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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Do 25. Jun 2020, 15:13

So sehe ich das auch.
Ist mMn ähnlich wie die MG Regelung (in den USA).
Sobald das VA Triggerpack drinnen ist = MG
Nimmst das Pack wieder raus = Pistole / Gewehr

Sogesehen, solange das 10+ Schuss Magazin nicht angesteck ist, ist das AUG Z ne Kat. B Waffe.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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SIG-X
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von SIG-X » Mo 29. Jun 2020, 09:54

Frage zum Verkauf von Altbestand Kat A...

Der Verkauf eines als Altbestand gemeldeten HA (= Kat A Platz), ohne Zugabe der Magazine >10, ist doch problemlos als Kat B möglich oder?!

Evilcannibal79
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 29. Jun 2020, 09:59

SIG-X hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 09:54
Frage zum Verkauf von Altbestand Kat A...

Der Verkauf eines als Altbestand gemeldeten HA (= Kat A Platz), ohne Zugabe der Magazine >10, ist doch problemlos als Kat B möglich oder?!
lt Auskunft meiner Sachbearbeiterin auf der BH, ja.
Aber der WBK Platz beibt auf KAT A.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Balistix
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Mo 29. Jun 2020, 10:18

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 09:59
Aber der WBK Platz beibt auf KAT A.
Na hoffentlich. ;)

Der ZWR-Eintrag als Kat A bedeutet ja nicht, dass die Waffe auch Kategorie A ist, sondern, dass sie mit angestecktem Magazin zu Kat A wird und das in Händen dieses konkreten Waffenbesitzers auch werden darf (weil eine entsprechende Berechtigung besteht und Magazine gemeldet sind).

Die Waffe selbst wechselt nach dem Buchstaben des Gesetzes fliegend zwischen Kat A und B, je nachdem ob ein Magazin angesteckt ist.

Ich würde nur, um bei der Behörde etwaige Verwirrung zu vermeiden, auf dem Überlassungsformular dezidiert vermerken, dass die Überlassung der Waffe ohne entsprechende Magazine (und daher als Kat B) erfolgt.
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combatmiles
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von combatmiles » Mo 29. Jun 2020, 13:59

17/1/8
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?

17/1/7
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?

Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beibiege, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...

17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?

17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?

ist das so korrekt wie ich mir das denk? ;)
Zuletzt geändert von combatmiles am Mo 29. Jun 2020, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von fast12 » Mo 29. Jun 2020, 14:32

Vorweg: Es gibt einige Behörden die selbst eine kreative Rechtsmeinung haben und das anders sehen. Der Konsens bei den Behörden die sich "auskennen" und auch der Konsens hier im Forum ist aber wohl:
combatmiles hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 13:59
17/1/7
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder? Ja du kannst passende Magazine dazukaufen. Meldepflich analog zu Kat C Waffen (Magazine werden im ZWR registriert). Keine Änderung der WBK nötig

17/1/8
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder? analog 17/1/7

Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beibiege, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant... Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).

17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl? Ja Wobei es auf deine Behörde ankommt ob sie die MP5 Magazine als 17/1/9 oder 17/1/10 registriert. Diverse Behörden sind der Meinung dass die MP5 eine Langwaffe ist (dazu gibts diverse Diskussionen im Forum)

17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl? Ja

ist das so korrekt wie ich mir das denk? ;)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von combatmiles » Mo 29. Jun 2020, 14:36

Ok Danke für die Antwort dann seh ich das richtig.


Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von tschi » Mo 29. Jun 2020, 14:40

combatmiles hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 14:36
Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
Das würde mich auch brennend interessieren, weiß jemand wie 11b vermerkt wird?
Lg

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Mo 29. Jun 2020, 14:52

tschi hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 14:40
combatmiles hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 14:36
Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
Das würde mich auch brennend interessieren, weiß jemand wie 11b vermerkt wird?
Lg
ich wusste ned dass schon wer so einen eintrag hat ....
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Mo 29. Jun 2020, 14:55

Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.

Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
Zuletzt geändert von Balistix am Mo 29. Jun 2020, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Mo 29. Jun 2020, 18:19

combatmiles hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 13:59
17/1/7
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?

17/1/8
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
7 & 8 hast verwechselt - vielleicht magst es ja noch editieren
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von m_a_d » Mo 29. Jun 2020, 18:24

Balistix hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 14:55
Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.

Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
§17 (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen
von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom
Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen
dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß
Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den
Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die
Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
Die Bewilligung zum Besitz ist durch
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses
zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für
Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner
gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder
Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und
das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Mo 29. Jun 2020, 19:17

m_a_d hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 18:24
Balistix hat geschrieben:
Mo 29. Jun 2020, 14:55
Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.

Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
§17 (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen
von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom
Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen
dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß
Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den
Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die
Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
Die Bewilligung zum Besitz ist durch
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses
zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für
Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner
gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder
Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und
das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
Danke, genau das war es.

Folgende Stellen möchte ich noch hervorheben:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes [...] einer Schusswaffe gemäß Abs 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
  • Rechtsanspruch!
  • Sportschützenbestätigung gem §11b (insb Abs 4)
  • Entsprechende Anzahl an Kat-A-Plätzen, die für die Ausübung des Schießsports notwendig sind. Dies wird sich richten nach dem Ausmaß der in der 11b-Bestätigung angeführten Notwendigkeit.
Die bestehende Waffenbesitzkarte [...] für den Erwerb, Besitz [...] der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken.
  • Für einen A-Platz muss ein B-Platz aufgegeben werden.
Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
  • Wenn die BH nett ist, gibt's es einfach so.
  • Auszugehen ist davon, dass ein Beschränkungsvermerk eingetragen wird, etwa "befristet auf die tatsächliche Ausübung des Sports mit Kat A" (analog zum WP für Jagdaufseher oder der Besitzberechtigung von Schalldämpfern für Jäger). Lebenslang brav 11b-Bestätigung lösen und gut ist.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von mrek78 » Di 14. Jul 2020, 08:45

Ich hänge mich da aus gegebenem Anlass nochmal an, habe eine Bestätigung nach §11b an die BH geschickt.
Die Erweiterung meiner WBK ist durch, hab ausreichend Kategorie A und B Plätze bekommen und es kommt auch ein Vermerk dass ich High Cap Magazine ohne passende Waffen sowohl für Kurz als auch für Langwaffen besitze.
Habe ich das richtig verstanden dass §11b Sportschütze nicht auf der WBK vermerkt wird?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von fast12 » Di 14. Jul 2020, 08:56

mrek78 hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 08:45
Habe ich das richtig verstanden dass §11b Sportschütze nicht auf der WBK vermerkt wird?
Ja das hast du richtig verstanden.

Es wird nur vermerkt wieviele "Plätze" du jeweils nach Z7, Z8, Z9, Z10 und Z11 hast

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