fast12 hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:26
Wir kommen hier vielleicht ein bisschen vom Thema, ab, aber wie was das nochmal mitm AR-15 und dem full-Auto-Lower?
Besitz des Full-Auto-Lower war ja immer legal, da kein waffenrelevantes Teil. Wenn man den Lower aber mit einem Upper zusammenbaut und sich darauf eine vollautomatische Waffe ergibt hat man eine Kategorie A Waffe.
Wenn ich mich recht erinnere war es zumindest die Rechtsmeinung des BMI, das daher schon der gemeinsame (!) Besitz von Full-Auto-Lower und passendem AR-15 Upper (SOFERN sich daraus eine vollautomatische Waffe bauen lässt, was in den meisten Fällen eh nicht der Fall ist) verboten wäre.
Ich hab leider gerade keine Zeit die Quellen dafür nachzuprüfen, aber ich bilde mir stark ein das es so war.
Falls das alles so stimmt, könnte man das eventuell auf den gemeinsamen Besitz eines Wechselsystems mit einem frei erhältlichen Grifstück umlegen...
Hier die Quelle Runderlass 14.12.2019 (zweite Version?) Seite 9, 4. und 5. Absatz:
"
Die Grenzen der Kategorie B werden jedenfalls dann verlassen, wenn sich jemand durch die Anschaffung verschiedener halbautomatischer Gewehre in die Lage versetzt, über alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen, zu verfügen.
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang, dass ein wesentlicher Teil für Kriegsmaterial gem. § 1 I Ziffer 1 lit. c KM-Verordnung und § 5 Abs. 1 Ziffer 2 WaffG (d.h. Lauf, Verschluss und Gehäuse einer vollautomatischen Schusswaffe) der nicht mit einem Halbautomat tauschbar ist, jedenfalls Kriegsmaterial darstellt und somit nur aufgrund einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG erworben werden darf. "
gewo hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:32
nein das war andersrum
FA lower war bis 14.12. kein problem
FA hebel fuer die glock auch ned
beim AR war es von bedeutung ob der sear-cut zu oder offen war
wenn er nicht ausgefuehrt oder wenn er verschlossen war dann war alles ok
hatte der upper einen offenen sear dann war der upper eine verbotene waffe
auch ohne FA lower
die rechtliche situation hat sich aber mit 14.12.19 geaendert unterstelle ich
Warum sollte ein FA Hebel von einer Glock 18 jetzt ein "Problem" geworden sein, selbst ich als wirklich nicht besonders technisch versierter weiß, dass (bis auf das Magazin) keine Teilekompatibilität zwischen der Glock 17 (Kat B) und der Glock 18 (Kat A § 18) besteht..?
gewo hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:48
fast12 hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:45
gewo hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:32
die rechtliche situation hat sich aber mit 14.12.19 geaendert unterstelle ich
Ja eh. Heute ist ein offener Sear Cut kein Thema mehr.
Die Frage ist, ob sich seit dem 14.12. etwas geändert hat bzgl. des legalen Besitztes eines Full-Auto-Lowers.
Falls die Full-Auto-Lower nämlich immer noch frei erhältlich sind, könnte man sich theoretisch aus dem Upper und dem Lower am Schießstand eine Kategorie A Waffe zusammenbauen (außerhalb des Schießstandes natürlich immer zerlegt lagern und transportieren).
ja
full auto faehige lower sind jetzt ein problem
Dass das Zusammenbauen einer kompletten Kat A Waffe ohne Berechtigung verboten ist weiß wohl jeder und ich glaube auch nicht, dass ein Legalwaffenbesitzer seine WBK dafür riskiert.
@gewo wir hatten das Thema schon einmal hier diskutiert, weißt du inzwischen näheres wie dieses "Problem" gelöst werden soll? Es kann ja nicht sein, dass jemand, der seit längerem eine M16 Dekowaffe (ohne Lauf, ohne Verschluss, ohne >10 Magazin ect. also keine "Waffe" im Sinne des WaffG) zu Hause hat, sich jetzt nie wieder ein AR15 kaufen darf oder..? Woher soll er denn auch mit Sicherheit wissen ob er wohl nicht "
über alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen " verfügt (wenn er nicht gesetzwidrig den Lower von seiner M16 Dekowaffe an sein AR15 anbaut, was natürlich niemand machen wird weil er damit seine WBK riskiert)..?! Wie soll das für Sammler aussehen, sollen die alle denkbaren Teilekombinationen vorher ausschließen können müssen bevor sie sich jetzt ein neues AR15 kaufen..?!
Jiggler hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 12:05
fast12 hat geschrieben: ↑Sa 23. Mai 2020, 11:45
Falls die Full-Auto-Lower nämlich immer noch frei erhältlich sind, könnte man sich theoretisch aus dem Upper und dem Lower am Schießstand eine Kategorie A Waffe zusammenbauen (außerhalb des Schießstandes natürlich immer zerlegt lagern und transportieren).
Nicht ganz, da eine FA ja Kat A gemäß §18 ist, und da gilt §14 nur für Waffen die "soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht"
Genauso ist es, man darf nie so etwas (ohne entsprechende § 18 Berechtigung) zusammenbauen egal ob zu Hause oder am Schießstand.