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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Emil
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Emil » Mi 5. Feb 2020, 13:10

GixxsaW hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 12:37
Armalito hat geschrieben:
Gixxsaw hat geschrieben: Kurz gesagt;
§17/1/Z7 + Z8 (+Z11): Altbestand-Waffe + HighCap --> Kat.A ==> Meldung mit Anzahl
§17/1/Z9 + Z10 : keine Waffe + HighCap --> Meldung (=Magazin WBK) ohne Mengenangabe ==> Bewilligung
Heißt jetzt für die Altbestandswaffen kann ich HiCaps nachkaufen, für nicht vorhandene Waffen aber Altbestandsmagazine darf ich nicht nachkaufen, außer ich bin Sportschüze.
Langsam, das ist aus der Diskussion herausgezogen;
ich habe die Angabe einer Quelle, die noch nicht bestätigt wurde, zusammengefasst.
Das kann so sein, muss es allerdings nicht.
Kann es sein, dass es einen Unterschied macht ob jemand die Z. 9 und Z. 10 Magazine auf seiner WBK zusätzlich eingetragen hat oder ob er keine WBK hat und nur eine Genehmigung für Z. 9 und Z. 10 Magazine bekommt?
Weil wenn, wie viele hier, auf ihrer WBK X Stück Kat B und XX Stück Z. 9 / 10 haben kann es ja nicht sein, dass die bei Beschädigung eines Magazins und erfolgter Meldung, dass das Magazin kaputt ist und ordnungsgemäß vernichtet/ bei der BH abgegeben wurde dann wieder eine neue WBK beantragen und bezahlen müssen auf der dann ein Stück Z. 9 / Z. 10 weniger oben steht..? Das würde ja unermesslich ins Geld gehen und wäre ein enormer Aufwand... :think:

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HowlingWolf
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Mi 5. Feb 2020, 13:13

Gesichert ist im Moment folgendes:
  1. Wer eine Waffe auf einem §17/1/7-Platz hat, darf dazu passende Magazine jederzeit und in beliebiger Anzahl kaufen
  2. Wer eine Waffe auf einem §17/1/8-Platz hat, darf dazu passende Magazine jederzeit und in beliebiger Anzahl kaufen
  3. Wer §17/1/9-Plätze hat, darf diese mit beliebigen Magazinen >20 Schuss füllen
  4. Wer §17/1/10-Plätze hat, darf diese mit beliebigen Magazinen >10 Schuss füllen
ALLE Magazine, die unter §17/1/9 oder §17/1/10 fallen, werden ins ZWR eingetragen. Im Fall 1. und 2. als "passend, platzfrei", ansonsten auf einen entsprechenden §17/1/9- resp. §17/1/10-Platz.

Zu 1. und 2. : Wird die Waffe überlassen, dürfen die Magazine behalten werden. Werden die Magazine überlassen, kann die Waffe wieder auf Kat. B umgeschrieben werden. Wird die Waffe ohne "große" Magazine überlassen, kann sie vom neuen Besitzer auf einen B-Platz genommen werden.

Das alles betrifft im Moment nur den Altbestand. Welchen Umfang die Sportschützen-Berechtigung nach §11b Abs. 4 haben wird (B-Plätze werden zu A-Plätzen? Befristet? Zusätzliche Auflagen?) ist noch nicht bekannt.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Mi 5. Feb 2020, 13:15

Emil hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 13:10
Kann es sein, dass es einen Unterschied macht ob jemand die Z. 9 und Z. 10 Magazine auf seiner WBK zusätzlich eingetragen hat oder ob er keine WBK hat und nur eine Genehmigung für Z. 9 und Z. 10 Magazine bekommt?
Weil wenn, wie viele hier, auf ihrer WBK X Stück Kat B und XX Stück Z. 9 / 10 haben kann es ja nicht sein, dass die bei Beschädigung eines Magazins und erfolgter Meldung, dass das Magazin kaputt ist und ordnungsgemäß vernichtet/ bei der BH abgegeben wurde dann wieder eine neue WBK beantragen und bezahlen müssen auf der dann ein Stück Z. 9 / Z. 10 weniger oben steht..? Das würde ja unermesslich ins Geld gehen und wäre ein enormer Aufwand... :think:
Nein. Der Z9- oder Z10-Platz wird dann (auch bei Überlassung an Berechtigte z.B.) wieder frei und kann neu befüllt werden. Du beantragst ja auch keine neue WBK wenn du eine Kat. B verkaufst...

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Emil » Mi 5. Feb 2020, 13:34

Ok danke dir für die Informationen!
Was passiert wenn jemand zuerst ein Magazin auf Z.9 / 10 hat und über die Jahre dann auf einem Z. 7 / 8 Platz eine passende Waffe dazu erwirbt, kann er dann das Magazin von Z. 9 / 10 auf seine passende Z. 7 / 8 Waffe "umschreiben" lassen damit der Z. 9 / 10 Platz frei wird..?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von ronhan » Mi 5. Feb 2020, 13:40

Also, als Nichtbetroffener (habe keinen GK-Halbautomaten und keine großen Magazine) kann ich nach der Lektüre dieses Threads eindeutig sagen, dass ich...

...nur mehr Bahnhof verstehe, wie's so schön heisst…!

Hach, wie schön, dass unsere Gesetze im Laufe der Zeit immer kürzer gefasst und vor allem verständlicher geworden sind!

:at2:
Grüße, Ronald

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Mi 5. Feb 2020, 13:42

Emil hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 13:34
Ok danke dir für die Informationen!
Was passiert wenn jemand zuerst ein Magazin auf Z.9 / 10 hat und über die Jahre dann auf einem Z. 7 / 8 Platz eine passende Waffe dazu erwirbt, kann er dann das Magazin von Z. 9 / 10 auf seine passende Z. 7 / 8 Waffe "umschreiben" lassen damit der Z. 9 / 10 Platz frei wird..?
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Im Zweifel "verkaufst" du das Z9-/Z10-Magazin deinem Händler und "kaufst" es als "passend, platzfrei" zurück... :shhh:

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Hauptsacheesknallt » So 9. Feb 2020, 23:24

Ich habe sechs AK Magazine und Sechs AR 15 Magazine vor dem 14.12. gekauft, weil ich die zwei Systeme ins Auge gefasst habe und am Schießstand mit dem Privileg die >10 Mags verwenden will. Wenn ich jetzt die insg 12 Magazine melde, bekomme ich 12 Plätze gem Z10 bzw kann ich mit diesen 12 Plätzen beliebig Magazine an Berechtigte verkaufen und mit Berechtigten tauschen? Insofern sich die Anzahl nicht verändert? Und dass ich jetzt sieben AK und 5 AR Magazine habe? Hauptsache es bleiben immer 12?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » So 9. Feb 2020, 23:30

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 9. Feb 2020, 23:24
Ich habe sechs AK Magazine und Sechs AR 15 Magazine vor dem 14.12. gekauft, weil ich die zwei Systeme ins Auge gefasst habe und am Schießstand mit dem Privileg die >10 Mags verwenden will. Wenn ich jetzt die insg 12 Magazine melde, bekomme ich 12 Plätze gem Z10 bzw kann ich mit diesen 12 Plätzen beliebig Magazine an Berechtigte verkaufen und mit Berechtigten tauschen? Insofern sich die Anzahl nicht verändert? Und dass ich jetzt sieben AK und 5 AR Magazine habe? Hauptsache es bleiben immer 12?
Exakt. Maximal 12.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Hauptsacheesknallt » So 9. Feb 2020, 23:43

HowlingWolf hat geschrieben:
So 9. Feb 2020, 23:30
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 9. Feb 2020, 23:24
Ich habe sechs AK Magazine und Sechs AR 15 Magazine vor dem 14.12. gekauft, weil ich die zwei Systeme ins Auge gefasst habe und am Schießstand mit dem Privileg die >10 Mags verwenden will. Wenn ich jetzt die insg 12 Magazine melde, bekomme ich 12 Plätze gem Z10 bzw kann ich mit diesen 12 Plätzen beliebig Magazine an Berechtigte verkaufen und mit Berechtigten tauschen? Insofern sich die Anzahl nicht verändert? Und dass ich jetzt sieben AK und 5 AR Magazine habe? Hauptsache es bleiben immer 12?
Exakt. Maximal 12.
Danke. Die Umsetzung ist eine Katastrophe, da kann man aber dem Gesetzgeber keinen Vorwurf machen, immerhin musste das mit der RL kommen. Die Novelle war alles in allem positiv.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Zeusis » Do 20. Feb 2020, 21:17

Hallihallooo...So 3 mal gelesen und ich weiß noch immer nicht recht....

Also ich hab mir vor dem 14.12 5x30er AR15 und 2x25 AR10 Magazine gekauft habe eine WBK aber noch kein Waffe. Was soll ich jetzt am besten tun?

Zb. Wenn ich mir die HK MR308 hole wo die magazine vom AR10 nicht kompatibel sind kann ich dann wenn ich die 2x AR10 25er weggebe mir stattdessen 2x Magazine(25er) für das HK MR308 holen?

Und als was soll ich es jetzt melden?

Lg bin verwirrt🤔

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Do 20. Feb 2020, 21:25

Zeusis hat geschrieben:
Do 20. Feb 2020, 21:17
Hallihallooo...So 3 mal gelesen und ich weiß noch immer nicht recht....

Also ich hab mir vor dem 14.12 5x30er AR15 und 2x25 AR10 Magazine gekauft habe eine WBK aber noch kein Waffe. Was soll ich jetzt am besten tun?

Zb. Wenn ich mir die HK MR308 hole wo die magazine vom AR10 nicht kompatibel sind kann ich dann wenn ich die 2x AR10 25er weggebe mir stattdessen 2x Magazine(25er) für das HK MR308 holen?

Und als was soll ich es jetzt melden?

Lg bin verwirrt🤔
Du kannst sie nur nach §17/1/10 melden, da du keine passende Waffe hast. Du bekommst also sieben (2+5) Z10-Plätze. Solange du diese Stückzahl dann nicht überschreitest (= du vor Neuerwerb eines "großen" Magazins eines aus deinem Besitz an einen Berechtigten überlässt), ist alles OK. Du darfst sie nur niemals außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes anstecken.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Zeusis » Do 20. Feb 2020, 21:35

Macht es einen Unterschied ob ich 2x30er AR15 also 223. Verkaufe und dann dafür 2x25er AR10 308. kaufe? Oder hängt das garnicht zusammen? 🤔
Und kann zb. alle verkaufen und nur 7x 308. holen?

Wenn ich dann eine Waffe kaufe gehört das dann wieder umgemeldet?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Do 20. Feb 2020, 21:46

Zeusis hat geschrieben:
Do 20. Feb 2020, 21:35
Macht es einen Unterschied ob ich 2x30er AR15 also 223. Verkaufe und dann dafür 2x25er AR10 308. kaufe? Oder hängt das garnicht zusammen? 🤔
Und kann zb. alle verkaufen und nur 7x 308. holen?

Wenn ich dann eine Waffe kaufe gehört das dann wieder umgemeldet?
Nein. Du hast dann sieben Magazinplätze. Welche "große" Magazine in welchen Kalibern und welche Waffen du auf deinen B-Plätzen hast ist egal.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Zeusis » Do 20. Feb 2020, 22:07

Vielen Dank HowlingWolf

Sig X-FIVE
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Sig X-FIVE » Fr 29. Jan 2021, 16:48

Hallo und Servus in die Runde!

Ich bin neu hier und möchte mich absichern.
Den Thread hab ich komplett gelesen und obwohl er zwischendurch, ziemlich verwirrend wird, glaube ich alles verstanden zu haben.

Ich habe nächste Woche einen Termin, um meine WBK ändern zu lassen. (B zu A)
Da ich aber bei der Terminvergabe, am Telefon gehört habe, wie die "nette" Dame, mit den Augen gerollt hat, möchte ich mich hier nochmal absichern, damit sie mir keinen Strick drehen kann und ich evtl. etwas falsches mache.

WBK= 2017 mit 2, B Plätzen
Pistole P320 X FIVE (gekauft 04.2019 mit 5 Originalen 21er Mag. [+ 2 Stk. 30er, ohne Rechung, von denen ich mich wohl verabschieden muss] )
Büchse= Schmeisser .223 (gekauft 13.12.2019 mit/inkl. einem Originalem 60er auf einer Rechnung + 8 Originale 60er und 6 30er, auf Extra Rechnung)

Den Altbestand habe ich damit geschaffen und kann mir laut Thread auch unzählige HiCap Mags dazu kaufen und auch zu Hause anstecken.

Von den zusätzlichen 8Stk. 60er, habe ich 4 Stk. verkauft. Ich würde sagen, am 13.12.2019.
Daher kann ich auch nur insgesamt 11 Stk. Große Magazine zur Büchse melden.
Richtig?

Habe ich hier schon irgendeinen Denkfehler, der zum Problem wird?


Wenn ich mir später einen kürzeren Lauf/Wechselsystem hole (.223), kann ich auch die großen Magazine verwenden?
Wenn ich mir aber ein anderes Kaliber, als Wechselsystem hole, dann bekomme ich keine HiCabs, ohne die Sportschützengeschichte, oder deckt mir das, die Altbestandsregel ab?

Besten Dank im voraus
Christian

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