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Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Hi!
Ich lege mir, nach erfolgreicher Zusendung meiner WBK, nun eine Pistole zu (vmtl die Shadow 2).
Gleichzeitig würde ich mir gerne auch das Wechselsystem cal .22 kaufen..
Ich habe jetzt schon einige Threads gelesen über das neue Waffengesetz - aber bin mir jetzt noch immer nicht sicher, wie ich hier am besten vorgehen sollte?
Damit nicht mein 2ter B-Slot verwendet, wird soll man ja Wechselsysteme vorher beantragen - aber kann ich das überhaupt ohne Waffe?
Oder kann ich einfach dann beides registrieren?
Wäre toll wenn Ihr hier einen Tipp habt für mich
Dreht sich übrigens ums Referat Wien...
Ich lege mir, nach erfolgreicher Zusendung meiner WBK, nun eine Pistole zu (vmtl die Shadow 2).
Gleichzeitig würde ich mir gerne auch das Wechselsystem cal .22 kaufen..
Ich habe jetzt schon einige Threads gelesen über das neue Waffengesetz - aber bin mir jetzt noch immer nicht sicher, wie ich hier am besten vorgehen sollte?
Damit nicht mein 2ter B-Slot verwendet, wird soll man ja Wechselsysteme vorher beantragen - aber kann ich das überhaupt ohne Waffe?
Oder kann ich einfach dann beides registrieren?
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Frag einfach deinen SB auf der BH wie ihr das abwickeln könnt. Die beißen in der Regel nicht.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Ist das jetzt noch immer ein Problem wenn nicht alle Plätze belegt sind? Es sind ja generell 2 Zubehör Plätze pro WBK Platz frei und theoretisch müsste er ja kein Zubehör beantragen oder habe ich da etwas übersehen?
Mfg
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
alles Schnee von gesternneuling1234 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 12:28Hi!
Ich lege mir, nach erfolgreicher Zusendung meiner WBK, nun eine Pistole zu (vmtl die Shadow 2).
Gleichzeitig würde ich mir gerne auch das Wechselsystem cal .22 kaufen..
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vergiss das
du bekommst eine WBK mit 2 Plätzen kat B
du darfst - ohne jeden weiteren Antrag und ohne jeden weiteren Eintrag mit einer solchen WBK (seit 14.12.19) besitzen:
- 2 waffen kat B
- 4 zubehoere kat B
voila
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Sehe ich ähnlich. Die Erfahrung lehrt aber, dass es kein einheitliches Vorgehen gibt.
Drum, vorher Kontakt aufnehmen damit das WS nicht auf einem freien Platz landet. Würde mich nicht wetten trauen, dass jeder SB weiß, was ein WS ist.
Ist ja nur ein Anruf.
Drum, vorher Kontakt aufnehmen damit das WS nicht auf einem freien Platz landet. Würde mich nicht wetten trauen, dass jeder SB weiß, was ein WS ist.
Ist ja nur ein Anruf.
Zuletzt geändert von Pregarten am Fr 22. Mai 2020, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Ja, habe eh vorhin probiert anzurufen, Fenstertag um kurz vor 12 ist aber natürlich niemand mehr erreichbar ^^
Also theoretisch dürfte ichs kaufen, und müsste es einfach nach dem Kauf eintragen/registrieren lassen?
Also theoretisch dürfte ichs kaufen, und müsste es einfach nach dem Kauf eintragen/registrieren lassen?
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Klar kannst du es kaufen sobald du die WBK in der Hand hast.
Kaufst du es privat?
Kaufst du es privat?
Zuletzt geändert von Pregarten am Fr 22. Mai 2020, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
dort ist auch zu Amtszeiten keiner erreichbarneuling1234 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 13:09Ja, habe eh vorhin probiert anzurufen, Fenstertag um kurz vor 12 ist aber natürlich niemand mehr erreichbar ^^
Also theoretisch dürfte ichs kaufen, und müsste es einfach nach dem Kauf eintragen/registrieren lassen?
im ernst ... ja genau so ... und registrieren lassen musst du nur wenn du von privat kaufst
wen du vom haendler kaufst muss NUR DER HÄNDLER die kat B registrieren (und das gratis)
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Wie war das, bin mir da nimma sicher???
Der Händler kann nur Kat C registrieren. Kat B ist nur eine Meldung, registrieren tut dann die Behörde???
Bin mir da aber echt nicht mehr sicher, meine das mal aufgeschnappt zu haben.
Ist aber e nur Hirnwixereie weil für den Kunden egal. Schien mir aber plausibel, wegen der Zahl der Kat B Plätze.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Werde es vmtl. über einen Händler kaufen... Hm ok.. ^^
Werd wohl einfach am Montag nochmal anrufen ^^
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Als ich am 18.12 mein Wechselsystem gekauft habe hat es der Händler im zwr als Kat freies Zubehör eingetragen und mir die Registrierungsbestätigung gegeben.
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Klar. Wie gesagt wurscht, ist eine rein formale Geschichte. Ich GLAUBE bei Kat B ist es nur ein Meldung.
Sprich, der SB auf der BH muss da nochmal Hand anlegen (was ja auch Sinn macht, da der Händler ja nicht sieht ob Plätze frei sind). Dann ist es kein Nachteil, wenn der SB weiß, dass ein WS kommt.
Sprich, der SB auf der BH muss da nochmal Hand anlegen (was ja auch Sinn macht, da der Händler ja nicht sieht ob Plätze frei sind). Dann ist es kein Nachteil, wenn der SB weiß, dass ein WS kommt.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
Dann sollte es der Händler doch gleich als Zubehör eintragen können, ohne vorher mit der Behörde Rücksprache zu halten, ob er es jetzt als Zubehör oder auf den freien Platz meldet oder?neuling1234 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 13:23Werde es vmtl. über einen Händler kaufen... Hm ok.. ^^
Werd wohl einfach am Montag nochmal anrufen ^^
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OA 15 BL
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
So hat es mit der Händler erklärt das sie seit 14.12 Zubehör selbst eintragen können.
Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe
ein haendler der am ZWR teilnimmt kann kat C im ZWR erfassen, ummelden usw
die behoerde bekommt davon im wesentlichen nix mit
ausser sie kriegt zb eine automatisierte Meldung weil der buerger dadurch zwanzig oder mehr waffen hat
ein haendler der am ZWR teilnimmt kann kat B zwar im ZWR eingeben, ummelden usw
die behoerde erhaelt eine Meldung und muss diesen Eintrag autorisieren
erst dann ist er im ZWR ersichtlich
ein haendler der nicht am ZWR teilnimmt kann kat B nicht ZWR eingeben
er schickt der behoerde die daten seiner betrieblichen kat B ueberlassung genau so wie es zwei private bei einer privaten ueberlassung tun wuerden
es obliegt dann der behoerde ob und wann sie diese kat B ueberlassungsmeldungen ins ZWR eingibt
es gibt behoerde die das nur mit wochen- oder monatelanger Verzögerung tun, oder auch garnicht ....
ist fuer den kunden genauso bedeutungslos wie fuer die haendler, beide haben ja ihre Verpflichtung erfüllt
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