http://waffenpflege.tetra-gun.de/archives/165
Weiterhin wird eine gewisse Unparteilichkeit von den Schöffen gefordert. Ist auch klar, es soll ja Recht gesprochen werden, da haben Vorurteile keinen Platz. Deshalb wurde auch einer der beiden Schöffen wegen Befangenheit vom Prozeß ausgeschlossen und ersetzt.
Der andere Schöffe hingegen, Dietmar N., ist hier Gegenstand meiner Beobachtungen. Er ist in der Bloggerszene als “Politblogger” bekannt, ein linker Pikachu, völligst “politically correct”, mit besten Blog(ck)warteigenschaften. Dazu bekennender Waffenhasser, auch einer derjenigen, die sich nur auf das Tatmittel anstatt auf den Täter konzentrieren.
Er verhehlt das auch nicht, schreibt ganz öffentlich in seinem Blog darüber. Lesen Sie bitte dort! Nun kann man sich fragen, wo denn hier die Unbefangenheit geblieben ist? Wieso darf ein solcher Mensch in einem solch wichtigen Prozeß “Recht sprechen”? Ein Mensch, der nicht begriffen hat, daß der andere Mensch, über den er zu richten hat, nicht für die Taten seines fast volljährigen Sohnes verantwortlich gemacht werden darf? Einer der anderen ganz selbstverständlich das Recht abspricht selbst Schöffe zu werden?
Ein anderer Schöffe
http://nachrichten.t-online.de/winnende ... 1402/index
Die Polizei hatte den Schöffen in der Nacht vor dem vergangenen Prozesstag sturzbetrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt aufgegriffen. Er gab sich den Polizisten als Schöffe im Winnenden-Prozess zu erkennen und sagte, sie sollten "vorsichtig sein, dass sie das nicht bereuen". Später habe er die Polizisten als "Idioten" und "Scheißkerle" beschimpft. Nach Gerichtsangaben hatte er zudem einen Anklagesatz gegen den Vater des Amokläufers, eine Liste der Opfer sowie 76 von ihm gefertigte handschriftliche Notizen zum Prozess bei sich.