alliger hat geschrieben:Warum wird die WBK abgenommen? Ich würde (und habe bereits 2x) meine nur für die wenigen Minuten aus der Hand geben, in denen die Erweiterung eingetragen wird, sonst nie. Hab ich das richtig verstanden, dass ihr dann tagelang Waffen besitzt ohne dafür den Legitimationsnachweis (WBK) zu besitzen?
ich weiß ja nicht was das bei dir für eine behörde ist aber in meinem fall zB weil ich den antrag bei einer außenstelle der eigentlichen behörde abwickle. zur bearbeitung mit eintragen und stempeln etc wird sie an die hauptstelle weitergeleitet. plus: behörden bei denen mehr als 1 person pro tag im parteienverkehr vorbeikommt haben auch nicht immer uneingeschränkt die zeit dein dringliches anliegen sofort zu erledigen.
legitimation hab ich ja nach wie vor, nur keinen nachweis in der hand.
du kannst dir von der entgegennehmenden amtsfachkraft eine kurze formlose bestätigung über den verbleib des dokuments ausstellen lassen (was machst zB wenn du eine kat. B beim büxer hast? der schreibt dir auch eine übernahmebestätigung) oder du gehst einfach so von dannen denn selbst falls eine behörde in dem zeitraum justament den deckel sehen will, kannst du den verbleib ja plausibel erklären bzw der fragesteller kann sich ja behördenintern davon überzeugen - kann keine konsequenzen haben (muß man nicht mitführen).
lg
Martin