du kannst nachträglich immer noch auf Kat A Waffenplätze verzichten und sie permanent zu Kat B machen lassen
musst halt eine neue WBK zahlen zwecks Umschreiben und hast danach keinen Anspruch mehr auf die abgetretenen Kat A Waffenplätze
du kannst nachträglich immer noch auf Kat A Waffenplätze verzichten und sie permanent zu Kat B machen lassen
Verstehe, dann ist es an sich schon sinnvoll sich wenn möglich die Waffe auf Kat. A machen zu lassen, könnte es also auch wieder Rückgängig machen. Wandern dann die Magazine vom Kat A Platz auf §17/1/10?
Was echt?
Kann ja nicht funktionieren!
Sicher kann das funktionieren, in deinem Beispiel dürftest du die Mags für die 17er eben nur am Beh. geh. Schießstand benutzen.KGR84 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jul 2020, 11:40Kann ja nicht funktionieren!
Bleistift:
Habe 2 WBK Plätze.
Habe 1x Revo und 1x G17.
Habe für die G17 lange Magazine.
Jetzt mit WaffG neu bekommt die G17 einen Kat A nach Z7. Kein Eintrag für Z8/9/10.
Jetzt verkaufe ich die G17 und kaufe mir auf den A Platz eine G21. Für die G21 kaufe ich mir jetzt, da ich ja darf, da sie jetzt am A Platz ist, lange Magazine.
Also habe ich jetzt legal lange Magazine für eine G17 und eine G21.
Nun verkaufe ich den Revo und kaufe mir wieder ne G17.
Habe aber immer noch nur einen A Platz. Aber legal zwei Waffen die einen A Platz brauche, da ich für beide legal Z9 Mags habe.
Die G17 und G21 kann in dem Beispiel natürlich auch durch AK, AUG, AR etc Ersetzt werden, was aber aufs Gleiche hinausläuft, nur mit ner anderen Z-Nr.
Das würde das ganze Gesetz ad absurdum fürhen ... wobei ist es das nicht sowieso?
im ZWR sind sie das sehr wohl !
Von z.B. Z7 auf Z9 wäre auch ne Frechheit, weil die Z9 ja soweit ich das bis jetzt herausgelesen habe, auf der WBK mit Stückzahl eingetragen sind, was bedeuten würde, dass die WBK neu ausgestellt werden muss. Dh jedes mal Z7/8 verkaufen 160 Euro zahlen, wenn man die Magazine behalten würde.Bdave hat geschrieben: ↑Mo 27. Jul 2020, 13:08Wie schon von anderen gesagt, die Waffe ist im ZWR definitiv einem A Platz zugewiesen. Die Magazine darfst du nach Verkauf / Platztausch weiter behalten. Sind dann aber ned Z7 oder Z9 Magazine. Bzw. weiß ich nicht wie sie das ins ZWR eintragen, weil meine AUG Magazine nach dem Tausch auf ein anderes Z8 AUG transferiert wurden.
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1 Stück wird aufn Antrag draufgepickt