Das sowieso.
Dazu kommt, dass man eigentlich auch keine Kat. B Waffe (zB Revolver oder KK-HA) auf so einen Platz legen kann...
Das sowieso.
Exakt!
Nein, nur eine Waffe des selben Typs für den der Kat A ausgestellt ist, also Kurzwaffe auf einen Kat A Kurzwaffenplatz oder Langwaffe auf einen Kat A Langwaffenplatz. Es wird ja klar zwischen Ziffer 7 und Ziffer 8 unterschieden.doorman hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 13:43Aber, korrigiert mich wenn ich falsch liege, könntest du auf den Kat A Platz eine Waffe mit großen Magazinen kaufen. Also eigentlich eine Kat B und dazu die langen Magazine.
Was nicht geht wäre eine .22er oder einen Revolver auf den Kat A Platz zu kaufen.
Ich vermute stark, dass du und dein Händler falsch liegt.Simon80 hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 23:13Was es auch noch zu beachten gibt ist das man zu einen A Platz nur A Zubehörplätze bekommt. Hat man also nur A Plätze kann man eigentlich nicht mal ein KK Wechselsystem kaufen weil KK nie Kat. A sein kann.... So wurde es mir zumindest erklärt und ein Händler bestätigte mir auch das er mir kein KK Wechselsystem verkaufen dürfte wenn ich nur A Plätze hätte.
Die in Abs.1 festgesetzte Anzahl an Schusswaffen ist, in Verbindung mit Abs.2b, die Gesamtanzahl der Plätze, die auf deiner WBK/WP vermerkt sind, also die Summe aller A und B Plätze.Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
Ich sehe das auch so, wenn ich den Gesetzestext lese ... in Klammer meine AnmerkungYukon hat geschrieben: ↑So 26. Jul 2020, 08:25Ich vermute stark, dass du und dein Händler falsch liegt.
Nach der Lektüre des § 23(3) ergibt sich für mich folgendes Bild:Die in Abs.1 festgesetzte Anzahl an Schusswaffen ist, in Verbindung mit Abs.2b, die Gesamtanzahl der Plätze, die auf deiner WBK/WP vermerkt sind, also die Summe aller A und B Plätze.Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
Du darfst die doppelte Anzahl wesentlicher Bestandteile der Gesamtzahl deiner WBK-Plätze besitzen.
Die wesentlichen Bestandteile, die du erwerben und besitzen darfst, müssen der Kategorie B entsprechen.
Ich sehe daher keinen Grund, dass dir dein Händler kein KK-Wechselsystem verkauft, auch wenn deine WBK nur A-Plätze enthält.
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen (das ist die Summe der A und B Plätze) ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl (eben dieser Platzanzahl) an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B (die wesentlichen Bestandteile müssen Kat B sein, also kein FA Zubehör etc) erlaubt.
ja du hast recht, meine Formulierung war nicht korrekt. Ich meinte damit, dass die Schusswaffe selbst ja auch bei 17/7 und 17/8 eine Kat B bleibt und nur durch das Anstecken zu einer 17/7 oder 17/8 wird. Also ist die Formulierung Summe von A und B nicht korrekt. Es sollte besser alle Kat B (inkl 17/7 und 17/8) lauten. Eine ‚echte‘ Kat A, also zB FA Ausnahme etc zählt natürlich nicht mit. Wenn 17/7 und 17/8 keine Kat B wären, könnte man sie ohne große Mags ja nicht als solche verkaufen.
Ja sicherlich.