[=Davomon1979 post_id=772733 time=1581806375 user_id=9320]
milu hat geschrieben: ↑Sa 15. Feb 2020, 23:05
Da liegt mein Verständnisproblem.
Die Ausnahme vom Schießstättenprivileg in dem Urteil war ja explizit für jemanden OHNE WBK festgestellt.
Wie leitest Du das für den WBK Besitzer her, der sein legales Glump mitnimmt und erst am Stand zusammenbaut?
Siehe mein Betrag von 18:05. - Der OGH hat eben nicht gesagt nur in diesem ausgefransten Fall gilt des Schießstättenprivileg nicht, sondern allgemein alle selbst mitgebrachten Waffen sind vom Schießstättenprivileg nicht erfasst.
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Eine hoechstegerichts Entscheidung ist ein nichts
Erst mehrfach gleiche Entscheidungen in selber Sache formen eine entscheidungslinie
Das war jetzt eine Entscheidung zu einer illegal besessenen Waffe
Es gibt keinerlei Entscheidungen zu Legal Besessenen waffen
Für den Fall das die kommen sollten ist die Bestimmung über alle wechselsysteme plötzlich eine Luftblase, denn mein wechselsystem darf ich auch zuhause nicht zusammenbauen
Daher Unfug das ganze
Das war ein bestelltes Urteil für die versicherung
Und dass der kepplinger das auch noch als vorzeigebeispiel nimmt? Er hat sich ja auch schon beim angeblich nicht zulässigen Transport vorgeladener Magazine nicht gerade mit Ruhm bekleckert denn dazu gibt es eine gegenteilige rechtsmeinung des BMI ..