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Von einer Entschädigungszahlung reden die nicht einmal.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 11:38die haben keine Ahnung was sie da machen
weisst wie viele hundert 30iger AK magazine ich den Besitzern von R94 kat C waffen verkauft hab in den letzten jahren?
und da waren 2/3 davon unter 21 schätze ich
die sind alle betroffen davon
hunderte leut
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zehntausende euro an Entschaedigungszahlungen an die besitzer ...
warum machen keinen bescheid bitte ...?
Wär ja schön wenn ich wenigstens mein Geld zurückbekomme.
Wie Ihr euch vielleicht denken könnt bin ich gerade am kochen und da ich diese 14 Tage frist habe, werden ich diese Zeit nutzen um mich beim BMI und bei der LPD aufzuregen.Vielleicht fahr ich auch einmal persönlich vorbei und sagen diesen Volltrotteln was im Gesetzt setzt und noch meine Meinung.
Rechtlicher Beistand ist leider keine Option da ich ja noch u21 bin und noch in die HTL geh -> hab kein fixes Einkommen. Und da meine Eltren sowas eher nicht finanzieren wollen, werden ich mir keinen rechtlichen Beistand leisten können.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
@ gewo: war in Salzburg. Kann mich nicht erinnern dass er sowas gesagt hätte.
Da das Thema offensichtlich in Wien auch schon aufkam, hätte er sich wirklich besser vorbereiten können und eine Lösung präsentieren.
Dass das nicht ernst gemeint war ist schon klar, zeigt aber, was bezüglich einer bürgerfreundlichen Lösung zu erwarten ist...
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Dass das nicht ernst gemeint war ist schon klar, zeigt aber, was bezüglich einer bürgerfreundlichen Lösung zu erwarten ist...
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Und wenn ers nicht mal irgendwie versucht, ist das besser? VA kostet erst mal nix, nachfragen kann er ja, bevor er zur LPD schimpfen geht. Zur Erinnerung: es geht darum, ihm alle Möglichkeiten aufzuzeigen = Hilfestellung, entscheiden muss er eh selbst. Es geht nicht um deine persönliche Einstellung und Beurteilung.
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