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Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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GixxsaW
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von GixxsaW » Mi 23. Sep 2020, 09:15

racepics hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 21:10
GixxsaW hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 20:23
Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist :whistle:);
"Bitte beachten Sie:

Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"

"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...
Ich habe dort regelmäßig jemanden ohne WBK mit
Die Frage war allerdings ob die Freundin ohne WBK/WP und vermutlich ohne WFS dort alleine schießen darf.
Nein, darf sie nicht.
Ausnahme lt.Mitarbeitern nur falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde.

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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von racepics » Mi 23. Sep 2020, 11:23

GixxsaW hat geschrieben:
Mi 23. Sep 2020, 09:15
Die Frage war allerdings ob die Freundin ohne WBK/WP und vermutlich ohne WFS dort alleine schießen darf.
Nein, darf sie nicht.
Ausnahme lt.Mitarbeitern nur falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde.
Upsss, zu schnell gelesen
Der frühe Vogel kann mich Mal :tipphead:

https://shooting-bros.at/category/aktuell/

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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von Joewood » Do 24. Sep 2020, 12:04

Grundlegendes Fazit: gesetzlich gedeckt; Details, wer tatsächlich ohne WBK alleine und unterwelchen Bedingungen ballern darf, obliegt dem jeweiligen Standbetreiber
Jsmith hat geschrieben:
Mi 23. Sep 2020, 08:22
Also Derjenige der das Wort "Zielsportgerät" erdacht hat....ach ich lasse es besser
Hihi... ich find das Wort so selten dämlich, dass es schon wieder lustig ist :mrgreen:

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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von Fivegunner » Do 24. Sep 2020, 15:25

Man könnte auch das Queue der Billardspieler so bezeichnen.
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von Joewood » Do 24. Sep 2020, 17:31

Fivegunner hat geschrieben:
Do 24. Sep 2020, 15:25
Man könnte auch das Queue der Billardspieler so bezeichnen.
War das nicht das Einlochgerät? :lol:

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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von Fivegunner » Do 24. Sep 2020, 20:58

Nicht möglich! Der Snookertisch hat bspw. 6 Löcher. Vielleicht noch das Adjektiv "variabel" irgendwo einbauen. PC Sprache ist schlussendlich nur gaga!
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Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Beitrag von Joewood » Fr 25. Sep 2020, 08:49

Fivegunner hat geschrieben:
Do 24. Sep 2020, 20:58
Nicht möglich! Der Snookertisch hat bspw. 6 Löcher. Vielleicht noch das Adjektiv "variabel" irgendwo einbauen. PC Sprache ist schlussendlich nur gaga!
ich habe gemeint "einlochen"
Pooltisch hat auch 6 Löcher. Die wollen alle bedient werden :D
Nur beim Carambol ist der Hozschwengel ausschließlich für die Bälle da


so und jetzt gneug Off-Topic ;)

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