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B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
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mura
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von mura » Sa 15. Feb 2020, 23:10

Danke, irgendwie hab ich das nicht gefunden. Wär ne günstige Alternative für die GHM9.
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Prometheus
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Prometheus » Mo 17. Feb 2020, 11:04

Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9

https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf

Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.

eriochromcyanin
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von eriochromcyanin » Mo 17. Feb 2020, 12:50

Prometheus hat geschrieben:
Mo 17. Feb 2020, 11:04
Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9

https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf

Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
Wenn man die Ghm9 nicht auf einen Altbestandsplatz melden möchte/kann, dann sollte man damit besser verlässlich unter 60 cm bleiben. Oder, wie evtl. mit der 16,5“ version, verlässlich über 60cm. Mit der langen version muss man allerdings mit den 10 schuss magazinen vorlieb nehmen.
Wenn man die 60 cm durch klappen/schieben über/unterschreiten kann, gibt es einen Konflikt mit §17 abs1 z11 WaffG. Dem ginge man nur mit einem z7 platz aus dem weg, wenn die waffe ursprünglich unter 60cm ist. Daher macht das mit dem ausschließlichen verkauf als pistole auf jeden fall sinn.
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Gedonist » Mi 18. Mär 2020, 20:25

eriochromcyanin hat geschrieben:
Mo 17. Feb 2020, 12:50
Prometheus hat geschrieben:
Mo 17. Feb 2020, 11:04
Es gibt anscheinend doch einen 16,5" Lauf für die GHM9

https://www.eurooptic.com/pdf/GHM-Acces ... 45013].pdf

Aber nachdem die Waffen vom Seidler alle als Pistolen vertrieben werden wirds das nicht spielen.
Wenn man die Ghm9 nicht auf einen Altbestandsplatz melden möchte/kann, dann sollte man damit besser verlässlich unter 60 cm bleiben. Oder, wie evtl. mit der 16,5“ version, verlässlich über 60cm. Mit der langen version muss man allerdings mit den 10 schuss magazinen vorlieb nehmen.
Wenn man die 60 cm durch klappen/schieben über/unterschreiten kann, gibt es einen Konflikt mit §17 abs1 z11 WaffG. Dem ginge man nur mit einem z7 platz aus dem weg, wenn die waffe ursprünglich unter 60cm ist. Daher macht das mit dem ausschließlichen verkauf als pistole auf jeden fall sinn.

So sieht meine APC 9 Pro G mit der Einschubschaft

Bild

Badeindi
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Badeindi » Sa 21. Mär 2020, 12:40

Gedonist hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 20:25

So sieht meine APC 9 Pro G mit der Einschubschaft

Bild

Sehr fesch! Respekt! Ist der Schubschaft sein Geld wert? Knappe 500 Euro, oder?

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von tenacious_c » Sa 25. Apr 2020, 14:25

Kann mir jemand sagen wie die GHM9 mit einem Schaft in das neue Waffengesetz passen?
Die wird ja als Pistole (Faustfeuerwaffe) zugelassen. Somit sollte doch die Montage eines Teleskopschaftes oder eines Klappschaftes ohne (waffenrechtliche) Probleme möglich sein :headslap:
§17 Ziff. 11 spricht ja nur von halbautomatischen Schusswaffen. Oder wird eine Faustfeuerwaffe mit Schaft waffenrechtlich zu einer halbautomatischen Schusswaffe?

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von rupi » Sa 25. Apr 2020, 14:48

Eine Pistole ist keine halbautomatiache Schusswaffe?
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Huck_Finn » Sa 25. Apr 2020, 14:49

@ Tenacious

Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.

Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von rupi » Sa 25. Apr 2020, 14:54

Ob die GHM9 jetzt aber eine Pistole oder ein Selbstladegewehr ist wär halt noch interessant

Selbe Geschichte mit der HK SP5K
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von tenacious_c » Sa 25. Apr 2020, 15:16

Huck_Finn hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 14:49
Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.
Danke für die Info!
Die Unterscheidung wäre ja auch bezüglich der Kapazität der Magazine interessant...

Aber wenn eine halbautomatische Faustfeuerwaffe trotz Verlängerung keine halbautomatische Langwaffe wird, sollte das ja kein Problem sein.
Seidler bewirbt sie ja als B&T Pistolen, also gehe ich mal davon aus, dass diese auch so eingetragen werden.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von eriochromcyanin » Sa 25. Apr 2020, 16:26

Huck_Finn hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 14:49
@ Tenacious

Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.

Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
Stimmt so nicht mehr ganz (war früher so). Durch einen Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) kann auch eine Faustfeuerwaffe zu einer Verbotenen Waffe werden. In diesem Fall, wenn durch Anbringen eines Klappschaftes die Gesamtlänge der halbautomatischen Schusswaffe über 60 cm ist und durch zusammenklappen auf unter 60 cm verkürzt werden kann. Ausnahme: wenn es bereits eine Verbotene Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG ist (also mit > 20 Schuss Magazinen).
Dein Beispiel mit dem Besenstiel stimmt teilweise. Wenn du an eine Faustfeuerwaffe (die halbautomatisch ist) diesen Besenstiel montierst (=sie umbaust), dann wird die Gesamtlänge > 60 cm. Sie ist dadurch keine Faustfeuerwaffe mehr, sondern eine Halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung. Bleibt weiterhin Kategorie B. Bis du ein Magazin ansteckst, das > 10 Patronen fasst. Dann fällt sie in § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG und wird zur verbotenen Waffe.

Bei der GHM9 sieht das dann so aus:
  • Auslieferungszustand: Pistole, 19 Schuss Magazin, Kategorie B
  • Klappschaft: länger als 60 cm und kann unter 60 cm verkürzt werden. --> § 17 Abs. 1 Z 11 WaffG, sofern sie nicht Z 7 leg.cit. (> 20 Schuss Magazin), Kat. A
  • werksmäßiger Schubschaft: gleich wie Klappschaft, Kat. A
  • Schubschaft, letzte Rast blockiert: bleibt verlässlich unter 60 cm, Kategorie B (max. 20 Schuss-Magazin)
  • Klappschaft, mit Blockierhülse: bleibt dauerhaft über 60 cm, nur mit Funktionseinbuße verkürzbar. Kategorie B (max. 10 Schuss-Magazin)
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Badeindi
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Badeindi » Sa 25. Apr 2020, 18:43

Wenn ich mich in diese Debatte mit einer Frage einklinken darf; was wird dann aus jeder Pistole, wenn ich diese in einen Umbau Kit ala Roni inkl. Klappschaft (>60cm Gesamtwaffenlänge) gesteckt habe? Deiner Aufzählung nach eine verbotene Waffe, die dann unter Kat. A fällt? Denn das wäre das einzig Logische.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von gewo » Sa 25. Apr 2020, 18:53

Badeindi hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 18:43
Wenn ich mich in diese Debatte mit einer Frage einklinken darf; was wird dann aus jeder Pistole, wenn ich diese in einen Umbau Kit ala Roni inkl. Klappschaft (>60cm Gesamtwaffenlänge) gesteckt habe? Deiner Aufzählung nach eine verbotene Waffe, die dann unter Kat. A fällt? Denn das wäre das einzig Logische.
nein
ein anschlagschaft ist ein adapter
er aendert nicht die kategorie der waffe

ein klappschaft zb aendert die kategorie der waffe wenn zb nach umbau 17 1 11
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Badeindi
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Badeindi » Sa 25. Apr 2020, 19:13

Edit (zu lange Textwurst):

Faktum ist, eine Glock mit Anschlagschaft kannst von unter 60 auf über 60 cm verlängern und dadurch das tun, was ansonsten mit "normalem" Klappschaft bei Kurzwaffen verboten sein soll (bspw. verdeckt tragen). All das macht ein "Adapter" (wo findet man die Definition) möglich? Diese doppelte Moral innerhalb der Gesetzgebung führt sich imo selber ad absurdum.

Emil
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Emil » So 26. Apr 2020, 15:47

eriochromcyanin hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 16:26
Huck_Finn hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 14:49
@ Tenacious

Lies den §17, Z11 nochmal genau. Eine Selbstladepistole ist eine halbautomatische Schusswaffe. Und nein, eine Pistole bleibt auch mit einem Schaft eine Pistole und wird nicht zur LW. Verlängern ist nie ein Problem, denn der §11 Z11 zielt darauf ab eine LW unter 60cm zu verkürzen. Kannst auch einen Besenstiel draufschrauben wenn du dir das gefällt.

Und normal stellt man sich vor wenn man in eine Gesellschaft eintritt.
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Dein Beispiel mit dem Besenstiel stimmt teilweise. Wenn du an eine Faustfeuerwaffe (die halbautomatisch ist) diesen Besenstiel montierst (=sie umbaust), dann wird die Gesamtlänge > 60 cm. Sie ist dadurch keine Faustfeuerwaffe mehr, sondern eine Halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung. Bleibt weiterhin Kategorie B. Bis du ein Magazin ansteckst, das > 10 Patronen fasst. Dann fällt sie in § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG und wird zur verbotenen Waffe.

Bei der GHM9 sieht das dann so aus:
  • Auslieferungszustand: Pistole, 19 Schuss Magazin, Kategorie B
  • Klappschaft: länger als 60 cm und kann unter 60 cm verkürzt werden. --> § 17 Abs. 1 Z 11 WaffG, sofern sie nicht Z 7 leg.cit. (> 20 Schuss Magazin), Kat. A
  • werksmäßiger Schubschaft: gleich wie Klappschaft, Kat. A
  • Schubschaft, letzte Rast blockiert: bleibt verlässlich unter 60 cm, Kategorie B (max. 20 Schuss-Magazin)
  • Klappschaft, mit Blockierhülse: bleibt dauerhaft über 60 cm, nur mit Funktionseinbuße verkürzbar. Kategorie B (max. 10 Schuss-Magazin)
Bedeutet das vereinfacht gesagt, bei allen Waffen die als Kat A gem. § 17 Abs. 1 Z 7 gemeldet sind kann man Klappschäfte, Teleskopschäfte ect. in jeder beliebigen Länge anbringen (mehr als 60cm ausgeklappt/ausgefahren, weniger als 60cm eingeklappt/eingefahren) OHNE dass diese Waffe dadurch eine Z 11 wird..?

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