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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Danke für die ausführliche Antwort @Emil.
Leider steht in meinem Kaufvertrag von der Glock damals nur „Magazine“. Einzig ein später nachgekauftes 33er Magazin kann ich durch eine Rechnung belegen. Was mache ich da am Besten? Schauen ob ich den Vorbesitzer nach über einem Jahr nochmal finde?
Leider steht in meinem Kaufvertrag von der Glock damals nur „Magazine“. Einzig ein später nachgekauftes 33er Magazin kann ich durch eine Rechnung belegen. Was mache ich da am Besten? Schauen ob ich den Vorbesitzer nach über einem Jahr nochmal finde?
9x19, 5,56x45, 7,62x39
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Du brauchst keinen Beleg. Du sagst der BH was du hast und bekommst dafür die WBK ausgestellt.
Wenn du kontrolliert wirst, musst halt alles Gemeldete vorweisen können.
Wenn du kontrolliert wirst, musst halt alles Gemeldete vorweisen können.
- Black Rifles Matter -
Re: Konfusion über "Altbestand"
Gerne, meine persönliche Empfehlung wäre: Melde in deinem Fall vielleicht doch eher zeitnah und nicht erst in Monaten oder gar erst in einem Jahr, umso kürzer die Zeit zwischen dem 14.12.2019 und deiner Meldung ist umso weniger wird die Behörde überhaupt eine "Glaubhaftmachung" verlangen/erwarten. Ich würde einfach nur die Meldung machen und anfangs gar nichts weiter dazu ausführen, du hast was du hast und das schon (lange) vor dem 14.12.2019 rechtmäßig besessen.NilaT hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 01:54Danke für die ausführliche Antwort @Emil.
Leider steht in meinem Kaufvertrag von der Glock damals nur „Magazine“. Einzig ein später nachgekauftes 33er Magazin kann ich durch eine Rechnung belegen. Was mache ich da am Besten? Schauen ob ich den Vorbesitzer nach über einem Jahr nochmal finde?
"Glaubhaft machen" kannst du, wenn die Behörde nachfragt ja erstmal auch indem du den Erwerbsvorgang schilderst.
Sollte das auch nicht ausreichen (wovon ich derzeit nicht ausgehe) kannst du immer noch deinen Kaufvertrag von der Glock mit "Magazine" drinnen nachreichen und dann sollte im Normalfall die Sache auch erledigt sein.
Die Behörde müsste ja einen abweisenden Bescheid erlassen und dort drinnen begründen warum sie dir die Meldung des rechtmäßigen Besitz nicht glaubt - davon ist derzeit aber nicht auszugehen, auch wenn man keine ganz genauen Rechnungen hat.
Das stimmt nicht für jede Behörde, manche wollen sehr wohl Rechnungen/Belege sehen oder zumindest stattdessen eine Information wann man die Magazine ca. erworben hat - vergiss bitte nicht, die Behörde muss das Erwerbsdatum im ZWR eintragen!
Und wie das bei manchen Behörden dann wird, wenn jemand am Montag, den 13. Dezember 2021 (letzter Tag der Meldefrist) mit einer Meldung über 50 Stück Magazine kommt für die er keinerlei Belege ect. hat wird wahrscheinlich noch spannend...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Na dann sag ich halt ich habs letztes Jahr oder vor 2 Jahren gekauft, habs zum Geburtstag geschenkt bekommen etc.
Wenn sie einen Gegenstand verbieten, der vorher immer unreguliert war, können sie ned erwarten, dass ich jede Rechnung dafür aufheb. Das machen nur die Deutschen

Das mit dem Datum ist mir neu und war bei meiner eher als streng angesehehen BH kein Problem.
- Black Rifles Matter -
Re: Konfusion über "Altbestand"
Emil hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 02:42Gerne, meine persönliche Empfehlung wäre: Melde in deinem Fall vielleicht doch eher zeitnah und nicht erst in Monaten oder gar erst in einem Jahr, umso kürzer die Zeit zwischen dem 14.12.2019 und deiner Meldung ist umso weniger wird die Behörde überhaupt eine "Glaubhaftmachung" verlangen/erwarten. Ich würde einfach nur die Meldung machen und anfangs gar nichts weiter dazu ausführen, du hast was du hast und das schon (lange) vor dem 14.12.2019 rechtmäßig besessen.NilaT hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 01:54Danke für die ausführliche Antwort @Emil.
Leider steht in meinem Kaufvertrag von der Glock damals nur „Magazine“. Einzig ein später nachgekauftes 33er Magazin kann ich durch eine Rechnung belegen. Was mache ich da am Besten? Schauen ob ich den Vorbesitzer nach über einem Jahr nochmal finde?
"Glaubhaft machen" kannst du, wenn die Behörde nachfragt ja erstmal auch indem du den Erwerbsvorgang schilderst.
Sollte das auch nicht ausreichen (wovon ich derzeit nicht ausgehe) kannst du immer noch deinen Kaufvertrag von der Glock mit "Magazine" drinnen nachreichen und dann sollte im Normalfall die Sache auch erledigt sein.
Die Behörde müsste ja einen abweisenden Bescheid erlassen und dort drinnen begründen warum sie dir die Meldung des rechtmäßigen Besitz nicht glaubt - davon ist derzeit aber nicht auszugehen, auch wenn man keine ganz genauen Rechnungen hat.
Das stimmt nicht für jede Behörde, manche wollen sehr wohl Rechnungen/Belege sehen oder zumindest stattdessen eine Information wann man die Magazine ca. erworben hat - vergiss bitte nicht, die Behörde muss das Erwerbsdatum im ZWR eintragen!
Und wie das bei manchen Behörden dann wird, wenn jemand am Montag, den 13. Dezember 2021 (letzter Tag der Meldefrist) mit einer Meldung über 50 Stück Magazine kommt für die er keinerlei Belege ect. hat wird wahrscheinlich noch spannend...
Danke nochmals, super Erklärung!
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Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Belege ?
Glaubhaft machen ?
Kaufvertrag ?
nicht Zuwarten zum letzten erlaubten Stichtag ?
sagts mal gehts noch ?
wir sind nicht in Deutschland
Glaubhaft machen ?
Kaufvertrag ?
nicht Zuwarten zum letzten erlaubten Stichtag ?
sagts mal gehts noch ?
wir sind nicht in Deutschland
member the old PD design ? oh I member
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja, geht, den es gab schon eine BH die nach Rechnugen gefragt hat und ich glaube bei Gewo haben einige User gefragt.
Sicher, ich kann es ausjudizieren lassen, aber ich hab die Rechnungen, daher investiere ich da keinen Euro.
Sicher, ich kann es ausjudizieren lassen, aber ich hab die Rechnungen, daher investiere ich da keinen Euro.
Re: Konfusion über "Altbestand"
bh korneuburg besteht auf rechnungen fuer magazine
ohne rechnungen kein altbesitz
wennst das in frage stellst wird postwendend ein illegaler magazin erwerb in den raum gestellt ( du koenntest die magazine ja evt unrechtmaessig nach dem 14.12.19 erworben haben, ohne rechnung ist das ja nicht beweisbar)
das war zumindestens der stand vom jahreswechsel
ein betroffener kollege ist damals direkt von der BH zu mit gekommen und wir haben gemeinsam ein gespraechsprotokoll angefertigt ... fuer den fall der faelle ...
ob das immer noch so ist ..... keine ahnung ... muss halt wer probieren ..... freiwillige vor!
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
solange solchen BHs kein Riegel vorgeschoben wird .....
nunja mich ja betriffts nicht
aber ich würds mir auch nicht gefallen lassen
nunja mich ja betriffts nicht
aber ich würds mir auch nicht gefallen lassen
member the old PD design ? oh I member
Re: Konfusion über "Altbestand"
Es wird doch möglich sein solchen armen WBK Besitzern mit normalen Barverkaufsrechnungen ohne Namen auszuhelfen? Eine Kopie sollte doch reichen?
So viele Behörden werden es doch nicht sein die ihre eigenen Regeln aufstellen.
Ich kann den Unmut darüber ja verstehen, aber auch die Leute die sich deswegen nicht mit ihrer eigenen Behörde verkrachen wollen. Ist halt typisch Österreichisch das jeder sein eigenes Süppchen kocht. Traurig aber wahr.
So viele Behörden werden es doch nicht sein die ihre eigenen Regeln aufstellen.
Ich kann den Unmut darüber ja verstehen, aber auch die Leute die sich deswegen nicht mit ihrer eigenen Behörde verkrachen wollen. Ist halt typisch Österreichisch das jeder sein eigenes Süppchen kocht. Traurig aber wahr.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Konfusion über "Altbestand"
haben wir dann eh so geloest ....
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Hab zum Glück Rechnungen für praktisch alle meine Mags, weil ich sowas kommen sehen hab.. Ausnahme hab ich aber noch ned beantragt, bin noch unsicher obs jetzt klüger wär, oder eher später.
Aber ganz im Ernst, dürfens das überhaupt? Vor Gericht wärs anders, da liegt die Beweislast nicht beim Angeklagten....
Aber ganz im Ernst, dürfens das überhaupt? Vor Gericht wärs anders, da liegt die Beweislast nicht beim Angeklagten....
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wenn du für praktisch alle deine Magazine Rechnungen hast ist es vermutlich egal wann du meldest, auch bei aktiven Sportschützen ect. wird es wohl nicht so ein Thema sein insbesondere wenn sie sowieso unter § 11b fallen (würden). Es kann durchaus ein Vorteil sein später zu melden z.B. wenn man es ohnehin mit einer Erweiterung verbinden will und kann. Der Kat A Eintrag auf der WBK kostet ja ohnehin schon einen "Aufpreis" zusätzlich zu den gleichzeitig anfallenden Kosten der WBK wie für nur Kat B.RcL hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 01:51Hab zum Glück Rechnungen für praktisch alle meine Mags, weil ich sowas kommen sehen hab.. Ausnahme hab ich aber noch ned beantragt, bin noch unsicher obs jetzt klüger wär, oder eher später.
Aber ganz im Ernst, dürfens das überhaupt? Vor Gericht wärs anders, da liegt die Beweislast nicht beim Angeklagten....
Im Fall von NilaT der seine AR15 Magazine irgendwann privat geschenkt bekommen hat, für diese keine Belege hat ect. und wo auch (scheinbar) keine Erweiterung ect. innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre geplant ist würde ich eher zeitnah melden als Ende nächsten Jahres - aus oben genannten Gründen.
Die Frage ob sie das "dürfen" kann ich nicht wirklich beantworten, einerseits müssen sie für rechtmäßig besessen Altbestand (Ausnahme-) Genehmigungen erteilen, andererseits sehe ich auch kein "Verbot" bei (berechtigten) Zweifeln am rechtmäßigen Besitz vor dem 14.12.2019 entsprechende weitere Informationen zu verlangen. Sinn des Gesetzes ist offenkundig für den rechtmäßig besessen Altbestand (Ausnahme-) Genehmigungen zu erteilen und nicht illegal nach dem 14.12.2019 erworbene "verbotene Waffen" (und das sind die Magazine seit 14.12.2019 ex lege) durch falsche Meldungen zu "legalisieren".
Bei mir steht bei jedem einzelnen Magazin im ZWR bei "Erworben am" genau jenes Datum, welches ich der Behörde mitgeteilt habe wann ich dieses Magazin erworben habe, auch Jahre zurück also "Erworben am XX.XX.2019", "Erworben am XX.XX.2018" usw. und natürlich Hersteller, Seriennummer (die von der Behörde immer mit 0000 eingetragen wurde weil bekanntermaßen quasi kein Magazin eine Seriennummer hat), ect.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja gut, wie viele Leute heben ernsthaft von ihren Mags von vor 4 Jahren die Rechnungen auf? Wie willst du den Besitz beweisen, wenn du keine hast? Effektiv ist das unmöglich....