danke, das leuchtet mir ein. Das mit den Gewehrscheinwerfern hab ich komplett vergessen gehabt, is aber ein super Vergleich. Aber warum ist dann ein 30er STANAG in einem IO Geradezügler ein Magazin für halbautomatische Langwaffen und deshalb Kat A? Ist das dann nicht willkür, wenn es mal so mal so ist, oder versteh ich da was falsch? Müsste hier dann das BMI nicht sagen, dass es nur ein HALW Magazin ist, wenns auch an so einer Waffe angesteckt wird?gewo hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 00:35Den Begriff des Waffenzubehoers gibt es seit 1996 im WaffengesetzAlaskan454 hat geschrieben: ↑Mi 20. Mai 2020, 22:02Wahrscheinlich meint er das es quasi die Stückzahlbegrenzung "aushebelt" wenn sich jemand zig WS + Griffstück kauft und ob da schon Mal wer Probleme bekommen hat.
Er hat immer schon das selbe bedeutet
Es werden Waffenrelevante teile mehrfach besessen
Wieviele nicht waffenrelevante Teile, assessioirs, optiken, Holster oder Sonst was besessen werden ist gesetzlich nicht geregelt
Gesetzlich geregelt wurde nur ein ähnlicher Sachverhalt:
Leuchten, die gemeinsam mit einer Halterung besessen werden sind erst dann ein verbotener gewehrscheinwerfer, wenn die Halterung an der Leuchte angebracht und diese am Gewehr befestigt werden.
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.22 LR Conversion Kit for Glocks
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Re: .22 LR Conversion Kit for Glocks
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Re: .22 LR Conversion Kit for Glocks
Irgendwer hat mal erklärt daß sich die Behörde daran aufhängt das ein HA genau mit dem selben Magazin arbeitet wie der Geradzuegler. Hätte der Geradzuegler ein eigens ein für ihn konstruiertes Magazin das nicht in den HA passt wäre es soweit ich weiß kein Problem.Smith und Wesson fan hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 12:42Ist das dann nicht willkür, wenn es mal so mal so ist, oder versteh ich da was falsch? Müsste hier dann das BMI nicht sagen, dass es nur ein HALW Magazin ist, wenns auch an so einer Waffe angesteckt wird?
Re: .22 LR Conversion Kit for Glocks
Danke !Glock1768 hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 09:51JA, aber ... ich würde Dir trotzdem anrraten die entsprechenden Griffstücke (bei Kurzwaffe) oder Lower (zb bei einem AR15-Wechselsystem) NICHT direkt neben dem "Zubehör" zu verwahren ... lagere die Teile seperat und nicht sichtbar bei oder neben den Waffen
Es ist rechtlich nicht verboten, doch bei einer der fünfjährigen Kontrollen könnte ein nicht gut WaffG-ausgebildeter Polizist eventuell trotzdem Probleme verursachen (ala ... das ist doch in Sekunden zusammengebaut) ... und ein vorläufiges Waffenverbot, welches zwar nicht halten wird jedoch trotzdem ärgerlich ist, muss ja nicht sein

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Re: .22 LR Conversion Kit for Glocks
sicher keine schlechte IdeeCuddles hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 21:23Danke !Glock1768 hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 09:51JA, aber ... ich würde Dir trotzdem anrraten die entsprechenden Griffstücke (bei Kurzwaffe) oder Lower (zb bei einem AR15-Wechselsystem) NICHT direkt neben dem "Zubehör" zu verwahren ... lagere die Teile seperat und nicht sichtbar bei oder neben den Waffen
Es ist rechtlich nicht verboten, doch bei einer der fünfjährigen Kontrollen könnte ein nicht gut WaffG-ausgebildeter Polizist eventuell trotzdem Probleme verursachen (ala ... das ist doch in Sekunden zusammengebaut) ... und ein vorläufiges Waffenverbot, welches zwar nicht halten wird jedoch trotzdem ärgerlich ist, muss ja nicht sein![]()