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18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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izhmash
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18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von izhmash » Sa 1. Aug 2020, 11:21

Hallo. Ich habe mich extra hier im Forum angemeldet weil ich gerade überhaupt nicht die Regelungen bezüglich des Meldens von 30-Schuss Magazinen verstehe.

Als mein Opa in der Slowakei vor ein paar Jahren verstarb, fand ich in seinem Kasten ein AKM Magazin - und ja es ist kein VZ58er - 30 Patronen fassend und ich nahm es mit nach Hause.
Mein Problem ist, dass ich jetzt erst 18 Jahre alt bin und deshalb natürlich weder eine passende Waffe, noch eine WBK habe.

Ich würde das Magazin gerne verwenden sobald ich meine erste AKM besitze. Ist das Melden des Magazins für mich aber überhaupt möglich?
Wenn ja, dürfte ich es dann überhaupt an eine später gekaufte AKM anstecken?

fast12
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von fast12 » Sa 1. Aug 2020, 11:44

Ja, das Melden des Magazins ist für dich möglich. Die Behörde hat dir hierfür eine Genehmigung auszustellen (zB - aber nicht zwingend - in Form einer WBK).

Du darfst das Magazin später auf einen behördlich genehmigten Schießstand auch anstecken (zuhause nicht).

Da du vermutlich der erste/einzige derartige Fall bei deiner Behörde bist, kann es sein dass diese etwas Unterstützung bei der korrekten Umsetzung des geltenden Rechts benötigt.

Siehe dazu auch: viewtopic.php?f=20&t=49597&start=30

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Promo
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von Promo » Sa 1. Aug 2020, 12:11

Aufgrund des Gesetzeswortlautes gehe ich davon aus, dass das Magazin nicht vom § 17 umfasst ist. Aus dem BMI gibt es hierzu allerdings widersprüchliche Aussage. Ich empfehle daher bei deiner Behörde vor Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Besitz unter Verweis auf den exakten Gesetzeswortlaut und der Tatsache, dass du ein Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe hast, einen Einstufungsbescheid zu beantragen, welcher dir bestätigt, dass das gegenständliche Magazin kein verbotenes Magazin nach § 17 Abs. 1 Z. 10 ist. Die Formulierung könnte etwa lauten:
Hiermit beantrage ich eine Einstufung gemäß § 44 WaffG für das im Anhang abgebildete Magazin der vollautomatischen Schusswaffe AKM, welches 30 Schuss Patronen im Kaliber 7.62x39mm fasst. Der § 17 Abs. 1 Z. 10 normiert, dass der Besitz von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen, die mehr als 10 Patronen fassen, verboten ist. Dem Wortlaut entnehme ich, dass das gegenständliche Magazin hiervon nicht umfasst ist, da es für eine vollautomatische Schusswaffe erzeugt wurde. Um Rechtssicherheit herzustellen ersuche ich um Einstufung gemäß § 44, dass es sich hierbei um kein verbotenes Magazin iSd § 17 Abs. 1 Z. 10 handelt
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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spareribs
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von spareribs » Sa 1. Aug 2020, 15:30

Hoho...dann ist ein Magazin für ein STG 77 auch nicht zu melden , weil das natürlich ein VA ist ...
Mit ähnlicher Argumentation kannst " sicher baden gehen " ,nicht nur bei diesen Temperaturen :naughty:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

fast12
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von fast12 » Sa 1. Aug 2020, 16:10

Bitte nicht diese Diskussion schon wieder.

Wichtig ist:

1) er darf das Magazin behalten
2) er muss mit seiner Behörde in Kontakt treten
3) er muss am Ende entweder eine Genehmigung nach §17 oder eine Einstufung nach § 44 WaffG schriftlich in Händen halten.

Meine persönliche Empfehlung, weil sich daraus mMn nur Vorteile für den Antragsteller ergeben und es vermutlich unkomplizierter ist: Genehmigung nach § 17 anstreben.

@Promo: Ich verstehe ja deinen Ansatz. Aber der Kollege ist 18 Jahre alt und hat von der Thematik wenig Ahnung. Ich empfehle daher den mMn einfachsten Weg des geringsten Widerstandes für den es auch schon einen "Präzedenzfall" gibt. (und das ist eine Genehmigung nach §17)

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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von gewo » Sa 1. Aug 2020, 17:20

fast12 hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 16:10
Bitte nicht diese Diskussion schon wieder.

Wichtig ist:

1) er darf das Magazin behalten
2) er muss mit seiner Behörde in Kontakt treten
3) er muss am Ende entweder eine Genehmigung nach §17 oder eine Einstufung nach § 44 WaffG schriftlich in Händen halten.

Meine persönliche Empfehlung, weil sich daraus mMn nur Vorteile für den Antragsteller ergeben und es vermutlich unkomplizierter ist: Genehmigung nach § 17 anstreben.

@Promo: Ich verstehe ja deinen Ansatz. Aber der Kollege ist 18 Jahre alt und hat von der Thematik wenig Ahnung. Ich empfehle daher den mMn einfachsten Weg des geringsten Widerstandes für den es auch schon einen "Präzedenzfall" gibt. (und das ist eine Genehmigung nach §17)
der „praezedenzfall“ war der wechsel der behoerde durch verlegung des hauptwohnsitzes
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von fast12 » Sa 1. Aug 2020, 17:27

Schon klar - ändert aber nichts am Endergebnis.

Was würdest du dem Kollegen raten?

Sauer202
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von Sauer202 » Sa 1. Aug 2020, 20:04

Das Magazin entsorgen und gut ist. Es wird nicht lange dauern und die Magazine sind endgültig verboten.

Wegen einem Magazin so einen Aufwand treiben, sicher nicht.

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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von v0s » Sa 1. Aug 2020, 20:49

Nach der Logik könn ma gleich alle unsere Waffen, Autos, Motorräder, Fleisch, Tschick und Alkohol entsorgen. Wird eh nicht lange dauern bis endgültig verboten werden. :headslap:
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von Halvar » Sa 1. Aug 2020, 20:55

Der Herr Sauer ist der designierte HA-Gegner des Forums. Der bekommt beim Anblick eines 30-Schuss Magazins vermutlich Sodbrennen oder Schluckauf.
Ich würde ihm seine Meinung lassen aber diese einfach ignorieren.

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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von Simon80 » Sa 1. Aug 2020, 21:16

Sauer202 hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 20:04
Das Magazin entsorgen und gut ist. Es wird nicht lange dauern und die Magazine sind endgültig verboten.

Wegen einem Magazin so einen Aufwand treiben, sicher nicht.
Deine Jagdkarte kannst auch gleich entsorgen, jagen wird wegen der Wiederansiedelung von Wolf und co. sicher bald verboten ;)

The_Governor
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von The_Governor » Sa 1. Aug 2020, 22:42

Halvar hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 20:55
Der Herr Sauer ist der designierte HA-Gegner des Forums. Der bekommt beim Anblick eines 30-Schuss Magazins vermutlich Sodbrennen oder Schluckauf.
Ich würde ihm seine Meinung lassen aber diese einfach ignorieren.
Mit dem Tipp fährt man bei diesem User generell am Besten. :mrgreen:

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hasgunz
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von hasgunz » So 2. Aug 2020, 00:03

izhmash hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 11:21
Hallo. Ich habe mich extra hier im Forum angemeldet weil ich gerade überhaupt nicht die Regelungen bezüglich des Meldens von 30-Schuss Magazinen verstehe.

Ich würde das Magazin gerne verwenden sobald ich meine erste AKM besitze. Ist das Melden des Magazins für mich aber überhaupt möglich?
Wenn ja, dürfte ich es dann überhaupt an eine später gekaufte AKM anstecken?
Solange du die Ausnahmegenehmigung für das Magazin hast kannst du es zum Schießstand (der offiziel anerkannt ist) mitnehmen und auch an der AK anstecken. Zuhause darfst du das allerdings dann nicht machen.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

fast12
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Re: 18 Jahre alt und besitze ein AKM HighCap-Magazin

Beitrag von fast12 » So 2. Aug 2020, 00:30

Sauer202 hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 20:04
Das Magazin entsorgen und gut ist. Es wird nicht lange dauern und die Magazine sind endgültig verboten.

Wegen einem Magazin so einen Aufwand treiben, sicher nicht.
Umso wichtiger ist es eine Ausnahmegenehmigung per Bescheid zu erwirken.

PS: Bitte bemüht euch ein bisschen. Der User ist neu und 18 Jahre, für ihn ist es schwer eine qualifizierte Information von unqualifizierten AWN Polemik zu unterscheiden...

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