Spiky hat geschrieben: ↑Do 28. Mai 2020, 21:02
DOUBLEACTION hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 12:16
waffen sind gemäß ihrer "Gefährlichkeit" zu verwahren
siehe laufende judikatur und runderlässe
kat B daher "besser" als kat C
kat A daher "besser" als kat B
Danke für die Info, gibt's dafür auch einen Link?
Sorry, aber ohne Link/Aktenzahl oä ist diese Aussage wertlos für mich.
Kann mir nicht vorstellen, dass anlässlich einer Kontrolle diese Forumaussage
dem Beamten reichen wird.
Hintergrund:
Derzeit sind meine Kat. B und C's in einem Metallkasten innerhalb eines
Holzwandverbaus verwahrt, welcher gegen die Verbringung mit Schrauben
am Wandverbau gesichert ist.
Sollte der Platz für die Kat B zu klein werden stellt sich die Frage ob ein
versperrter Teil des Wandverbaues (genau der Teil in dem der Blechkasten steht)
für die Kat C ausreichend ist.
Lt. Deinem Posting offensichtlich schon...