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WBK-Antrag- SV
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 2
- Registriert: Di 18. Aug 2020, 19:12
WBK-Antrag- SV
Hallo zusammen,
Ich habe alle Themen abgesucht bin jedoch auf keine Antwort zu meiner Frage gestoßen und habe gehofft ihr könntet mir weiter helfen.
Ich bin gerade dabei in OÖ meine WBK zu beantragen nun muss ich am Antrag die Begründung angeben.
Hier steht bei mir zwar Sportschießen im Vordergrund nur möchte ich Einfachheitshalber SV angeben, was mich zu meiner Frage bringt:
Ist es ein Problem SV als Begründung an zu geben wenn ich noch bei meinen Eltern wohnhaft bin?
Da ich ja dann rein theoretisch kein Eigenheim, welches ich schützen müsste, besitze.
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe alle Themen abgesucht bin jedoch auf keine Antwort zu meiner Frage gestoßen und habe gehofft ihr könntet mir weiter helfen.
Ich bin gerade dabei in OÖ meine WBK zu beantragen nun muss ich am Antrag die Begründung angeben.
Hier steht bei mir zwar Sportschießen im Vordergrund nur möchte ich Einfachheitshalber SV angeben, was mich zu meiner Frage bringt:
Ist es ein Problem SV als Begründung an zu geben wenn ich noch bei meinen Eltern wohnhaft bin?
Da ich ja dann rein theoretisch kein Eigenheim, welches ich schützen müsste, besitze.
Vielen Dank im Voraus!
Re: WBK-Antrag- SV
Du bist dort gemeldet, oder? Dann ist es dein Heim.
Du hast auch das Recht dich und deine Familie im Heim zu verteidigen. Das hat nix mit Eigenheim, Wohnung, Haus etc. zu tun!
Du hast auch das Recht dich und deine Familie im Heim zu verteidigen. Das hat nix mit Eigenheim, Wohnung, Haus etc. zu tun!

Re: WBK-Antrag- SV
Ich hab bei meinem Antrag Sportschießen UND SV als Begründung angegeben. War als Ex-Zivi auch kein Problem!
Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!
Edit: Warum eigentlich der Einfachheit halber!? Sportschießen steht dir ja auch zu, ohne dass du deshalb gleich jeder Woche trainieren müsstest!
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: WBK-Antrag- SV
Ohne jetzt eine Diskussion auslösen zu wollen ... Sportschiessen ist in der Theorie keine muss Begründung, SV schon. Nur zur Info

In der Praxis aber egal.

Re: WBK-Antrag- SV
Das wäre aber per se auch kein Grund es in der Begründung der Einfachheit halber wegzulassen, da sich daraus ja keinerlei Nachteile ergeben, oder?
Edit:
Laut hier https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4A6F ... 633362733D im 3. Absatz reicht mittlerweile auch nur mehr Sportschießen als Begründung.
Zuletzt geändert von Dobi am Di 18. Aug 2020, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
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- Steppenwolf
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: WBK-Antrag- SV
Habe auch SV angegeben und weil ich zwei Plätze wollte, musste ich natürlich auch einen zweiten Grund angeben der dann Waffensammeln war.
Eine Begründung wieso du SV angibst ist nicht notwendig da es selbsterklärend ist.
Eine Begründung wieso du SV angibst ist nicht notwendig da es selbsterklärend ist.

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: WBK-Antrag- SV
Ich glaube das ist von der zuständigen Behörde abhängig, aber bei den meisten kann man nur einen Grund angeben, und nicht wie bei euch scheinbar mehrere.
Könnten sie aber zwischenzeitlichen vielleicht auch geändert haben ... was weiss man, gibt eh scho fast monatlich neue Waffengesetze ...
Könnten sie aber zwischenzeitlichen vielleicht auch geändert haben ... was weiss man, gibt eh scho fast monatlich neue Waffengesetze ...

- Steppenwolf
- .50 BMG
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Re: WBK-Antrag- SV
Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....als ich sie fragte, was mach ma wenn die eine zum BüMa muss? Da verzog sie ihr Lippal und hab halt schnell gesagt sie möge mir doch Sammeln dazu geben. Im Computer konnte sie eh nur 1 Grund angeben
den zweiten hat sie aufn Antrag dazu geschrieben und alles war gut.

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: WBK-Antrag- SV
Ok dann sollte das auf keinen Fall ein Problem sein, vielen Dank
- GreaseMonkey
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Re: WBK-Antrag- SV
Mein Antrag ist schon ein bisserl her, aber ich habe damals auch beides angekreuzt.
Wenn alle übrigen Kriterien erfüllt sind (Unbescholtenheit, 21 Jahre, Psychotest, usw. usw.), solltest du im Normalfall eh problemlos eine WBK mit zwei Plätzen ausgestellt bekommen.
Wenn alle übrigen Kriterien erfüllt sind (Unbescholtenheit, 21 Jahre, Psychotest, usw. usw.), solltest du im Normalfall eh problemlos eine WBK mit zwei Plätzen ausgestellt bekommen.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
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Re: WBK-Antrag- SV
Da hätte ich aber sofort gefragt:Steppenwolf hat geschrieben: ↑Di 18. Aug 2020, 20:02Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....
"Wie viele Plätze bekomm ich, wenn mir tausend Gründe einfallen?!"

Bei mir gab man sich mit sportschiessen allein zufrieden,zum Glück.
- Steppenwolf
- .50 BMG
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Re: WBK-Antrag- SV
Diese Schlagfertigkeit hat mir definitiv gefehltAlaskan454 hat geschrieben: ↑Di 18. Aug 2020, 21:25Da hätte ich aber sofort gefragt:Steppenwolf hat geschrieben: ↑Di 18. Aug 2020, 20:02Aber geh...sie hat sich eingebildet 2 Plätze 2 Gründe....
"Wie viele Plätze bekomm ich, wenn mir tausend Gründe einfallen?!"
Bei mir gab man sich mit sportschiessen allein zufrieden,zum Glück.

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: WBK-Antrag- SV
Sportschießen und Sammeln sind seit 1.1.2019 im Gesetzesrang !
member the old PD design ? oh I member
Re: WBK-Antrag- SV
Rupi hat recht
Waffg §22
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 (Anm.: WBK) ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
Du kannst also einen der 3 Gründe angeben.
Waffg §22
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 (Anm.: WBK) ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
Du kannst also einen der 3 Gründe angeben.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Re: WBK-Antrag- SV
Na siehst, ich kenn mich scho aus im österreichischen GesetzKGR84 hat geschrieben: ↑Di 18. Aug 2020, 19:57Ich glaube das ist von der zuständigen Behörde abhängig, aber bei den meisten kann man nur einen Grund angeben, und nicht wie bei euch scheinbar mehrere.
Könnten sie aber zwischenzeitlichen vielleicht auch geändert haben ... was weiss man, gibt eh scho fast monatlich neue Waffengesetze ...

