Zunächst @Promo: Wenn Du Dich durch mein Posting angegriffen fühlst tut es mir leid, es war nicht ganz so ernst gemeint - Du bist mir als integer und rechtlich sattelfest in Erinnerung, daher meine Verwunderung über Dein Beharren am §14.
@Gewo:
Was die von mir oben in Blau unterlegte Argumentationskette anbelangt so hat sie zwar Gültigkeit für Schallis und große Magazine, deckt jedoch Langwaffenpatronen mit Vollmantelgeschoß nicht ab. Das wird, gemäß dem Grundsatz dass das GANZE WaffG. gilt, durch den §18 geregelt. Nach §18 (4) und (5) ist die Frage nach der Zulässigkeit der Weitergabe auf einem behördlich genehmigten Schießstand geklärt. Reinkopieren erspare ich mir, wer Interesse hat liest es eh im RIS oder sonstwo.gewo hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 15:57Komm einfach wieder „runter“ Ich war nie "oben". Obwohl böse Zungen immer noch behaupten wenn ich "oben" bin steht der Krakatau vor dem Ausbruch ist das Greuelpropaganda, ich bin ein Netter. Echt. Kärntner halt...
Die theoretische Auseinandersetzung mit waffenrechtlichen Themen ist wertvoll
vor allem wenn sie von Idealisten gratis hier im Forum geteilt werden Jepp. Aber manchmal auch recht mühsam.
Wennst das Einen anwalt fragst zahlst mind 200,- zuzüglich Mwstr Ich stelle fest: Ich habe den falschen Beruf.
DU bist In der glücklichen Situation eine zustaendige waffenbehoerde zu haben die im Rahmen der Gesetze und recht liberal agiert
Nicht jeder hat so eine Wer bei unserer Behörde rechtlich nicht sattelfest ist den birndlts beinhart auf. Da wurden schon Anträge abgelehnt wo selbst ich das nicht für möglich hielt. "...recht liberal...?" Was unser Bezirkshauptmann übers Waffenthema so denkt wurde hier schon mehrfach blumig diskutiert...
Ichcerinnere nur in Stichworten an
Amtsarzt bei WBK beantragung
Keine erweiterungen 2 auf 5 trotz Gesetz
Rechnungen für hicap magazine sonst kein Eintrag in die WBK
nicht Annahme von antraegen trotz zustaendigkeit
Usw
Dinge die in oesterreich täglich vorkommen Ja, und für die Betroffenen isses Oasch. Aber nur weil ein paar Behörden rechtswidrig agieren ändert das an der Gültigkeit unserer Gesetze nix. Die vielen Behörden die rechtskonform arbeiten sind die Norm.
fuer die betroffene ist jede detaillierte Auseinandersetzung mit einem für sie aktuellen Thema wertvoll Deshalb mein Posting, siehe unten...
Und sei es nur als Vorlage für ihren Anwalt ( denn die haben oft leider auch nicht das detailwissen welches hier im Forum regelmäßig bereitgestellt wird, und investieren nicht die nötige zeit für ihren Klienten um es sich zu erarbeiten)