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Sammler WBK neue Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mauser98Lover
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Mauser98Lover » Do 10. Okt 2019, 16:49

helmsp hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 16:39
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 15:56
Also wenn du erweitern willst, sagst du denen bei der BH oder LPD Wien wie dein Name auf YouTube lautet und die schauen sich dann paar Videos von dir an oder wie läuft das? Würd mich einfach interessieren, ich könnte mir auch vorstellen, dass ich in Zukunft mal Videos filme wo ich etwas über die Geschichte eines Gewehrs, das ich besitze, zum Beispiel spreche und dann auch etwas über die ,,performance" in der Praxis
Richtig. Grundsätzlich ist mein youtube-Kanal ein Ersatz resp. gleichgestellt zu geschriebene Artikel im Web/Bücher/Zeitschriften.
super, und wie viele Plätze hast du so bis dato bekommen können als Sammler?
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von AUG-andy » Do 10. Okt 2019, 17:19

Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 16:49
helmsp hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 16:39
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 15:56
Also wenn du erweitern willst, sagst du denen bei der BH oder LPD Wien wie dein Name auf YouTube lautet und die schauen sich dann paar Videos von dir an oder wie läuft das? Würd mich einfach interessieren, ich könnte mir auch vorstellen, dass ich in Zukunft mal Videos filme wo ich etwas über die Geschichte eines Gewehrs, das ich besitze, zum Beispiel spreche und dann auch etwas über die ,,performance" in der Praxis
Richtig. Grundsätzlich ist mein youtube-Kanal ein Ersatz resp. gleichgestellt zu geschriebene Artikel im Web/Bücher/Zeitschriften.
super, und wie viele Plätze hast du so bis dato bekommen können als Sammler?
Das ist ein gut gehütetes Geheimnis wie die Area 51 . ;)
Spaß beiseite , so was erzählt man nicht öffentlich.
Es gibt sooo viele Neider die dir jeden zusätzlichen Platz nicht gönnen .
MfG
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von AndiR » Mi 6. Mai 2020, 20:06

Promo hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 15:22
Niemand hat gesagt, dass du nur alte Sachen sammeln musst. Gibt genug, die auch moderne Waffen sammeln. Aber schön, wenn du zwar offenbar viele Waffen kaufen und damit auch viel Geld ausgeben willst, aber bei der Sicherheit sparen möchtest.

Hi Promo.

"Kulturhistorische Sammlung", wie siehst du das?
Ich möchte z.B: Polymerpistolen (Behörden, Dienstwaffen, sowie Subkompakte Modelle) sammeln und damit Studien betreiben.
Die Behörde meint natürlich kein kulturhistorisch wertvolles Sammelgebiet.
Polymerpistolen gibt es aber erst seit gut 40 Jahren und warum soll man hier kein Sammelgebiet aufbauen können?

Gruß, Andi
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von gewo » Mi 6. Mai 2020, 20:14

AndiR hat geschrieben:
Mi 6. Mai 2020, 20:06
Promo hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2019, 15:22
Niemand hat gesagt, dass du nur alte Sachen sammeln musst. Gibt genug, die auch moderne Waffen sammeln. Aber schön, wenn du zwar offenbar viele Waffen kaufen und damit auch viel Geld ausgeben willst, aber bei der Sicherheit sparen möchtest.

Hi Promo.

"Kulturhistorische Sammlung", wie siehst du das?
Ich möchte z.B: Polymerpistolen (Behörden, Dienstwaffen, sowie Subkompakte Modelle) sammeln und damit Studien betreiben.
Die Behörde meint natürlich kein kulturhistorisch wertvolles Sammelgebiet.
Polymerpistolen gibt es aber erst seit gut 40 Jahren und warum soll man hier kein Sammelgebiet aufbauen können?

Gruß, Andi
"kein kulturhistorisch wertvolles Sammelgebiet" ist der - relativ - neue schmäh der behoerde um die beliebten glock Sammlungen zu behindern die am ende nach 50 oder 80 Glocks in eine Ausnahmegenehmigung fuer eine 18ener münden ..
billiger bekommst du keine militaerische ausnahme, weil 50 bis 80 gebrauchte Glocks um im schnitt 350,- das stueck kosten dir grad mal 30.000,-

das kann dir bei einer 08 Sammlung eine einzige bestimmte selten Pistole kosten
eine!


wie weit die behoerde mit dem "kein kulturhistorisch wertvolles Sammelgebiet" durchkommen weiss ich nicht
und ob schon mal wo durchjudiziert wurde

aber wenn es offenbar Kultur ist wo hin zu kacken und dass dann auszustellen oder sich in der oeffentlichkeit nackt mit stierblut zu uebergießen ... und keiner stellt die kulturhistorische Bedeutsamkeit des Szenarios in frage ... dann farg ich mich wie ein Waffenreferent entscheiden will was ein kulturhistorisch wertvolles Sammelgebiet ist und was nicht
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Incite » Mi 6. Mai 2020, 20:24

Ich bin zwar nicht der Promo aber ich teile die Meinung deiner Behörde. Mir wäre das zu unspezifisch.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Promo » Mi 6. Mai 2020, 21:26

Polymerpistolen gibt es Hunderte verschiedene Modelle. Wenn es deiner Behörde zu unspezifisch ist, dann mach doch mal eine Liste was deines Erachtens rein gehört (und zähle beispielsweise auf was nicht und wieso nicht) und gehe damit hin. Ich finde es übrigens persönlich auch äußerst umfangreich und sollte genauer begründet werden was und wieso. Wenn deine Behörde es nicht beurteilen kann, dann muss sie sich ohnehin eines SV bedienen, spätestens in der Revision am LVwG wird da einer dabei sein.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von AndiR » Do 7. Mai 2020, 16:45

Wie gesagt Dienstwaffen..... und natürlich habe ich das ganze noch viel genauer definiert.
Welche Waffe, welche Kaliber und zum Teil bei welcher Behörde sie eingesetzt sind usw.
Weiters möchte ich damit wissenschaftliche Tests durchführen, auch dies habe ich genauer angeführt.

Mit den angeführten Waffen kam ich auf eine Investition von ca. 20tsd auch das steht im Antrag....

Ich habe nebenbei ein kleines Gewerbe laufen und auch für dieses würde ich die Sammlung nutzen.
Aber gewerbsmäßiger Bedarf, ist keine Begründung für eine Erweiterung.

Mein Antrag hatte dann in Summe 15 A4 Seiten und ich habe zum Antrag schon ein Gutachten eines SV mit gegeben.
Dieser war bei mir vor Ort, hat mit mir ein Fachgespräch geführt, hat alles Besichtigt auch die Verwahrung bzw. die mögliche Verwahrung von mehr Waffen....Und all dies landete dann in dem Gutachten welches der Behörde mit dem Antrag übergeben wurde.

Das mit dem kulturhistorischen.... stand dann schon mal in einer Verständigung, auf den Bescheid warte ich noch.
Aber nach einem weiteren Gespräche vorab, weiß ich das die BH sich auf diesem Punkt hängen wird.
Sie will das darüber das Gericht entscheidet.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Promo » Fr 8. Mai 2020, 12:48

Das Wort "kulturhistorisch" ist dem WaffG nicht zu entnehmen und stellt daher eine illegitime Einschränkung dar die dem WaffG so nicht zu entnehmen ist. § 23 Abs. 2c normiert nur, dass das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht kommt, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.

Daher auf das Ergebnis warten, andernfalls eben in die Berufung gehen.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von AndiR » So 10. Mai 2020, 21:53

Genau meine Einschätzung.
Du hast das jetzt aber gut geschrieben ;) ..... das passt wohl ganz genau für den Einspruch zur Berufung :D
Danke
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von chrtha » Mo 10. Apr 2023, 14:14

silverstar hat geschrieben:
Sa 31. Aug 2019, 06:51
Gestern habe ich die Ü :at1: berprüfung inkl Fachgespräch gehabt ! Der Sachverständige der LPD NÖ bewilligt Sammelstatus !
12 Plätze erstmal habe ich beantregt und bekommen ! Weitere aufstockung wurde mir bei "Bedarf" zugesichert ! Das ist mal eine "echt coole " Sache ! Kann nur "positives berichten" ! Fachgespräch nett freundlich Kompetent und sehr infomativ (auch für mich)
Wirklich freudig überrascht und perplex bin ich dass weitere ausdehnung der Plätze ab jetzt nur mehr eine Formalsache sein werden da die "Sachkunde und der sichere Umgang nur beim ersten mal erbracht werden müssen und STK Zahl erhöhungen nur mehr von der Tresorgrösse abhängen werden!
Kleine Detailfrage: Der Sachverständige erscheint nach Vorankündigung oder, wie bei einer regulären Überprüfung, ohne Vorwarnung und prüft einen dann - allenfalls noch im Pyjama - ab? Sorry für die plakative Frage, ich möchte nur verstehen, wie das genau abläuft.

Danke! LG chrtha

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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Alaskan454 » Mo 10. Apr 2023, 14:44

chrtha hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 14:14


Kleine Detailfrage: Der Sachverständige erscheint nach Vorankündigung oder, wie bei einer regulären Überprüfung, ohne Vorwarnung und prüft einen dann - allenfalls noch im Pyjama - ab? Sorry für die plakative Frage, ich möchte nur verstehen, wie das genau abläuft.
Das kann dir keiner sagen da die Vorgehensweise von BH zu BH unterschiedlich ist und selbst da schon Unterschiede zwischen einzelnen Anträgen gemacht werden.

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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von titan » Mo 10. Apr 2023, 16:20

Das behördlich in der Regel geforderte Treffen mit einem SV dient im Grunde der Begutachtung, ob man sich zum relevanten Thema sattelfest erweist. Diese Begutachtung hat der Probant selbst zu bezahlen. Der wird kaum bei dir Zuhaus auf gut Glück aufkreuzen. Auch ist nicht festgelegt, wer dieser SV zu sein hat. Die Behörde sollte zumindest grünes Licht geben wenn du einen vorschlägst.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Alaskan454 » Mo 10. Apr 2023, 19:46

titan hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 16:20
Diese Begutachtung hat der Probant selbst zu bezahlen. Der wird kaum bei dir Zuhaus auf gut Glück aufkreuzen. Auch ist nicht festgelegt, wer dieser SV zu sein hat.
Darf man fragen wie viel du für den SV bezahlt hast?

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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von titan » Mo 10. Apr 2023, 21:41

Ich habe nie einen in Anspruch genommen. Eine Honorarnote in der Größenordnung des Psychogutachtens wsl, wenn es nur um die Bestätigung geht. Wenn es um was schriftliches fürs Gericht geht oder ein Sachgutachten, sind mehrere tausend Euro auch drinnen.
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Re: Sammler WBK neue Fragen

Beitrag von Alaskan454 » Mo 10. Apr 2023, 21:48

titan hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 21:41
Ich habe nie einen in Anspruch genommen. Eine Honorarnote in der Größenordnung des Psychogutachtens wsl, wenn es nur um die Bestätigung geht. Wenn es um was schriftliches fürs Gericht geht oder ein Sachgutachten, sind mehrere tausend Euro auch drinnen.
Woher aus dem WG entnimmst du dann das der Antragsteller diesen SV bezahlen muss?

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