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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Markus_H
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Markus_H » Mo 10. Aug 2020, 06:20

Werden Magazinverlängerungen für SLF, wenn sie auf >10 Schuss verlängern auch ins ZWR eingetragen?

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bandit31
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bandit31 » Mo 10. Aug 2020, 08:27

Ja, aber nur wenn mehr als 10 in dem Kaliber reingehen das der Hersteller für die SLF angibt.

Als Beispiel:
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/76 also mehr als 10 in 12/76
Baikal MP-155 Kaliber laut Hersteller 12/89 also mehr als 10 in 12/89
Flinte XYZ Kaliber laut Hersteller 12/70 also mehr als 10 in 12/70
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KGR84
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von KGR84 » Mo 17. Aug 2020, 00:34

So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?

Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?

Danke
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RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mo 17. Aug 2020, 01:27

KGR84 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 00:34
So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?

Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?

Danke
Ich würde meinen: Ein PPSh41 sollte eine Langwaffe sein, da es normalerweise knapp über 84cm lang ist.
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

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Promo
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Promo » Mo 17. Aug 2020, 09:39

KGR84 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 00:34
So ein PPSH41 Trommelmagazin darf man eh genau so wie alle anderen Altbestanddinger besitzen/melden oder?

Wenn ja, wovon ich ausgehe, ist das LW oder KW also z9 oder z10?

Danke
Beantrage zuvor eine Einstufung bei deiner Behörde ob es sich um einen Gegenstand iSd § 17 Abs. 1 Z. 9 oder 10 handelt. mE ein Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe und daher nicht davon umfasst, zudem ich keine HA-Nachbauten der PPSh41 kenne, welche deren Magazin verwenden würde, und ich daher davon ausgehe, dass es daher nicht verboten sein kann.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von KGR84 » Mo 17. Aug 2020, 11:14

Promo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 09:39
zudem ich keine HA-Nachbauten der PPSh41 kenne, welche deren Magazin verwenden würde, und ich daher davon ausgehe, dass es daher nicht verboten sein kann.
Aber ist kein Kriegsmaterial, oder ein sonstiger verbotener Gegenstand, den ich nicht besitzen darf?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von rupi » Mo 17. Aug 2020, 11:15

KGR84 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 11:14
Promo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 09:39
zudem ich keine HA-Nachbauten der PPSh41 kenne, welche deren Magazin verwenden würde, und ich daher davon ausgehe, dass es daher nicht verboten sein kann.
Aber ist kein Kriegsmaterial, oder ein sonstiger verbotener Gegenstand, den ich nicht besitzen darf?
wenn du das Ding vor 14.12.2019 besessen hast dann darfst es sowieso behalten

wurscht ob das Teil jetzt KM oder verboten nach §17 wäre
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von KGR84 » Mo 17. Aug 2020, 11:54

Alles klar danke.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Promo » Mo 17. Aug 2020, 16:03

KGR84 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 11:14
Aber ist kein Kriegsmaterial, oder ein sonstiger verbotener Gegenstand, den ich nicht besitzen darf?
KM nach WaffG wird im § 5 WaffG definiert. KM nach KMG wird in der KM-Vo definiert. Das unterscheidet sich mittlerweile, sollte aber für das anfragegegenständliche Objekt irrelevant sein. Bitte aber beachten, dass ein Verkauf/Verbringung ins Ausland jedenfalls eine Genehmigung nach dem Außenhandelsgesetz erfordert.
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RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Do 27. Aug 2020, 02:58

Wurde wohl schon behandelt, aber irgendwie verlier ich die Übersicht nach fast 60 Seiten :lol: Vielleicht kann ja wer eine kurze, gute Antwort geben.

Einen Kat A Platz für eine Langwaffe >10 Schuss kann man nun auch mit einer regulären Kat B Waffe belegen, ohne dass dieser Platz "verloren" geht (= auf B umgeändert wird), ja?

Hintergrund: Ich habe 2 Plätze und 2 solcher Langwaffen. Wenn ich mir nun die WBK mit dem Altbestandsvermerk hole, könnte ich dann immer noch eins der Gewehre auf Depot legen und dafür meine FFW aus dem Depot holen? Bzw. das Gewehr mit der nächsten Erweiterung wieder abholen? Die Mags kann ich regulär behalten, ohne dass die WBK dafür wieder umgeschrieben werden muss?

Bdave
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Bdave » Do 27. Aug 2020, 07:10

Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.

Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben ;)
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Incite » Do 27. Aug 2020, 17:51

Bdave hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 07:10
Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.

Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben ;)
darf ich fragen wo das steht, dass das nur im ZWR nötig ist (nicht, dass dann gleich wieder ne neue WBK fällig wird)

ich habe jetzt bei mir im ZWR nachgeschaut da jetzt §17/1/7,8,9,10 eingetragen wurde.

meine Magazine für die Waffen vorhanden sind wurden auch als passendes Magazin 7,8 gemeldet und die großen Magazine für die keine Waffe vorhanden ist als 9 und 10. Gemeldet hatte ich alles als 9,10.

lg
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Emil » Do 27. Aug 2020, 19:41

Incite hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 17:51
Bdave hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 07:10
Nein, weil das dann zwei Z8 Plätze sind und man keine FFW drauf legen darf. Nur andere Gewehre. Entweder nur eines als Altbestand melden und dann mit dem anderen Gewehr bei Bedarf "Platz tauschen" und Magazine nachkaufen. Altbestandsmagazine kannst du nach Platzwechsel einfach weiter behalten. Wird nur im ZWR geändert.

Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben ;)
darf ich fragen wo das steht, dass das nur im ZWR nötig ist (nicht, dass dann gleich wieder ne neue WBK fällig wird)

ich habe jetzt bei mir im ZWR nachgeschaut da jetzt §17/1/7,8,9,10 eingetragen wurde.

meine Magazine für die Waffen vorhanden sind wurden auch als passendes Magazin 7,8 gemeldet und die großen Magazine für die keine Waffe vorhanden ist als 9 und 10. Gemeldet hatte ich alles als 9,10.

lg
Im Runderlass auf Seite 32:
Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG - Platz weiter besessen werden.

Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.

Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.

Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Promo » Fr 28. Aug 2020, 12:14

Bdave hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 07:10
Oder du fragst ganz nett, ob sie dir bei der Altbestandsmeldung gleich zwei B Plätze dazu geben ;)
Nach § 23 Abs. 2 ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, mit zwei festzusetzen. Daher könnte dir die Behörde deine Waffen auf Kat.A umschreiben, gleichzeitig aber die Anzahl der Plätze der Kategorie B bei zwei belassen, wie es Bdave vorgeschlagen hat.
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tiberius
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von tiberius » Fr 28. Aug 2020, 15:26

Hi,

wie lang läuft die meldemöglichkeit für highcap altbestand magazine und infolgedessen prä 14.12.'19 besessene kat. a waffen noch?
büchser meinte gestern ende diesen jahres ist schluss.

mfg tiberius

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