ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Jagdkarte für WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jagdkarte für WBK
Hallo Forum!
Ich hoffe ich hab eine ähnliche Frage bei meiner Suche nicht überlesen - wenn ja, sorry vorab!
Ich habe heute Post von der BH gekommen, die möchten gerne einen Nachweis für meine WBK haben. Ich habe die damals gleich nach der Jagdprüfung beantragt und wollte mir irgendwann etwas für den Schießsport zulegen - ist jedoch nicht dazu gekommen, somit ist die Karte leer bzw. jungfräulich.
Mangels geeigneter Jagdausgehmöglichkeit habe ich die letzten 2 Jahre meine Jagdkarte nicht mehr gelöst, habe jedoch nun wieder etwas in Aussicht, wo ich zumindest etwas im Revier rumlaufen könnte, daher würde ich sie wieder gerne lösen.
Im Brief für die Einzahlung der Gebühr der Jagdkarte steht aber, dass dies aber nur bis Ende Juni möglich ist, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift.
Meine 2 Fragen nun:
- Kann ich die Jagdkarte noch dieses Jahr lösen um meine WBK damit zu legitimieren ( es besteht eine Frist von 8 Wochen ab erhalt des Briefes) oder macht es mehr Sinn, diese zu verlieren und irgendwann erneut zu beantragen?
- Wenn die Jagdkarte dieses Jahr noch gelöst wird, ist damit noch eine Ausübung der Jagd möglich oder sollte ich meine Vorhaben besser auf das neue Jahr verlegen?
Danke mal im Voraus!
Grüße aus Oberösterreich,
Lukas
Ich hoffe ich hab eine ähnliche Frage bei meiner Suche nicht überlesen - wenn ja, sorry vorab!
Ich habe heute Post von der BH gekommen, die möchten gerne einen Nachweis für meine WBK haben. Ich habe die damals gleich nach der Jagdprüfung beantragt und wollte mir irgendwann etwas für den Schießsport zulegen - ist jedoch nicht dazu gekommen, somit ist die Karte leer bzw. jungfräulich.
Mangels geeigneter Jagdausgehmöglichkeit habe ich die letzten 2 Jahre meine Jagdkarte nicht mehr gelöst, habe jedoch nun wieder etwas in Aussicht, wo ich zumindest etwas im Revier rumlaufen könnte, daher würde ich sie wieder gerne lösen.
Im Brief für die Einzahlung der Gebühr der Jagdkarte steht aber, dass dies aber nur bis Ende Juni möglich ist, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift.
Meine 2 Fragen nun:
- Kann ich die Jagdkarte noch dieses Jahr lösen um meine WBK damit zu legitimieren ( es besteht eine Frist von 8 Wochen ab erhalt des Briefes) oder macht es mehr Sinn, diese zu verlieren und irgendwann erneut zu beantragen?
- Wenn die Jagdkarte dieses Jahr noch gelöst wird, ist damit noch eine Ausübung der Jagd möglich oder sollte ich meine Vorhaben besser auf das neue Jahr verlegen?
Danke mal im Voraus!
Grüße aus Oberösterreich,
Lukas
Re: Jagdkarte für WBK
servus lukasLuke_duke hat geschrieben: ↑Mo 21. Sep 2020, 13:53Hallo Forum!
Ich hoffe ich hab eine ähnliche Frage bei meiner Suche nicht überlesen - wenn ja, sorry vorab!
Ich habe heute Post von der BH gekommen, die möchten gerne einen Nachweis für meine WBK haben. Ich habe die damals gleich nach der Jagdprüfung beantragt und wollte mir irgendwann etwas für den Schießsport zulegen - ist jedoch nicht dazu gekommen, somit ist die Karte leer bzw. jungfräulich.
Mangels geeigneter Jagdausgehmöglichkeit habe ich die letzten 2 Jahre meine Jagdkarte nicht mehr gelöst, habe jedoch nun wieder etwas in Aussicht, wo ich zumindest etwas im Revier rumlaufen könnte, daher würde ich sie wieder gerne lösen.
Im Brief für die Einzahlung der Gebühr der Jagdkarte steht aber, dass dies aber nur bis Ende Juni möglich ist, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift.
Meine 2 Fragen nun:
- Kann ich die Jagdkarte noch dieses Jahr lösen um meine WBK damit zu legitimieren ( es besteht eine Frist von 8 Wochen ab erhalt des Briefes) oder macht es mehr Sinn, diese zu verlieren und irgendwann erneut zu beantragen?
- Wenn die Jagdkarte dieses Jahr noch gelöst wird, ist damit noch eine Ausübung der Jagd möglich oder sollte ich meine Vorhaben besser auf das neue Jahr verlegen?
Danke mal im Voraus!
Grüße aus Oberösterreich,
Lukas
lese bitte nochmal genau
ich vermute sehr es geht um die uebliche verwahrungskontrolle im zuge derer jeder alle fuenf jahre den waffenfuehrerschein nochmal absolvieren muss
jaeger sind davon ausgenommen
die muessen keinen waffenfuehrerschein machen
ich vermute du machst wo den waffenfuehrerschein und das wars
kostet beim haendler in deiner naehe irgendwas zwischen 20,- und 40,- ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Jagdkarte für WBK
Hallo gewo!
Danke für deine Antwort! In der Tat, etwas falsch geschrieben bzw. ausgedrückt.
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?
Grüße Lukas
Danke für deine Antwort! In der Tat, etwas falsch geschrieben bzw. ausgedrückt.
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?
Grüße Lukas
Re: Jagdkarte für WBK
tja das kommt auf deine behoerde anLuke_duke hat geschrieben: ↑Mo 21. Sep 2020, 14:40Hallo gewo!
Danke für deine Antwort! In der Tat, etwas falsch geschrieben bzw. ausgedrückt.
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?
Grüße Lukas
ob sie es rueckwirkend akzeptieren oder nicht
warum rufst ned einfach an dort ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Jagdkarte für WBK
Evtl. auch beim LJV nachfragen ob und wie eine nachträgliche Einzahlung der Gebühr möglich ist.
Quis custodiet ipsos custodes? - „Wer wird die Wächter selbst bewachen?“ (Juvenal, Satire 6,347 f.)
Re: Jagdkarte für WBK
Danke mal für die Hilfreichen Antworten!
Dem LJV habe ich ein Mail geschrieben und die BH werde ich morgen versuchen zu erreichen!
Grüße Lukas
Dem LJV habe ich ein Mail geschrieben und die BH werde ich morgen versuchen zu erreichen!
Grüße Lukas
Re: Jagdkarte für WBK
Zumindest ist der Steiermark ist es kein Problem. Die Jagdkarte gilt ab dem Zeitpunkt der Einzahlung, Nachweis ist der Einzahlungsbeleg. Wenn man jetzt am 1.9. einzahlt, ist die Karte ab 1.9. bis 31.3. des darauf folgenden Jahr gültig.
Für den Zeitraum vom 1.4. bis zum 1.9. hatte man keine gültige Jagdkarte, man kriegt aber auch keinen aliquoten Anteil retour. Hätte man in dieser Zeit gejagt, würde es unter Wilderei fallen.
Für den Zeitraum vom 1.4. bis zum 1.9. hatte man keine gültige Jagdkarte, man kriegt aber auch keinen aliquoten Anteil retour. Hätte man in dieser Zeit gejagt, würde es unter Wilderei fallen.
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1689
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Jagdkarte für WBK
Ich bin zwar kein Jurist, aber "Wilderei" ist der Eingriff in fremdes Jagdrecht laut StGB (P137 u 138). Das hat mit der Gueltigket der Jagdkarte unmittelbar nichts zu tun.
Auf die Steiermark bezogen waere es aber jedenfalls ein Verstoss gegen das Landesjagdgesetz (P36 u 37). Auf Bundesebene eventuell auch ein waffenrechtlicher Verstoss (Fuehren der Waffe).
Re: Jagdkarte für WBK
Ein kurzes Update von mir:
Hab jetzt sowohl mit dem LJV als auch der BH gesprochen. BH akzeptiert eine Rückwirkend gelöste Jagdkarte und der LJV hat mir auch bestätigt, dass eine Jagdkarte jederzeit gelöst werden kann, welche jedoch nur bis zum Ende des Jagdjahres gültig ist!
Somit sind meine Probleme dank euch gelöst!
Vielen Dank!
Grüße Lukas
Hab jetzt sowohl mit dem LJV als auch der BH gesprochen. BH akzeptiert eine Rückwirkend gelöste Jagdkarte und der LJV hat mir auch bestätigt, dass eine Jagdkarte jederzeit gelöst werden kann, welche jedoch nur bis zum Ende des Jagdjahres gültig ist!
Somit sind meine Probleme dank euch gelöst!
Vielen Dank!
Grüße Lukas
Re: Jagdkarte für WBK
Wir hatten voriges Jahr so einen Fall. Jungjäger, hat die Karte direkt bei der Prüfung gelöst und bezahlt. Diese Meldung wurde jedoch vom BJA nicht an die BH übermittelt. Es wurden mehrere Verfahren eingeleitet (anstatt vorher einmal anzurufen) - u.a. der Tatbestand der Wilderei. Führen der Waffe war hier nicht Relevant, da WP Besitzer. Aber du hast Recht, auch das wäre noch ein Problem.hari hat geschrieben: ↑Di 22. Sep 2020, 10:58Ich bin zwar kein Jurist, aber "Wilderei" ist der Eingriff in fremdes Jagdrecht laut StGB (P137 u 138). Das hat mit der Gueltigket der Jagdkarte unmittelbar nichts zu tun.
Auf die Steiermark bezogen waere es aber jedenfalls ein Verstoss gegen das Landesjagdgesetz (P36 u 37). Auf Bundesebene eventuell auch ein waffenrechtlicher Verstoss (Fuehren der Waffe).