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von gewo » Mi 25. Mär 2020, 19:18
diver99 hat geschrieben: ↑Mi 25. Mär 2020, 19:13
Da_Mani hat geschrieben: ↑Mi 25. Mär 2020, 19:09
Find ich richtig, irgendwo muss mal eine Grenze gesetzt werden.
Sonst gehts gut?
wieso
es ist gesetzlich verboten sich ausserhalb der wohnung zu bewegen wenn nicht zb systemrelevante waren (lebensmittel, medikamente ect) gekauft werden.
ein bewegen in der oeffentlichkeit fuer andere als derartige waren ist einverstoss gegen die covid19 verordnung
man kann ueber das gesetz sagen was man will
aber verboten ist eben verboten
strafandrohung fuer den konsumenten € 3600,-
strafandrohung fuer den gewerbetreibenden € 30.000,-
doubleaction OG, Wien
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