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"Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
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DonPedro
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 19:48

gewo hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:35
DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:23
AUG-andy hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:53
Den Händler zeigst mir, der dich mit einer neuen Waffe Probeschießen lässt. :tipphead: Und wenn sie dir nicht zusagt, hat er dann nur mehr die gebrauchte Waffe am Lager liegen. :naughty:
Jeder seriöse Fachhändler wird dir das bei Kaufzusage unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Funktion ermöglichen.
Habe ich bei JEDEM Fachhändler so vereinbart, und gottseidank nie negativ überrascht gewesen.
Sauber
Na bei deinen Händlern möchte ich ned Kunde sein ....
Gottseidank haben wir genügen Fachhändler,
so dass sich jeder seinen aussuchen kann.
Und so solls auch sein.
Jeder hat sein Klientel, bedient er dieses gut,
ist er erfolgreich, und dann stimmt seine Marktausrichtung
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von Balistix » Mi 1. Jul 2020, 19:49

Ich glaub, DonPedro meint das so, dass er sagt, "ich nehm die Waffe fix, sofern sie ned zanglt" - also einen aufhebend bedingten Kaufvertrag abschließt - und sie danach am hauseigenen Schießstand des Händlers einem kurzen Funktionstest unterzieht.

Klar, so steht der Händler aus rein rechtlicher Perspektive im Versagensfall mit einem mangelhaften Produkt ohne Kunden anstatt mit einem Gewährleistungsfall da. Auch mühsam, wenn die Mängelrügefrist ggü dem Großhändler schon abgelaufen ist. Wobei, so steht er auch da, wenn die Waffe bspw schon beim Repetieren und trocken abziehen zanglt. Diesen Umfang an Funktionsprüfung nimmt wohl jeder Käufer sogar vor dem Vertragsabschluss vor. Ergo sollt ein Schusstest ned den großen Unterschied machen, nachdem die Resolutivbedingung im Kaufvertrag nicht zum Tragen kommt wenn's nix hat.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 19:58

Balistix hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:49
Ich glaub, DonPedro meint das so, dass er sagt, "ich nehm die Waffe fix, sofern sie ned zanglt" - also einen aufhebend bedingten Kaufvertrag abschließt - und sie danach am hauseigenen Schießstand des Händlers einem kurzen Funktionstest unterzieht.

Klar, so steht der Händler aus rein rechtlicher Perspektive im Versagensfall mit einem mangelhaften Produkt ohne Kunden anstatt mit einem Gewährleistungsfall da. Auch mühsam, wenn die Mängelrügefrist ggü dem Großhändler schon abgelaufen ist.
Ist der juristisch Korrekte Begriff nicht " aufschiebend" bedingter Kaufvertrag

"Kaufzusage unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Funktion"
Ist halt auch für "Nichtvertragsexperten" leichter zu verstehem.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von Balistix » Mi 1. Jul 2020, 20:10

Es gibt aufschiebende und auflösende Bedingungen. Die von dir beschriebene Vereinbarung hätte ich als Resolutivbedingung interpretiert.

Im Ergebnis läuft es ohnehin aufs Selbe hinaus: kein Kaufvertrag (nicht mehr oder gar nicht erst), Abgang Kunde.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 20:20

Balistix hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 20:10
Es gibt aufschiebende und auflösende Bedingungen. Die von dir beschriebene Vereinbarung hätte ich als Resolutivbedingung interpretiert.

Im Ergebnis läuft es ohnehin aufs Selbe hinaus: kein Kaufvertrag (nicht mehr oder gar nicht erst), Abgang Kunde.
aufschiebend = bis zur Funktionskontrolle = wird erst wirksam
auflösend = Entfall der Vereinbarung bei untüchtigkeit = wird erst unwirksam

Hast aber recht, kommt kommt aufs selbe raus.
Gottseidank schliesse ich meine Kaufverträge beim Fachhandel
normalerweise per Handschlag, und bin da noch nie enttäuschend worden.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von Balistix » Mi 1. Jul 2020, 20:24

DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 20:20
aufschiebend = bis zur Funktionskontrolle = wird erst wirksam
auflösend = Entfall der Vereinbarung bei untüchtigkeit = wird erst unwirksam
Korrekt.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 20:30

Zurückkommend zum eigentlichen Thema :
Kein Probeschießen ( bzw. Funktionskontrolle) möglich,
Hände weg vom Verkäufer.
Halte ich übrigens auch bei meinen Ordonanz Prügeln so.
Aber das ist NUR MEINE PERSÖNLICHE Ansicht.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von cas81 » Mi 1. Jul 2020, 21:07

Ich hab auch schon probegeschossen. Das geht durchaus, wenn die Umstände passen = ernsthaftes Kaufinteresse besteht und es keine Deluxe-Gun ist. Ich bekam 2 Waffen, zwischen denen ich mich nicht entscheiden konnte mit insges 10 Schuss in die Hand gedrückt. Und weil ich nicht der erste war, der das mit (letztendlich) meiner Gun getan hat, bekam ich 10% Nachlass. Das ist bei der "subtil" diffamierten Konkurrenz weder alltäglich, noch mit allen Waffen möglich. Und wenn es dazu kommt, wird der nächste Interessent darauf hingewiesen und ein bissl am Preis gedreht. Zumindest war es bei mir so, bei einem Kollegen detto. Mit neuen Revolvern geht es aber nicht, wurde mir gesagt. Reinigungsgebühr habe ich keine bezahlt.
Das rentiert sich natürlich nur dann, wenn die Waffen eigentlich eh ein bissl überteuert sind. Wer bereits einen niedrigen Preis aufruft, wird sich das mit den "Vorführwaffen" eher nicht antun. Wobei "Vorführwaffe" wegen ein paar zusätzlichen Schuss eh schon leicht übertrieben ist, denn einen Beschuss gibt's ja im Vorfeld auch schon. Dass dort Waffen quasi verliehen werden und durch X Hände gehen, die XY Schuss damit machen, entspricht nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht der Realität.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von m_a_d » Mi 1. Jul 2020, 21:50

DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:15
Also ich habe noch NIE eine Neuwaffe vom Händler mitgenommen,
ohne die VOR Ort probegeschossen zu haben.
Alles andere wàre doch seitens des Händlers mehr als unseriös.
Das bedeutet aber auch, dass in deinen Augen jeder Händler ohne Schießstand unseriös ist. Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 22:03

m_a_d hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 21:50
DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:15
Also ich habe noch NIE eine Neuwaffe vom Händler mitgenommen,
ohne die VOR Ort probegeschossen zu haben.
Alles andere wàre doch seitens des Händlers mehr als unseriös.
Das bedeutet aber auch, dass in deinen Augen jeder Händler ohne Schießstand unseriös ist. Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Wer hst das behauptet ? Ich nicht !
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von m_a_d » Mi 1. Jul 2020, 22:13

DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:03
m_a_d hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 21:50
DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:15
Also ich habe noch NIE eine Neuwaffe vom Händler mitgenommen,
ohne die VOR Ort probegeschossen zu haben.
Alles andere wàre doch seitens des Händlers mehr als unseriös.
Das bedeutet aber auch, dass in deinen Augen jeder Händler ohne Schießstand unseriös ist. Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Wer hst das behauptet ? Ich nicht !
Du schreibst, dass es unseriös vom Händler wäre, wenn er dich vor Ort nicht probeschiessen lässt vor dem Kauf - Siege das Zitat
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von DonPedro » Mi 1. Jul 2020, 22:24

m_a_d hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:13
DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:03
m_a_d hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 21:50


Das bedeutet aber auch, dass in deinen Augen jeder Händler ohne Schießstand unseriös ist. Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Wer hst das behauptet ? Ich nicht !
Du schreibst, dass es unseriös vom Händler wäre, wenn er dich vor Ort nicht probeschiessen lässt vor dem Kauf - Siege das Zitat
Vor Ort = Schiessstand, oder knallst im Verkaufraum herum ? :doh:

Beleidigung entfernt, User verwarnt.
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Ich bin dann raus hier. Das Thema ist eh durch.
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von gewo » Do 2. Jul 2020, 00:38

Balistix hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:49
. Wobei, so steht er auch da, wenn die Waffe bspw schon beim Repetieren und trocken abziehen zanglt. Diesen Umfang an Funktionsprüfung nimmt wohl jeder Käufer sogar vor dem Vertragsabschluss vor. Ergo sollt ein Schusstest ned den großen Unterschied machen, nachdem die Resolutivbedingung im Kaufvertrag nicht zum Tragen kommt wenn's nix hat.
na da wuerde ich gerne deinen vortrag in deinem hauptberuf hoeren wenn dein klient einen neuwagen gekauft hat und es stellt sich im nachhinein raus dass die 37km am tacho bei der abholung nicht der abnahmetest im werk war ( vglsw beschuss) sondern dass hinz und kunz damit spazieren gefahren ist ( vglsw div interessenten testen die waffe)

„herr rat, es setzt sich doch jeder interessent mal ins auto im schauraum ( vglsw in den anschlag nehmen, bei GK trocken abschlagen) da kann er doch auch gleich a runde oder zwei damit fahren ( vglsw waffe mitnehmen auf den schiesstand und dort damit schiessen)“

das sind doch zwei unterschiedliche dinge
nicht miteinander zu vergleichen

wir haben knapp 100 waffen mit denen kunden testschiessen koennen
das sind einerseits unverkaeufliche vorfuehrwaffen
und andererseits gebrauchtwaffen die in unserem besitz und eigentum stehen
das sollte eigentlich reichen

mit neuwaffen wird nicht geschossen
das waere voellig grotesk
basta
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von gewo » Do 2. Jul 2020, 00:42

DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:24
m_a_d hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:13
DonPedro hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 22:03


Wer hst das behauptet ? Ich nicht !
Du schreibst, dass es unseriös vom Händler wäre, wenn er dich vor Ort nicht probeschiessen lässt vor dem Kauf - Siege das Zitat
Vor Ort = Schiessstand, oder knallst im Verkaufraum herum ? :doh:
also du nimmst eine neuwaffe fuer die es nur eine handschlagvereinbarung gibt und die dir noch nicht gehoert vom laden mit und faehrst damit auf einen schiesstand um sie probezuschiessen

na schoen
kann ja jeder haendler machen wie er wil ...
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Re: "Neue" Flinte - Lauf beschädigt?

Beitrag von Balistix » Do 2. Jul 2020, 06:44

gewo hat geschrieben:
Do 2. Jul 2020, 00:38
Balistix hat geschrieben:
Mi 1. Jul 2020, 19:49
. Wobei, so steht er auch da, wenn die Waffe bspw schon beim Repetieren und trocken abziehen zanglt. Diesen Umfang an Funktionsprüfung nimmt wohl jeder Käufer sogar vor dem Vertragsabschluss vor. Ergo sollt ein Schusstest ned den großen Unterschied machen, nachdem die Resolutivbedingung im Kaufvertrag nicht zum Tragen kommt wenn's nix hat.
na da wuerde ich gerne deinen vortrag in deinem hauptberuf hoeren wenn dein klient einen neuwagen gekauft hat und es stellt sich im nachhinein raus dass die 37km am tacho bei der abholung nicht der abnahmetest im werk war ( vglsw beschuss) sondern dass hinz und kunz damit spazieren gefahren ist ( vglsw div interessenten testen die waffe)

„herr rat, es setzt sich doch jeder interessent mal ins auto im schauraum ( vglsw in den anschlag nehmen, bei GK trocken abschlagen) da kann er doch auch gleich a runde oder zwei damit fahren ( vglsw waffe mitnehmen auf den schiesstand und dort damit schiessen)“

das sind doch zwei unterschiedliche dinge
nicht miteinander zu vergleichen

wir haben knapp 100 waffen mit denen kunden testschiessen koennen
das sind einerseits unverkaeufliche vorfuehrwaffen
und andererseits gebrauchtwaffen die in unserem besitz und eigentum stehen
das sollte eigentlich reichen

mit neuwaffen wird nicht geschossen
das waere voellig grotesk
basta
Momenterl, ich glaub du missverstehst mich. ;)

Über den Verkauf von bereits geschossenen Waffen als Neuwaffen habe ich mich nicht geäußert und sehe das im Übrigen auch so wie du: eine bereits vom Kunden geschossene Waffe als Neuwaffe anzupreisen, ist nicht in Ordnung! Ob das jemand tut, kann ich mangels eigener Wahrnehmung nicht beurteilen. Diese Praxis zu verteidigen, liegt mir jedenfalls völlig fern. Aus diesem Thema halte ich mich daher gänzlich raus.

Ich habe einen anderen - von DonPedro aufgeworfenen - Problemkreis zu beleuchten versucht, und zwar die Beziehung zwischen einem Kunden, der einen Funktionstest zur Kaufbedingung macht und seinem Händler. Dabei interessiert mich, ob der Händler in einer der beiden folgenden fiktiven Varianten schlechter da steht:

- Kunde kauft Waffe am Tresen, Ware gegen Geld. Kunde fährt zum nächsten Stand, Waffe stellt sich als defekt heraus. Kunde kommt zurück zum Händler -> Gewährleistung. Der Händler hat sein Geld zunächst (solange nicht die primären Behelfe fehlschlagen und es etwa zu einer Wandlung kommt), aber auch ein Gscher mit der Abwicklung.

- Kunde übernimmt Waffe am Tresen und sagt einen Kauf vorbehaltlich positiver Funktionsprüfung zu (bedingter Kaufvertrag!). Er geht zum Schießstand und die Waffe stellt sich als defekt heraus. Die Bedingung greift, es gibt keinen Kaufvertrag (mehr). Daher hat der Händler keinen Anspruch auf Leistung des Kaufpreises und beide gehen getrennte Wege. Jetzt steht der Händler ohne Geld und mit defekter Waffe da. Ohne Händlerregress (weil kein Gewährleistungsfall) und Mängelrüge (weil Zeitablauf oder vertraglich ggü dem Großhändler ausgeschlossen) steht er relativ nackert da. Und jetzt sind wir beim zitierten Text angelangt: wenn die Waffe bereits bei der Trockenprüfung zanglt, dann wird sie der Kunde ebenfalls gar nicht erst abnehmen. Dh der Händler befindet sich in derselben Situation wie wenn die Waffe in diesem Beispiel geschossen worden wäre: kein Vertrag, Waffe hinig, keine Rückgriffsmöglichkeit. Ich sehe ein, dass das weit weg vom eigentlichen Thema hier war und ggf mehr auf der Ebene theoretischer Zerebralonanie zuhause ist. ;)

Im Ergebnis ist es händlerseitig also eher vorteilhaft, ein Testschießen zu verweigern, da man den Kunden so auch im Defektfall zunächst einmal weiter "an der Angel" hat (Gewährleistung anstatt Zerfall des Vertrages).
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