Balistix hat geschrieben: ↑Di 11. Feb 2020, 11:57
gewo hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 23:43
Maze573 hat geschrieben: ↑Mo 10. Feb 2020, 23:25
Da es an anderer Stelle angeschnitten, aber hier noch nicht besprochen/verifiziert wurde:
Sind Altbestandsmagazine (nach §17/1/9 und 17/1/10 WaffG) austauschbar? Also ein Beispiel: Ich habe 10 AUG 30-Schussmagazine nach §17/1/10 WaffG gemeldet und steht diese Zahl dann auch auf meiner WBK. Ich verkaufe davon 5 (inklusive Austrag aus dem ZWR). Meine Berechtigung für 10 Magazine gemäß §17/1/10 WaffG besteht aber weiter, also darf ich mir dann zB 5 große AR15-Magazine holen (und diese dann wieder ins ZWR eintragen lassen). Korrekt?
Wenn dem so ist empfiehlt es sich ja, zu den Altbestandswaffen gemäß §17/1/7 und 17/1/8 WaffG jeweils nur ein >10 oder >20 Magazin dort zu melden und den Rest der Magazine unter den Ziffern 9 und 10. Sonst verschenkt man ja sinnloserweise seine Magazinaltbestandsplätze.
Sollte ich irgendwo einem Denkfehler unterliegen bitte gerne berichtigen.
das sollte richtig sein
beides
sobald du auch nur EIN magazin fuer eine waffe gem. §17/1/7 oder /8 besitzt hast du das recht beliebig nach und NEUzukaufen, also fuer DIESE spezifische waffe die magazin stueckzahl auch aufzustocken.
es ist daher sinnvoll auch nur EINES pro /7 oder /8 waffe zu melden
die restlichen magazine sollten als /9 oder /10 registriert werden denn diese schaffen „altbesitzplätze“ fuer HiCaps. sie koennen spaeter getauscht werden aber es duerfen nie mehr sein als die anzahl die man am 14.12.19 besessen und danach gemeldet hat
Ich bin gespannt, ob die LPD Wien das schluckt. Die wollen ja meines Wissens Z9/10-Einträge soweit wie möglich vermeiden.
Fiktives Beispiel: Pistole + 5 Stk passende Magazine, HA + 10 Stk passende Magazine.
Meldung als:
Pistole inkl 1 Mag 17/1/7
HA inkl 1 Mag 17/1/8
4 Pistolenmags als 17/1/9
9 HA Mags als 17/1/10
Wäre das so korrekt?
jop
genau so
damit hast du nach meinem Wissensstand:
- einen kurzwaffenplatz den du fuer alle Zukunft mit einer Kurzwaffe mit beliebig vielen Hicaps belegen kannst (bei einem Nachkauf muss die type aber zur gerade besessenen Kurzwaffe passen, gekaufte hiCap Kurzwaffen magazine koennen weiter besessen werden auch wenn die basiswaffe verkauft wurde)
- einen langwaffenplatz den du fuer alle Zukunft mit einer Langwaffe mit beliebig vielen Hicaps belegen kannst (bei einem Nachkauf muss die type aber zur gerade besessenen Langwaffe passen, gekaufte hiCap Langwaffen magazine koennen weiter besessen werden auch wenn die basiswaffe verkauft wurde)
- 4 (aber nie mehr) "plaetze" fuer beliebige Kurzwaffen HiCap magazine unabhaenig vom allfaelligen besitz einer dazulassenden waffe
- 9 (aber nie mehr) "plaetze" fuer beliebige Langwaffen HiCap magazine unabhaenig vom allfaelligen besitz einer dazulassenden waffe
damit bist du schon mal recht gut "angezogen" fuer die Zukunft