Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.Glock1768 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:36auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
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Kat A Magazine Lagerung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kat A Magazine Lagerung
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.diver99 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:53Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.Glock1768 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:36auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Das trifft aber die Leute am schlimmsten die bis dahin ihre Magazine gemeldet haben. Die sind dann ja zur Zwangsabgabe verpflichtet weil sie ja behördlich erfasst sind. Abgabepflichtig sind ja dann nur die gemeldeten Magazine.MikeD hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 12:35Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.diver99 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:53Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.Glock1768 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:36
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Ein Schelm der Böses dabei denkt.
MfG
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Ist das Hörensagen vom Schießstand oder gibt es dafür eine glaubhaftere Quelle? Wozu der Aufwand, wenn jetzt doch wieder alles anders kommt?MikeD hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 12:35Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.diver99 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:53Bei der derzeitigen Regierung wäre ich da vorsichtig. Da wird sicher nichts abgesagt.Glock1768 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:36
auch mir wurde telefonisch gesagt, ich solle mit der Registrierung noch etwas warten, den es kennt sich keiner derzeit aus ... mir sagte die BH selber auch, dass sie hoffen, dass der ganze Blödsinn wieder abgesagt wird, da es sowieso absolut nichts bringt
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Weil jetzt die Grünen mit reden ... Und was die wirklich wollen wissen wir alle
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Ganz einfach, weil sich diejenigen die sich dieses hirnverbrannte Magazingesetz ausgedacht haben mit der Umsetzung keine Gedanken gemacht haben.The_Governor hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 13:01Ist das Hörensagen vom Schießstand oder gibt es dafür eine glaubhaftere Quelle? Wozu der Aufwand, wenn jetzt doch wieder alles anders kommt?MikeD hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 12:35Das habe ich leider auch schon gehört, die Altbestandsregelung für Magazine soll fallen, Besitz nur mehr für "Edelsportschützen" erlaubt. Der Rest hat sie dann bis zum Stichtag einem Berechtigten zu übertragen bzw. (mit einer Verzichtserklärung = entschädigungslos) bei der Behörde abzuliefern. Ähnlich wie damals mit der Hohlspitzmunition.
Ich wollte letzte Woche die Meldung machen und gleichzeitig nach §23(2b) erweitern, wurde aber auch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet (kommen´s nächstes Monat wieder). Da bei mir die 5-jahrige Verläßlichkeits-/Verwahrungsüberprüfung überfällig ist, habe ich die großen Magazine sicherheitshalber im Waffenschrank verwahrt. Möchte der Behörde da keinen Angriffspunkt geben...
Der Auwand steht in keiner Relation zum Nutzen. Und jede Behörde kocht dabei ihr eigenes Süppchen.
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Die Weltherrschaft an sich reissen....
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Kat A Magazine Lagerung
"Müssen" tu ich garnix, Probleme will ich aber auch keine bekommen. Die WBK ist 3,5 Jahre alt, kA wann die Kontrolle kommt.doorman hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:15Wieso musstest du? Wer hat es dir auferlegt?RcL hat geschrieben: ↑Sa 7. Mär 2020, 23:34Wenns das nur schriftlich gäbe......doorman hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 07:50Hätte gestern ein Gespräch mit meiner SB und habe nebenbei bzgl Magazinen gefragt:
Aussage der SB (Wien) war, dass die Magazine einfach Magazine sind, egal wie groß. Erst wenn’s an der Waffe stecken werden’s zu Kat A mit der Waffe. Abstecken und es sind wieder Magazine.
Verwahrung wie bisher auch, im Kastl unterm Bett oder im Tresor, wie man will.
Sie hat ganz offen zugegeben dass auch sie und ihre Kollegen sich teilweise nicht auskennen und ich mit einer Registrierung bis nächstes Jahr warten soll. Es sind scheinbar ein paar Änderungen für genauere/andere Definitionen in Erarbeitung. Sie meinte es ist reines Chaos, das Gesetz ist völlig wirr und es wird noch lange dauern bis man halbwegs Durchblick hat. Eine sehr sympathische Dame die es auf den Punkt gebracht hat.
Aktuell is es bei mir schirch, da ich den (nicht-Waffen)Tresor ausräumen und mit Mags vollräumen musste und die restlichen Mags stapeln sich im Schrank zwischen / vor den LW, so dass dir die Hälfte entgegen kommt wenn du aufmachst und mal niest....
Wenn die Altbestandsregelung fallen sollte, wäre das natürlich kompletter Mist für mich. Auf die hab ich mich eigentlich verlassen und entsprechend eingekauft.....
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Re: Kat A Magazine Lagerung
In 1,5 Jahren +/- ein paar Wochen.RcL hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 13:40Die WBK ist 3,5 Jahre alt, kA wann die Kontrolle kommt.doorman hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 08:15Wieso musstest du? Wer hat es dir auferlegt?RcL hat geschrieben: ↑Sa 7. Mär 2020, 23:34
Wenns das nur schriftlich gäbe......
Aktuell is es bei mir schirch, da ich den (nicht-Waffen)Tresor ausräumen und mit Mags vollräumen musste und die restlichen Mags stapeln sich im Schrank zwischen / vor den LW, so dass dir die Hälfte entgegen kommt wenn du aufmachst und mal niest....
Re: Kat A Magazine Lagerung
Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Hi Jungs und Mädels, eine blöde, aber berechtigte Frage:
Ab wann ist denn ein Magazin keines mehr und nur ein Plastikformteil?
* ohne follower
* ohne Feder
* ohne beidem
oder ist der leere Formteil immer ein Magazin?
Die leeren Plastikteile (Nichtmagazine) könnte man, so sie kein Magazin sind, offen herumliegen lassen oder sogar auch (vor der Meldung) überall anstecken.
Lg Chris
Ab wann ist denn ein Magazin keines mehr und nur ein Plastikformteil?
* ohne follower
* ohne Feder
* ohne beidem
oder ist der leere Formteil immer ein Magazin?
Die leeren Plastikteile (Nichtmagazine) könnte man, so sie kein Magazin sind, offen herumliegen lassen oder sogar auch (vor der Meldung) überall anstecken.
Lg Chris
Zuletzt geändert von winnfield am So 8. Mär 2020, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
chris
Re: Kat A Magazine Lagerung
Wär halt jetzt auch gut zu wissen, ob man lieber doch noch schnell registrieren sollte, oder eben nicht. Aber die benötigte Kristallkugel hat halt wohl leider keiner.fast12 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 14:25Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Ich bin der Meinung dass es schwieriger ist eine bestehende Ausnahmegenehmigung aufzuheben als einfach keine mehr auszustellen.
Ich habe meine Magazine im Jänner gemeldet und würde allen empfehlen es so schnell als möglich auch zu machen.
Meine Befürchtung ist ebenfalls das es nicht mehr besser wird.
Greetings Oliver
Ich habe meine Magazine im Jänner gemeldet und würde allen empfehlen es so schnell als möglich auch zu machen.
Meine Befürchtung ist ebenfalls das es nicht mehr besser wird.
Greetings Oliver
Re: Kat A Magazine Lagerung
Dass nichts besser wird, kann ich so nicht unterschreiben, auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind.fast12 hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 14:25Ich denke wir können alle nur hoffen das die Regelung so bleibt wie sie jetzt ist.
Wenn die Behörde sagt "wartens, weil, da kommen noch genauere Bestimmungen" oder "das mit der Registrierung lassen wir vielleicht eh bald wieder weil es zu viel Aufwand ist", bedeutet das übersetzt NICHT das man die Magazine einfach so behalten kann, sondern dass sie eben nicht registriert werden und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.
Es wird also auf keinen Fall besser als es jetzt ist - daher sollen wir auch nicht zu laut schreien wie furchtbar das alles ist...
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir AK-Derivate, M1 Carbines, etc kaufen können?
Hätten wir uns vor 2 Jahren träumen lassen, dass wir ohne dem Firlefanz mit Ergebnislisten auf 10 Plätze erweitern können?
Ist das WaffG, abseits der Magazin-Thematik so wie wir es gerne hätten? Nein, aber es ist besser geworden.
Die entschädigungslose Enteignung halte ich für "Wunschdenken", einerseits weil entschädigungslos nicht funktioniert, andererseits, weil der größte Teil der Magazine verschwinden würde und nicht mehr unter "staatlicher Kontrolle" stünde, und das wäre ein absehbares politisches Desaster.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod