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Kat A Magazine Lagerung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Ich bezog mich ausschließlich auf die konkrete Situation bei der Magazin Thematik.
Re: Kat A Magazine Lagerung
O-Ton auf den Schulungen:winnfield hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 15:07Hi Jungs und Mädels, eine blöde, aber berechtigte Frage:
Ab wann ist denn ein Magazin keines mehr und nur ein Plastikformteil?
* ohne follower
* ohne Feder
* ohne beidem
oder ist der leere Formteil immer ein Magazin?
Die leeren Plastikteile (Nichtmagazine) könnte man, so sie kein Magazin sind, offen herumliegen lassen oder sogar auch (vor der Meldung) überall anstecken.
Lg Chris
"das muss erst ausjudiziert werden"
member the old PD design ? oh I member
Re: Kat A Magazine Lagerung
Grundsätzlich bin ich bei Dir, jedoch haben wir jetzt eine schwarz/grüne statt schwarz/blaue Regierung.
D.h. es ist davon auszugehen, daß beim WaffG genau nichts besser wird und in Form von "Klarstellungen" und "Verordnungen" die Interpretation des Gesetzes verschärft wird.
DVC
Re: Kat A Magazine Lagerung
Von Schützenkollegen habe ich bereits gehört, daß ihnen gesagt wurde sie müssen die Hi-Cap Z7 bzw. Z8 Magazine genauso wie die Waffen aufbewahren (Waffenschrank, Safe...). Leider, denn das raubt mir ziemlich viel Platz im Tresor.
Eine gewisse Logik hat es jedoch, denn nun gelten ja die Hi-Cap Magazine als Waffen und müssen schließlich über das Waffenregister verfolgt werden können.
Eine gewisse Logik hat es jedoch, denn nun gelten ja die Hi-Cap Magazine als Waffen und müssen schließlich über das Waffenregister verfolgt werden können.
DVC
Re: Kat A Magazine Lagerung
Deswegen habe ich auch geschrieben "...auch wenn jetzt teilweise andere Kräfte am Ruder sind."viejo hat geschrieben: ↑So 8. Mär 2020, 22:47Grundsätzlich bin ich bei Dir, jedoch haben wir jetzt eine schwarz/grüne statt schwarz/blaue Regierung.
D.h. es ist davon auszugehen, daß beim WaffG genau nichts besser wird und in Form von "Klarstellungen" und "Verordnungen" die Interpretation des Gesetzes verschärft wird.
Ich glaube nicht, dass zur Zeit irgendeine Verschärfung, in welcher Form auch immer, in den Startlöchern steht, da dieses Thema momentan auf der Dringlichkeitsliste sehr sehr weit unten steht.
Und es ist absolut damit zu rechnen, dass jegliche Verschärfung, die den legalen Weiterbesitz von Altbestandsmagazinen verunmöglicht, dazu führt, dass die Altbestandsmeldungen gegen Null tendieren und der Weiterbesitz der Altbestandsmagazine illegal geschieht.
Ich denke nicht, dass sich irgendeine Partei damit rühmen möchte, erfolgreich einen Schwarzmarkt, vollständig außerhalb jeglicher staatlicher Kontrolle, geschaffen zu haben.
Und Verordnungen können nur Dinge/Sachverhalte präzisieren, sofern es eine Ermächtigung im Gesetz dafür gibt, aber nicht verschärfen oder verändern.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Kat A Magazine Lagerung
Persönlich glaube ich auch nicht, dass ein frisches WaffG, das Verschärfungen mit sich bringt, gleich nochmal abgeändert wird.
Aberdie Grü der Teufel schläft ned
Aber