Wulpe hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 23:36
DonPedro hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 23:25
Wulpe hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 23:17
OK, es gibt also eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes in der steht
§ 5. (1) Das Betreten von Sportstätten ist verboten.
und ihr glaubt der Landesschützenverband und der Bürgermeister sind dazu berechtigt, diese für wirkungslos zu erklären.
Die 3.600 Euro Strafe pro Nase habt ihr immer bar dabei?
Ausgenommen vom Verbot sind ab 20.4.2020 Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten
1. durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ...........
Ja Danke, dass Spitzensportler trainieren dürfen war mir klar. Wer ist ein Spitzensportler laut Verordnung?
....durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben...
Muss ein toller Schützenverein sein wo alle Mitglieder
- den Schießsport beruflich ausüben und
- damit auch im Ausland Geld verdienen
Profisportschützens dürfen für ihren Beruf trainieren.
Ihr also nicht.
Ich möchte mich in aller Demut für mein trollhaftiges Benehmen entschuldigen,
und den hilflosen Versuch Aufmerksamkeit zu haschen.
Unser Verein ist natürlich nicht offen
Keiner unserer Schützen hat Einkünfte aus seinem Sport erzielt
Keiner unserer Schützen hat an einem internationalen Bewerb teilgenommen
Wir haben gar keinen Schiessstand
Wir haben überhaupt keine Schusswaffen
Gute Nacht und bitte nochmals um Entschuldigung für meine unpassende Wortspenden